Überwachungspaket wird Fall für den VfGH

SPÖ und NEOS haben Drittelanträge zum türkis-blauen "Sicherheitspaket" vorbereitet.

Drucken

Schriftgröße

Das im Frühjahr 2018 mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene "Sicherheitspaket" kommt vor den Verfassungsgerichtshof. SPÖ und NEOS haben Drittelanträge ausarbeiten lassen. Die NEOS werden ihren im Nationalrat einbringen und hoffen auf die - für ein Drittel der Stimmen nötige - Zustimmung der SPÖ. Die SPÖ wird ihren im Bundesrat einbringen, wo sie selbst über genügend Stimmen verfügt.

Das - von vielen Seiten als solches kritisierte - "Überwachungspaket" gibt der Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, untersagte anonyme Wertkarten-Handys, ermöglichte einen "Bundes-Trojaner" und eine Art Vorratsdatenspeicherung light (Quick Freeze). In der Begutachtung wurden massive Bedenken angesichts der Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten geäußert, auch von viele Juristen, etwa den Rechtsanwälte bis hin zum Verfassungsdienst im Justizministerium.

Der Bundestrojaner ebne den Weg in eine "unerträgliche Überwachungsgesellschaft, in der die Grundrechte der Bürger schwer missachtet werden", kritisierte SPÖ-Bundesrätin Elisabeth Grimling in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Die SPÖ lehnte schon in der rot-schwarzen Koalition die jetzt ab 2020 vorgesehene Online-Überwachung vehement ab, weil sie einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstelle - und zwar nicht nur Verdächtigter, sondern auch aller, die mit ihnen in Kontakt treten, betonte Jarolim.

Einstieg in die "Gedankenkontrolle"

"Das wird uns alle treffen", warnte Rechtsanwalt Ewald Scheucher vor dem Einstieg in die "Gedankenkontrolle". Der Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste mittels auf Handys und Computer installierter Software erlaube dem Staat die Überwachung aller über Whatsapp oder Skype getätigten privaten Lebensäußerungen. Dafür müsse der Staat Sicherheitslücken ausnützen - und diese bewusst offen halten, erläuterte Rechtsanwaltsanwärter Alexander Czadilek. Und "das trifft alle". Denn diese Lücken wüssten Kriminelle zu nützen - während sich Terror-Organisationen mit "falschen Spuren" vor der polizeilichen Bespitzelung leicht schützen könnten.

Die SPÖ plädiert in ihrem Antrag an den VfGH deshalb auch für ein Grundrecht auf die Integrität von IT-Systemen. Eigentlich sei es Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass Computer, Handys oder Tablets sicher sind - seien sie doch "eine Art ausgelagertes Gehirn", auf dem "permanent personenbezogene Daten produziert" werden, erläuterte Czadilek.

Außerdem wird die SPÖ eine Sicherheitsenquete im Parlament abhalten, um festzustellen, welche Überwachungsmöglichkeiten der Staat jetzt schon hat - und was die Polizei wirklich bräuchte: Nicht den Bundestrojaner, merkte Jarolim an, sondern Personal und "die primitivsten Dinge" wie Kopierer. Wenn in Wien Polizeipersonal abgebaut werde und die Justiz todgespart, "braucht man über Sicherheit nicht zu reden", kritisierte der SPÖ-Justizsprecher die türkis-blaue "Sicherheitspolitik".

Mehr zu diesem Thema: