KLÄGERIN FREY: "Ich lasse mich sicher nicht fertigmachen."

Rechtsstreit: Die Odyssee der Nora Frey

2010 stürzte die ehemalige Ö3-Moderatorin bei einem Rundflug ab. Seither kämpft sie mit der Versicherung und mit den Gerichten. Bis zum Europäischen Gerichtshof.

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Am 30. August 2010 setzte sich Nora Frey in einen Gyrocopter - ein bisschen kleiner als ein Helikopter - und startete den Rundflug über eine spanische Aloe-Vera-Plantage, für deren Kauf sie sich interessierte. Wenige Minuten nach dem Start überhitzte der Motor. Der Gyrocopter stürzte ab, die ehemalige Ö3-Moderatorin und der Pilot wurden schwer verletzt.

Seither ist die 65-Jährige in einen komplizierten und langwierigen Rechtsstreit verwickelt. Es geht um Schadenersatzforderungen - und auch darum, welches Gericht eigentlich zuständig ist. Der Fall ging mittlerweile bis zum Europäischen Gerichtshof - und wieder retour.

Doch von Anfang an. Die erste Klage reichte Frey im Jahr 2012 ein. Bis dahin wurde von der Versicherung des Flugzeughalters, der deutschen Axa Versicherung AG, Schmerzensgeld gezahlt - nach Meinung Freys aber zu wenig. Außerdem stellte die Versicherung die Zahlungen 2012, noch vor der Klage, ein. Frey wandte sich mit ihrem Anwalt an das Landesgericht Korneuburg. Sie verlangte Entgelt für die Arztkosten, das ausstehende Schmerzensgeld und eine angemessene Entschädigung für ihren Verdienstentgang.

Seither wird prozessiert.

Er bedauere, dass Frau Frey unter der Belastung dieses Verfahrens leide, sagt Felix Hörlsberger von der Kanzlei Dorda Brugger Jordis, der die Versicherung vertritt: "Wir haben den Schaden am Unfallort abgewickelt. Nachdem Frau Frey aber der Meinung ist, ihr stehe eine höhere Entschädigungssumme als die bisher ausgezahlte zu, zieht sich die Dauer des Verfahrens in die Länge.“

Wir sind nicht die Vereinigten Staaten von Europa mit einem einheitlichen Justizsystem. (Gernot Braitenberg-Zennenberg, Sprecher des Landesgerichts Korneuburg)

Zuerst musste geklärt werden, ob das Landesgericht Korneuburg überhaupt zuständig ist. Der Unfall passierte in Spanien, der Hauptsitz der Versicherung liegt in Deutschland, Frey wohnt in Österreich - keine leichte Frage also.

"Wir sind nicht die Vereinigten Staaten von Europa mit einem einheitlichen Justizsystem. Hier treffen unterschiedliche Rechtssysteme aufeinander, wodurch das Fällen eines Urteils im konkreten Fall sehr schwierig ist“, erklärt Gernot Braitenberg-Zennenberg, der Sprecher des Landesgerichts Korneuburg. Ein Fall wie dieser sei für alle Beteiligten Neuland.

Frey führt mittlerweile ein Restaurant in Klosterneuburg und beschreibt ihren Gemütszustand mit "ein Gefühl von Ohnmacht“. Von den Traumata ihres Unfalls werde sie sich ihr ganzes Leben nicht mehr erholen. Hinzu kommt die Belastung der langwierigen Verfahren.

Nachdem das Landesgericht kein Urteil fällen konnte, wanderte die Causa bis zum Europäischen Gerichtshof. Der sollte klären, welches Gericht zuständig ist - und nach welchem Rechtssystem der Schadenersatz bemessen wird. In seinem Urteil im September 2015 erklärte der EuGH, dass nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments das Gericht Korneuburg zuständig ist. Zwei Wochen später erhob die Axa Versicherung Einspruch. Jetzt werden Gutachten und Gegengutachten geprüft, die Causa liegt derzeit beim Oberlandesgericht Wien.

Für Frey bedeutete das wieder zurück auf Anfang. Ein erstinstanzliches Urteil gibt es auch vier Jahre nach der Klage nicht. Auf die Frage, wie es weitergehen soll, antwortet sie entschlossen: "Ich bin aus einem brennenden Helikopter entkommen. Ich lasse mich sicher nicht fertigmachen.“