U-Haft für IS-Rückkehrerin Evelyn T. verlängert
Seit dem 1. März sind die IS-Rückkehrerinnen Evelyn T. und Maria G. mit ihren Kindern zurück in Österreich. 2016 ist die damals minderjährige Evelyn T. in den Dschihad gezogen, seit 2017 saß sie mit ihrem mittlerweile siebenjährigen Sohn im syrischen Gefangenencamp al-Roj, das von kurdischen Milizen betrieben wird. Auch die Salzburgerin Maria G. ist in den Dschihad gezogen und war bis zu ihrer Rückholung in dem kurdischen Camp. Während Maria G. bis zu ihrem Prozess auf freiem Fuß ist, sitzt Evelyn T. in U-Haft. Gegen beide wird wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt.
Heute hätte die 26-jährige Evelyn T. aus der U-Haft entlassen werden können, die Wiener Staatsanwaltschaft hat diese allerdings verlängert. Die Begründung: Man könne den Grad ihrer Radikalisierung nicht einschätzen. Evelyn T. sei zu lange im Einflussbereich des IS gewesen. Da die 26-Jährige außerdem damals mehrfach versucht hat, nach Syrien auszureisen, gibt es Bedenken, dass sie auch jetzt probieren könnte, sich dem Verfahren auf freiem Fuß zu entziehen, heißt es aus dem Landesgericht für Strafsachen Wien.
Evelyn T.s Verteidigung legte bereits Beschwerde ein, sie hält das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für nicht rechtmäßig. In vier Wochen findet der nächste Termin statt, bei dem entschieden werden könnte, ob Evelyn T. aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Ihr siebenjähriger Sohn befindet sich weiterhin in der Obhut der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).