Kindesabnahmen: „Alle sind aufmunitioniert“
profil: Sind Eltern machtlos, wenn ihnen der Staat ein Kind abnimmt?
Posch: Wenn Gefahr in Verzug ist – und nur dann –, darf der Jugendwohlfahrtsträger ein Kind abnehmen. Die Obsorge geht damit auf ihn über. Dies muss er innerhalb von acht Tagen dem Gericht melden. Die Eltern können binnen vier Wochen beantragen, dass die Maßnahme gerichtlich überprüft wird. Dafür hat das Gericht wieder vier Wochen Zeit.
profil: Da sind wir bei dann bei acht Wochen. Im Leben eines Kindes ist das eine Ewigkeit.
Posch: Wenn Sie in der Psychiatrie zwangsweise untergebracht werden, haben binnen vier Tagen ein Richter und ein Gutachter aufzutauchen, der nicht der Anstaltsleiter sein darf. Als Festgenommener sind Sie binnen 48 Stunden einem Richter vorzuführen. Bei Kindern kommt die erste richterliche Kontrolle erst nach relativ langer Zeit. Das ist das große Problem.
profil: Was müsste sich ändern?
Posch: Der Jugendwohlfahrtsträger sollte verpflichtet sein, eine Kindesabnahme unverzüglich zu melden. Danach könnte man dem Gericht acht Tage einräumen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Was bei der Psychiatrie recht ist, sollte bei Kindern nur billig sein.
Festgenommene sind innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorzuführen. Bei Kindern kommt die erste richterliche Kontrolle erst nach relativ langer Zeit. Das ist das große Problem.
profil: Eltern fühlen sich vom Jugendamt mitunter schikaniert und bestraft. Was geht hier schief?
Posch: Der Eingriff hat per se etwas Eskalierendes. Der Fokus sollte weniger auf den Eltern als auf den Kindern liegen. Der Jugendwohlfahrtsträger ist in einer schwierigen Lage. Handelt er bei Gefahr im Verzug nicht, und es passiert etwas, ist er dran.
profil: Er gilt als Hüter des Kindeswohls, kann sich aber fallweise irren, oder?
Posch: Deshalb braucht es eben eine frühe externe Kontrolle. Rückzieher sind für eine Behörde schwierig. Angenommen, die Polizei nimmt Sie fest, und ein Richter befindet innerhalb von 48 Stunden, das war nicht richtig. Dann kann man sagen: Okay, die Polizei hatte eine andere Einschätzung. Die Polizei täte sich schwer, selbst zu dieser gegenteiligen Ansicht zu kommen.
profil: Bei Kindesabnahmen ist diese externe Instanz doch das Gericht.
Posch: Das Verfahren dauert nicht nur zu lange, es ist auch die Position des Kindes zu schwach. Alle sind aufmunitioniert. De facto gibt es Interessenskonflikte. Davon auszugehen, dass der Jugendwohlfahrtsträger die Interessen des Kindes vertritt, ist strukturell ungefähr so problematisch, als würde die Polizei die Interessen von Festgenommenen vertreten. Kinder bräuchten eine unabhängige rechtliche Vertretung, analog dem Patientenanwalt in der Psychiatrie.
profil: Die Kinder- und Jugendhilfe erwartet, dass Eltern kooperieren. Im Ausnahmezustand fällt das vielen offenbar schwer.
Posch: Man hat vor Gerichten und Behörden generell bessere Karten, wenn man sich sozial adäquat verhält. Mein Eindruck ist, dass ein sachlicher und entspannter Umgang geschätzt wird. Die braven Kinder sind die guten. Das gilt auch für Eltern. Wichtig wäre, die staatliche Aufgabe stärker von Erziehungsfragen zu trennen. Es ist irrelevant, ob jemand denkt, sein Kind sollte zu Mittag warm essen oder nicht. Bei Kindesabnahmen geht es nur um die Gefährdung, und die ist ein schmaler Grat. Ich habe noch kein Kind im Krisenzentrum erlebt, das die Abnahme nicht als Schock erlebt hätte, vor allem, wenn Polizei im Spiel ist. Das muss die Ultima Ratio sein.