Investigativ

Regierungswerbung: 180-Millionen-Auftrag ohne Grundlage

Das Bundeskanzleramt ließ im Jahr 2021 einen vierjährigen Rahmenvertrag für Werbung ausschreiben. Der Rechnungshof kritisiert: Die Summe war siebenmal höher als im Vergleichszeitraum davor – wurde aber offenbar willkürlich festgelegt.

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Die Eigen-PR der Regierung wird besonders kritisch beäugt: Immer wieder steht der Verdacht im Raum, dass Minister, Kanzler und Landeshauptleute mit ihren Annoncen nicht nur eine Werbewirkung erzielen wollen, sondern auch Verleger reichweitenstarker Boulevardmedien gnädig gestimmt werden sollen.

Das bedeutet nicht, dass hinter jedem Inserat gleich ein Korruptionsfall steckt – unbestritten gibt es sinnvolle Kampagnen, etwa für Personalrekrutierungsmaßnahmen bei der Polizei, zu Photovoltaikförderungen oder Infos zur fristgerechten Wahlkartenbestellung.

Dennoch ist in einigen Fällen fraglich, ob der Werbewert das Hauptmotiv für die Schaltung ist. Die Aufregung war groß, als profil in der Vorwoche einen bisher unveröffentlichten Rohbericht des Rechnungshofes zu den Inseratenschaltungen der Regierung veröffentlichte, aus dem etwa hervorging, dass das Kanzleramt und das Finanzministerium Anzeigengelder in Richtung von ÖVP-eigenen und parteinahen Publikationen lenkten.

Grundlage für Auftragsvolumen fehlte

profil und dem ORF – konkret der ZIB 2 – liegen weitere Auszüge aus dem Rohbericht vor. Darin wird deutlich, wie der Rahmenvertrag für Regierungswerbung im Jahr 2021 vergeben wurde. Damals schrieb die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eine Rahmenvereinbarung bis zum Jahr 2024 für die Medienarbeit der Regierung aus – Volumen für die vierjährige Laufzeit: 180 Millionen Euro, und damit mehr als siebenmal so hoch wie im Vergleichszeitraum davor. Beauftragt wurden mehrere Schaltagenturen, die seither Inseratenbuchungen für die Bundesregierung durchführen und abwickeln – alle Ministerien können auf das Budget zugreifen. Der Rechnungshof kritisiert in seinem Rohbericht allerdings, dass eine „sachlich nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung dieses Auftragsvolumens“ fehlte.

Soll heißen: Wie diese – vergleichsweise sehr hohe – Summe zustande kam, war für die Prüfer nicht zu eruieren.

Wunsch vom Kanzleramt

Die BBG erklärte dem Rechnungshof, „der Bedarf sei vom Bundeskanzleramt an die BBG herangetragen worden“. Das Kanzleramt widersprach und behauptete, die BBG hätte „die Bedarfserhebung durchgeführt“. Das Fazit des Rechnungshofs liest sich wie eine Klatsche für das BKA: Laut den Vergabeunterlagen habe das BKA den Bedarf an der Rahmenvereinbarung an die BBG „herangetragen“, jedoch „ohne vorher – in seiner Zuständigkeit, die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien zu koordinieren – eine Bedarfserhebung durchgeführt zu haben.“

Der RH empfiehlt dem BKA, künftig Bedarfserhebungen für Vergaben „fundiert und nachvollziehbar, unter Einbindung aller abrufberechtigten Ministerien durchzuführen“.

Das Kanzleramt ließ eine gemeinsame Anfrage von ORF und profil unbeantwortet.

70 Mitarbeiter für PR

Dabei mangelt es in den geprüften Ministerien nicht gerade an Mitarbeitern für die Öffentlichkeitsarbeit: Beim Kanzleramt waren für Medienarbeit – einschließlich der Pressesprecher – insgesamt 39,4 Vollzeitäquivalente beschäftigt, im Finanzministerium 11,5 und im Klimaschutzministerium 14 (ab 2022 sollte dieser Wert auf 19,1 anwachsen).

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.