Österreich

Tirol: Nur sieben Betriebe holten sich seit 2019 die Wirtshausprämie

Mit Jahresbeginn kann man in Niederösterreich die vieldiskutierte „Schnitzelprämie“ beantragen. Seit 2019 gibt es bereits eine ähnliche Förderung in Tirol. Gegen das Wirtshaussterben hat die allerdings nicht sonderlich geholfen.
Eva  Sager

Von Eva Sager

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Wie bei den meisten Geschichten in Österreich geht es am Ende ums Schnitzel. Wobei bei dieser eigentlich schon von Anfang an. Zumindest, wenn man den niederösterreichischen Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) fragt. Dieser sagte bei der Präsentation der Wirtshausprämie letzten Oktober nämlich folgendes: „Wir wollen nicht, dass sich die Bevölkerung – wenn ich das überspitzt formulieren darf – irgendwann das letzte Schnitzel im Museum anschauen kann.“

Also nahm man sich Tirol zum Vorbild. Seit 2019 gibt es dort neben einer Investitionsförderung für Tiroler Wirtshäuser auch die sogenannte Wirtshausprämie. Bis zu 20.000 Euro können Gastronomen vom Land bekommen, sollten sie ein Wirtshaus übernehmen oder neu eröffnen wollen und die Verpflegungssituation in der Gemeinde „ernsthaft gefährdet“ sein. 

Der schwarz-blauen Landesregierung in Niederösterreich hat diese Herangehensweise offenbar gefallen. „Niederösterreich hat das Tiroler Modell eins-zu-eins übernommen, weil damit das Ziel verfolgt wird, die klassische Wirtshaus-Kultur zu stärken“, heißt es auf Anfrage bei der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie. Über die „klassische Wirtshaus-Kultur“ wurde anschließend viel diskutiert, schließlich wird nur „regionale“ Küche gefördert. Stichwort „Schnitzelprämie“. 

Nun, taugt das westliche Bundesland wirklich als Vorbild? In Tirol wurden seit Einführung der Wirtshausprämie nur sieben Betriebe mit insgesamt 70.000 Euro gefördert. Die bisher letzte Subvention wurde 2022 an einen Wirt im Zillertal ausbezahlt. Und auch dieser Fall wirft Fragen auf: Denn das betreffende Wirtshaus eröffnete in einer Tourismusgemeinde, in der es an gastronomischen Angeboten wahrlich nicht mangelt. Wie das mit der Wirtshausprämie zusammenpasst, die eigentlich zur Rettung des letzten Betriebes im Ort gedacht ist, bleibt das Geheimnis der Förderstelle. Jedenfalls, so betont man in Innsbruck, werden die Antragssteller genau geprüft: „Bei einem Projekt ist eine Auszahlung nach Prüfung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erfolgt“, hält das Land Tirol fest.

„Aufgrund der Erfahrungen aus Tirol, wo bis heute lediglich acht Anträge seit 2019 (Anmerkung: Das Land Tirol spricht von sieben Anträgen) von der Wirtshausprämie gefördert wurden, setzen wir in Niederösterreich auf ein umfassenderes 3-Maßnahmen-Paket“, erklärt die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie. Neben der Wirtshausprämie umfasse das blaugelbe „Wirtshauspaket“ zwei weitere Förderschienen. Unter anderem sollen dabei Verbesserungen in der Qualität des Angebotes oder des Erscheinungsbildes gefördert werden. Um diese Förderungen können im Gegensatz zur Wirtshausprämie alle Gastronomen ansuchen, zum Beispiel solche, die einen großen Zu- oder Umbau planen, beispielsweise einen Wintergarten. Die Prämie dagegen steht nur Neugründern sowie Übernehmenden zur Verfügung, deren Gastronomiebetriebs der einzige der Gemeinde ist. 

Das Ende des Wirtshaus?

Das Problem, das die Niederösterreicher bekämpfen wollen, ist real. Ob die Lösung allerdings die richtige ist? Die Zahl der Gasthäuser sinkt österreichweit deutlich. Gab es 2012 bundesweit noch 9799 Betriebe, sind es 2022, zehn Jahre später, nur mehr 7012. Ein sattes Minus von 28 Prozent. 

Woran das liegt, weiß der Fachverband der Gastronomie in der Wirtschaftskammer: „Wir erleben seit Jahren einen Strukturwandel, der unter anderem der demographischen Entwicklung in ländlichen Regionen geschuldet ist, wobei das Wirtshaus –  als Treffpunkt und Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft – an Bedeutung verliert“. Dazu würden die Kostensteigerungen der letzten Monate und der allgemeine Personalmangel kommen. „Als spezifische Herausforderung ländlicher Gasthäuser lässt sich außerdem die besondere Konkurrenzsituation durch die in der Regel zahlreich stattfindenden Vereinsfeste nennen”, heißt es. 

profil erreichte den Wirt aus dem Zillertal, der als bisher letzter Gastronom die Prämie einstreifte. Er kann dem Projekt naturgemäß etwas abgewinnen, allerdings mit Einschränkungen: „Ich finde gut, dass es so etwas gibt. Als Wirt ist man für jede Förderung dankbar“, sagt er. 10.000 Euro wären im Vergleich zu den Ausgaben zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, die Einführung der Wirtshausprämie in anderen Bundesländern unterstütze er dennoch. Damit spricht der Wirt den größten Schwachpunkt der Prämie an: Der Betrag kann ein kleiner Anreiz sein, das mittelfristige Überleben eines Betriebs sichert er aber nicht.

Nebenbei: Schnitzel gibt es bei ihm auch. 

Tiroler Wirtshausprämie:

  • Die Wirtshausprämie kann nur gewährt werden, wenn das gegenständliche Wirtshaus gerade übergeben wird bzw. maximal sechs Monaten vor Antragstellung übergeben wurde oder wenn in der Standortgemeinde kein Wirtshaus mehr bestanden hat und ein Wirtshaus nun neu eröffnet werden soll,  
  • die Verpflegungssituation (sowohl für Einheimische als auch Gäste) im gastronomischen Bereich in der jeweiligen Standortgemeinde vor allem in den Zwischensaisonen ernsthaft gefährdet ist, 
  • die Standortgemeinde zum Fortbestand des Wirtshauses zusätzlich einen Beitrag leistet (mindestens 10% der gewährten Landesförderung),
  • sich das Unternehmen bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von zumindest fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. 
Eva  Sager

Eva Sager

seit November 2023 im Digitalteam. Schreibt über Gesellschaft und Gegenwart.