„Spitzelaffäre“ : Peter Pilz zu Geldstrafe verurteilt
Peter Pilz, ehemaliger Politiker und Journalist wurde im Anklagepunkt der üblen Nachrede freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen (BFA) beschuldigt zu haben, bei einer Abschiebung einen „amtlichen Mordversuch“ unternommen zu haben. Der Richter entschied, dass das BFA diese Form der Kritik hinnehmen müsse. Pilz, der in allen Punkten seine Unschuld beteuert hatte, kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Stellungnahme.
Ein Schuldspruch erfolgte wegen der verbotenen Veröffentlichung eines Zeugenprotokolls im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren im Fall Natascha Kampusch. Die verhängte Strafe beträgt EUR 3.600,-, wobei zwei Drittel bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Ein Gutachten von Strafrechtsprofessor Frank Höpfel unterstützt die Ansicht, dass auch in diesem Punkt ein Freispruch hätte erfolgen müssen.
Der Prozess läuft bereits seit Juli, dort wurden unter anderem Anklagepunkte verhandelt, die bis zu 24 Jahre zurückreichen. Das lag daran, dass Peter Pilz während seiner Zeit als Abgeordneter, zuerst für die Grünen, später für die von ihm gegründete Liste Jetzt, durch seine parlamentarische Immunität geschützt war. Die Ermittlungen konnten erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wieder aufgenommen werden. Pilz und sein Rechtsanwalt haben umgehend Berufung angemeldet und hoffen auf einen Freispruch, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.