Tiroler Corona-Fälle: Klage bei Menschenrechtsgerichtshof "sehr realistisch"

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger meint, durch zu späte Lokalschließungen könnte das "Recht auf Leben" verletzt worden sein.

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Während - seiner Ansicht nach - die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie im Großen und Ganzen verhältnismäßig seien, sieht der prominente Verfassungsrechtler Theo Öhlinger auf das Land Tirol Probleme zukommen. Dabei gehe es vor allem um unterlassene Maßnahmen mit Blick auf das grundrechtlich geschützte "Recht auf Leben".

Haben das Land Tirol beziehungsweise die dortigen Behörden nicht genug getan, um die Gesundheit der Menschen zu schützen? Dass Sperren von Lokalen rechtzeitig erfolgt seien, könne man durchaus bezweifeln, sagt Öhlinger im profil-Podcast. "Und da kann ich mir schon vorstellen, dass die Frage auftaucht, ob hier nicht das Recht auf Leben, so wie es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verstanden wird, betroffen ist und allenfalls bei einer 'Klage' ... Schadenersatz begehrt werden kann." Öhlinger hält das für "durchaus sehr realistisch".

profil veröffentlicht in den kommenden Tagen mehrere Podcasts mit hochrangigen Experten zum Thema Grund- und Menschenrechten in der Coronavirus-Krise.

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Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ).