Stadt-Wien-Mitarbeiter soll Daten von 40.000 Zuwanderern weitergegeben haben
Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), weil ein – mittlerweile pensionierter – Mitarbeiter der Stadt Wien im Jahr 2013 eine Liste mit Daten von rund 40.000 Zuwanderern weitergegeben haben soll. Eine WKStA-Sprecherin bestätigte auf Anfrage, dass ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts auf ein Amtsdelikt geführt werde.
profil-Informationen zufolge flog die Angelegenheit im Zuge von Ermittlungen rund um die deutsche Privatagentin W. auf. Diese hatte die interne Liste der Stadt Wien mit Namen, Adressen und jeweiliger Staatszugehörigkeit der Zuwanderer unter dem Codenamen „Kochrezepte“ von einem österreichischen Kontakt übermittelt bekommen. Sie hat ausgesagt, ihm dafür 500 Euro in bar gegeben zu haben. Der Mann ist einer der beiden Beschuldigten, beim anderen handelt es sich um seine mutmaßliche Quelle – einen damaligen Mitarbeiter der Stadt. Die Liste war ursprünglich für den Versand einer Zeitschrift der Stadt Wien erstellt worden und enthielt in etwa die Daten der Zuwanderer der fünf vorangegangenen Jahre.
Gegen die deutsche Privatagentin wird in diesem Zusammenhang nicht ermittelt. Ihr Bekannter wiederum bestreitet sämtliche Vorwürfe. Der Mann ist pensionierter Journalist und behauptete in einer Beschuldigteneinvernahme, sich im Rahmen einer – für sich selbst durchgeführten - Recherche an die Stadt gewandt und vom Mitarbeiter des Pressediensts unaufgefordert den Datensatz erhalten zu haben. In Bezug auf seine guten Kontakte zum Magistrat erklärte er: „Es ist einfach eine ‚sozialdemokratische Partie‘ und ich bekenne mich auch seit eh und je zur Sozialdemokratie.“ Der Stadt-Mitarbeiter wollte im Ermittlungsverfahren keine Angaben machen.
Die Stadt Wien wurde im Laufe des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2017 um Amtshilfe ersucht und hat den Behörden eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Allfällige Konsequenzen dürften seitens der Stadt jedoch nicht gezogen worden sein. Von profil danach gefragt, hieß es: „Auf Basis des damaligen Wissensstandes und der gesetzlichen Grundlagen ergaben sich keine besonderen Schlussfolgerungen.“ Man kenne den Stand des Verfahrens nicht.