„Politischer Islam“: Prominente Stimmen in der SPÖ für Verbotsgesetz
Ein Verbotsgesetz gegen den „Politischen Islam“, in Anlehnung an das NS-Verbotsgesetz. Das ist eine der Forderungen, die von der ÖVP in Regierungsverhandlungen mit SPÖ und NEOS eingebracht werden, profil berichtete exklusiv. Aufs Tapet gebracht wurde es vom Wiener ÖVP-Chef, Karl Mahrer, der nun zusammen mit Innenminister Gerhard Karner die Bereiche Migration, Asyl und innere Sicherheit verhandelt.
Nicht nur NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger zeigt sich im „Standard“-Interview offen dafür - als „Ultima Ratio“. In der SPÖ begrüßen die Landesparteien und Burgenland den Vorstoß. Hintergrund: Die Burgenländer hatten ein solches Verbotsgesetz bereits im Mai gefordert, nachdem in Hamburg offen für ein „Kalifat“ demonstriert wurde, die Niederösterreicher machten im August einen weiteren Vorstoß.
„Gesetzeslücken schließen“
„Die Bekämpfung von religiösem Extremismus ist mir ein wichtiges politisches Anliegen. Es ist gut, wenn Vorschläge dazu in den Regierungsverhandlungen diskutiert und mögliche Gesetzeslücken geschlossen werden. Die Verhandlungsleitung zu diesem Thema ist auf sozialdemokratischer Seite mit Philip Kucher in guten Händen und wir wollen den Verhandlungen nicht vorgreifen", sagt SPÖ-Niederösterreich-Chef Sven Hergovich.
Der Klubobmann der burgenländischen SPÖ, Roland Fürst, betont die „generalpräventive Wirkung“ eines Verbotsgesetzes gegen den „Politischen Islam“. Er verweist auf die Wirkung des NS-Verbotsgesetzes, das die Neonazi-Szene nachhaltig geschwächt habe. „Der Politische Islam missbrauche eine Religion, um unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit eine Staats- und Gesellschaftsform auch mit Terror und Gewalt herzustellen, in der nach religiösen Gesetzen wie die Scharia regiert wird.“
Skepsis unter Juristen
Die Befürworter des Verbotsgesetz sehen besonders die islamistische Propaganda im Internet zu wenig klar vom Strafrecht erfasst. Juristen wie Strafrechtsexpertin Ingeborg Zerbes sehen hingegen keinen Bedarf an einem neuen Verbotsgesetz. Es gebe genügend bestehende Straftatbestände dafür. Juristisch und grundrechtlich äußerst heikel ist zudem die Abgrenzung zwischen dem Islam, der durch die Religionsfreiheit gedeckt ist und einem strafbaren „Politischen Islam“.
Fürst sieht darin kein Problem. „Der Islam will bei uns keinen Staat herstellen, der nach der Scharia regiert wird, insofern ist meines Erachtens auch eine Abgrenzung unproblematisch.“ Auch die niederösterreichische SPÖ hat ihren Vorstoß juristisch abklopfen lassen. Zentral sei eine möglichst genaue Definition des Begriffs politischer Islam und was darunter zu verstehen sei.
Glaubensgemeinschaft alarmiert
„Dieser Vorschlag ist aus historischer und rechtlicher Sicht hoch bedenklich“, reagiert die Sprecherin der Islamischen Glaubensgemeinschaft IGGÖ. „Unklar bleibt allein schon die Grundbestimmung, was unter ,Politischen Islam‘ zu verstehen ist. Ein solches Gesetz laufe Gefahr, „Menschen anhand unklarer und ungenauer Kriterien potenziell kriminalisieren zu können“. Sie verweist auf bestehende strafrechtliche Bestimmungen gegen religiös motivierten Extremismus sowie das Verbot terroristischer Vereinigungen.
Die Politik solle sich darauf konzentrieren, diesen Rahmen konsequent auszuschöpfen. Die Befürworter des Verbotsgesetzes sehen hingegen etwa islamistische Propaganda im Internet zu wenig klar vom Strafrecht erfasst.