Seenkauf-Affäre: Landesrätin Kaufmann-Bruckberger tritt zurück
Sie setzte diesen Schritt, "um Schaden vom Land NÖ und von meinem Tätigkeitsbereich abzuwenden", teilte die Politikerin Donnerstagmittag in einer Aussendung mit. "Die ständige Vorverurteilung und das vergiftete Klima machen mir die so wertvolle Arbeit für unser Bundesland unmöglich."
Sie wolle, dass die Vorfälle rund um den Kärntner Seenkauf "lückenlos aufgeklärt werden", betonte Kaufmann-Bruckberger. "Daher werde ich in den nächsten Monaten alles tun, damit diese Causa sauber aufgearbeitet werden kann."
Abberufungsverfahren "erspart"
Mit ihrem angekündigten Rücktritt ist Kaufmann-Bruckberger einem Abberufungsverfahren zuvorgekommen. Ein solches wäre in der Sitzung des NÖ Landtages am 23. April eingeleitet worden. Die Volkspartei NÖ hätte dem Begehren die Zustimmung gegeben, sagte Klubobmann Klaus Schneeberger am Vormittag in einer Pressekonferenz.
"Der Antrag kann nur ein Verfahren einleiten", stellte der Klubchef im selben Atemzug klar. Laut Landesverfassung wäre dann vorgesehen gewesen, die Causa dem Rechts- und Verfassungsausschuss zuzuweisen. Eine Abberufung hätte es jedoch nur mit der Zustimmung der Mehrheit des fünfköpfigen Klubs - gespalten in Team NÖ (drei Mitglieder) und Team Stronach (zwei Abgeordnete) - geben können.
Es handle sich dabei um einen "elementaren Bestandteil eines Minderheitenrechts", hatte Schneeberger erläutert. Dies deshalb, "damit die Mehrheit nicht darüber befindet, wen die Minderheit als Regierungsmitglied bestellt". Dieses Recht "ist mir heilig", betonte der Klubchef.
Als "ganz wesentlich" bezeichnete Schneeberger am Donnerstag die Schuldfrage in der Causa Seenkauf in Kärnten. Entweder lüge Kaufmann-Bruckberger, oder es würden die Vertreter des ÖGB lügen. Um festzustellen, wer lüge, müssten "die Herren des Gewerkschaftsbundes" Kaufmann-Bruckberger klagen. Das sei bis heute nicht geschehen und lasse daher "Verschiedenes vermuten", sagte Schneeberger. Die Glaubwürdigkeit bezeichnete er bei der Landesrätin ebenso wie beim ÖGB als "im Raum stehend".