Teilurteil für Hannes Kartnig: Vier Jahre Haft und Fußfesselverbot
Aktuell. Teilurteil für Hannes Kartnig
Gleich zu Beginn des neuen Prozesses am vergangenen Mittwoch in Graz gegen den ehemaligen Sturm-Graz-Präsidenten gab es ein erstes Urteil. Hannes Kartnig wurde wegen teilweise versuchten Betruges sowie grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (noch nicht rechtskräftig) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Prozess läuft weiter
Gleichzeitig wurde ein Fußfesselverbot verhängt. Vergangenen August hatte er seine Chance dafür verspielt, indem er entgegen den Auflagen erst die Oper in Graz und weiters seinen Geburtstag in einem Wiener Nobel-Hotel gefeiert hatte. Die vier Jahre sind nur ein Teil der Strafe, die für bereits rechtskräftige Schuldsprüche verhängt wurde. Der Prozess läuft weiter.
Lin