Amtsgeheimnis verraten

Anklage gegen Egisto Ott und Hans-Jörg Jenewein

Der ehemalige Verfassungsschützer Ott sollte für Ex-FPÖ-Politiker Jenewein Informationen über Geheimdienst-Treffen und „Ibiza“-Ermittler beschaffen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

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Der ehemalige Verfassungsschützer Egisto Ott soll jahrelang für Russland spioniert haben. Das vermutet die Staatsanwaltschaft Wien bereits seit 2017. Ende März wurde Ott daher festgenommen, bereits Ende Juni aber wieder enthaftet, da das Oberlandesgericht Wien keine Tatbegehungsgefahr sah, profil berichtete. Nun muss sich Ott erstmals vor Gericht verantworten – nicht wegen Spionage für Russland, sondern für die FPÖ.

Die Staatsanwaltschaft Wien klagt Ott und den früheren FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses an. Das wurde am heutigen Mittwoch per Aussendung bekannt gegeben. Konkret soll Ott im November 2018 im Auftrag Jenweins versucht haben, Informationen über die Teilnehmer eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste zu beschaffen. Von besonderem Interesse sollen dabei Mitarbeiter des mittlerweile aufgelösten österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gewesen sein, in dem unter Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Februar 2018 eine Razzia durchgeführt wurde.

Ott soll zudem im Mai 2019 Namen von BVT-Mitarbeitern an Jenewein weitergegeben haben, wirft die Staatsanwaltschaft vor. Dies habe „die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und den Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet“. Im Juli desselben Jahres soll Ott zudem einen Beamten aufgefordert haben, die Namen derjenigen zu erheben, die in der Causa „Ibiza“ gegen die FPÖ ermittelten.

Die Liste der Vorwürfe ist damit noch nicht zu Ende: Im Juni 2021 soll Jenewein vertrauliche Unterlagen aus dem Ibiza-U-Ausschuss weitergegeben haben. Wie berichtet, schickte Jenewein Ott zudem Fotos von Auskunftspersonen, die er offenbar heimlich im Ausschuss gemacht hatte. Auch hierfür muss sich der Ex-FPÖ-Politiker nun vor Gericht verantworten. 

Das Strafmaß für die Verletzung des Amtsgeheimnisses beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Jenewein wird hier als Bestimmungstäter geführt, Ott als unmittelbarer Täter. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt zudem in der Causa Ott zudem in mehreren weiteren Ermittlungssträngen. Diese Verfahren werden parallel zur jetzigen Anklage fortgeführt, teilte die Behörde in ihrer Aussendung mit.