Auf dem roten Teppich vor der Filmpremiere: profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer (mit Handy) recherchiert seit Jahren zu Egisto Ott (mit dunkler Brille).
SLAPP-Klagen: Wie die Regierung den Schutz von Journalisten verpasst
Fremde Texte können teuer werden: Auf Basis des österreichischen „Hass im Netz”-Gesetzes können Medieninhaber und Social-Media-User für beleidigende Kommentare, die Dritte unter ihren Postings geschrieben haben, geklagt werden. Und das passiert. Massenhaft.
Der Medienanwalt Robert Kerschbaumer brachte zuletzt eine ganze Reihe solcher Klagen im Namen verschiedener Mandanten ein: Unter anderem für das Aktivistenpaar Veronika und Sebastian Bohrn Mena und den mittlerweile nicht rechtskräftig verurteilten Ex-BVT-Beamten Egisto Ott. Dieser argumentierte, dass es seine Menschenwürde verletze, wenn er öffentlich als russischer Spion dargestellt werde – und klagte deshalb profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer wegen eines „Jup.“, das sie auf „X“ (vormals Twitter) unter einen entsprechenden Beitrag des Investigativjournalisten Christo Grozev gepostet hatte. Zuletzt brachte Kerschbaumer auch im eigenen Namen Klagen gegen „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk ein.
„Bei mir sind zwei Arbeitskräfte ausschließlich damit beschäftigt, für Mandanten, die im Internet rufgeschädigt werden, nach Veröffentlichungen zu suchen“, erklärte Kerschbaumer im vergangenen Dezember gegenüber profil: „Das, was gefunden wird, wird mir mittels Screenshot vorgelegt. Ich beurteile, ob die Äußerung geklagt werden kann und welche Klagen erhoben werden können.“
Justizministerin Anna Sporrer und Medienminister Andreas Babler (beide SPÖ) haben nun einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der die „Geschäftemacherei“ mit dem Hass-im-Netz-Paragraphen verhindern soll: Wer sich durch einen Kommentar beleidigt fühlt, müsste dann zunächst die Medieninhaber außergerichtlich schriftlich auffordern, den Beitrag zu löschen. Nur wenn der Kommentar binnen drei Tagen nicht gelöscht wird, müsste der Medieninhaber die Gerichtskosten tragen.
Doch das kann nur der Anfang sein. Denn der Gesetzgeber ist im Kampf gegen solche SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation / strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) säumig. Österreich hätte bereits im Mai eine entsprechende Richtlinie der EU gegen SLAPP-Klagen umsetzen müssen. Doch die Frist wurde trotz zahlreicher Warnungen verpasst. Obwohl die Republik eine Umsetzung wiederholt versprochen hatte. Und zwar just im Zusammenhang mit profil - und Egisto Ott.
Seit Ende Mai ist der Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott in erster Instanz verurteilt: Wegen Spionage für Russland, Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit. Ott hat Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Sommer 2025 sah Otts Leben noch ganz anders aus: Mit Sonnenbrille und breitem Grinsen stand der mutmaßliche Kreml-Spion am 29. Juni 2025 auf dem roten Teppich zur Premiere des Films „Spy Capital Vienna 2“ in Wien.
Der Investigativjournalist Christo Grozev hatte ein Foto von Ott bei der Premiere auf der Plattform „X“ geteilt und darüber auf Englisch geschrieben: „Egisto Ott (rechts), ein früherer österreichischer Sicherheitsbeamter, der mich und dutzende andere für die Russen ausspioniert hat und einmal ein Empfehlungsmemo an den FSB geschrieben hat, wie man nicht erwischt wird, wenn sie das nächste Mal jemanden ermorden, darf auf den roten Teppich. Widerlich.“
Das Posting wurde fast 1000 Mal geteilt, auch von profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer. Sie schrieb dazu: „Jup.“ und: „@christogrozev, wissen Sie eigentlich, dass Sie mit einem Interview in dem Film vorkommen?“
Vom Roten Teppich zu Gericht
Ott klagte die profil-Chefredakteurin daraufhin, die Formulierung zu unterlassen und die 695,65 Euro an Kosten zu übernehmen. Das Posting habe seine Menschenwürde verletzt, so der Ex-Staatsschützer in seinem Unterlassungsantrag. Vom roten Teppich wanderte das Schauspiel vor Gericht. Im Juli 2025 ordnete das Bezirksgericht Villach die Löschung des Tweets an, ohne eine inhaltliche Prüfung. Thalhammer ergriff dagegen Rechtsmittel, am 10. März 2026 wurde verhandelt. Ott wollte 20.000 Euro Schadenersatz wegen übler Nachrede. Ott verweigerte die Aussage und wurde wegen wiederholter Zwischenrufe von der Richterin des Saales verwiesen. Der Prozess wurde schließlich auf den 20. Oktober vertagt.
Die Europäische Plattform zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten schlug anlässlich des Falls Alarm. Die Vereinigung der Europajournalisten (AEJ) und das International Press Institute (IPI) brachten eine Bitte um Stellungnahme bei der Vertretung Österreichs bei der EU-Kommission ein. Die Organisationen sehen in dem Fall einen „ernsten Angriff auf die Pressefreiheit“.
Ende April 2026 nahm die Republik dazu Stellung: Österreich werde die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie zeitgerecht umsetzen. Nur: Die Frist lief mit Anfang Mai aus. Aus dem Justizministerium heißt es gegenüber profil, dass die Umsetzung aktuell in der Koordinierung sei. Die EU-Richtlinie verlangt nach einer Regelung für grenzübergreifende SLAPP-Klagen, nicht nach rein nationalen. Aus Verhandlungskreisen heißt es, dass eine reine Umsetzung der EU-Richtlinie könnte sofort fertig sein könne, aber man wolle kein totes Recht schaffen, dass nur einen geringen Anteil der Fälle umfasst.
Auch „Reporter Ohne Grenzen” Österreich (RSF) kritisierte die verpasste Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie. Es sei ein „schweres Versäumnis“, sagt RSF-Generalsekretär Martin Wassermair. Er sieht hier einen großen Aufholbedarf im zivilrechtlichen wie auch in Verwaltungs- und Strafrechtsverfahren.
Wann der gesetzliche Schutz von Journalistinnen und Journalisten umgesetzt wird, steht in den Sternen. Aber womöglich werden fremde Texte künftig nicht mehr so teuer.