Prozess gegen angeblichen Salzburger IS-Terrorhelfer endet mit Freispruch
Mit einem spektakulären Freispruch endete die Neuauflage des Terror-Prozesses gegen den 28-Jährigen Abid T. (profil berichtete mehrfach) am Montag. Der Marokkaner war ursprünglich als Helfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeklagt. Ihm wurde zur Last gelegt, 2015 in einer Salzburger Flüchtlingsunterkunft zwei IS-Terroristen, die an den Bataclan-Anschlägen in Paris teilnehmen hätten sollen, mit Informationen versorgt zu haben – mithilfe seines Handys, das im Zimmer der beiden Verdächtigen sichergestellt wurde.
Die Beweislast war seit jeher mehr als dünn. Dennoch wurde er Abid T. im Oktober 2017 am Landesgericht Salzburg zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Urteil im April aufgehoben
Im April 2018 traf der Oberste Gerichtshof (OGH) dann aber eine bemerkenswerte Entscheidung: Er gab der Nichtigkeitsbeschwerde von Abid T.s Verteidiger Wolfgang Blaschitz statt und hob das gesamte Urteil auf. Grund: Das Erstgericht hatte entlastende Aussagen eines Ermittlers ignoriert. Dieser, ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), hatte erklärt, bei der Überprüfung von Abid T.s Handy seien tatsächlichen keine IS-Kontakte gefunden worden. Dem Marokkaner konnte also, wie es der OGH formulierte, nicht nachgewiesen werden, „terrorrelevante Informationen“ weitergegeben zu haben. Dennoch wurde der Marokkaner verurteilt.
Nicht mehr tatverdächtig
Der Prozess musste von vorne aufgerollt werden. Auch eine neuerliche Einvernahme des LVT-Mannes ergab keine weitere Verdächtigung. Schon vor Beginn der neuen Hauptverhandlung hatte die Richterin Ende Mai angeordnet, Abid T. zu enthaften, da er nach dem OGH-Urteil nicht mehr dringend tatverdächtig sei. Unmittelbar nach seiner Freilassung nahmen die Behörden den Marokkaner allerdings in Schubhaft, was sein Verteidiger scharf kritisiert. Dieser Status bleibt auch nach dem Freispruch vom Terrorverdacht aufrecht – Abid T., der nun seit zwei Jahren durchgehend in Haft ist, könnte demnach nach Marokko abgeschoben werden.
Die Staatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil eingebracht.