Verhüllungsverbot: Halloween als erste Ausnahme

Darf man sich heute mit einer Burka oder einem Nikab verkleiden? Im Rahmen einer Halloween-Party - ja.

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Teil des österreichischen Brauchtums ist Halloween zwar nicht, aber Fans können aufatmen: Sie dürfen sich trotz des am 1. Oktober in Kraft getretenen Verhüllungsverbots nach Lust und Laune kostümieren: "Das Verhüllungsverbot ist an Halloween zwar nicht aufgehoben, es gilt weiter, das Gesetz formuliert jedoch bestimmte Ausnahmen für Traditionen", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, auf Anfrage von profil. "Es gibt keine Auflistung im Gesetz, welche Veranstaltungen darunter fallen, deswegen legt die Polizei bei der Vollziehung eine weite Definition zu Grunde."

"Wenn man sich im Rahmen von Halloween verhüllt, dann ist das erlaubt. Für alles andere gilt das Gesetz selbstverständlich weiter," sagte Grundböck. Darf man sich heute nun mit einer Burka oder Nikab verkleiden? Im Rahmen von einer Halloween-Party - ja. "Weil das von der Ausnahme umfasst ist. Wenn es religiöse Grunde haben sollte, dann ist es nicht erlaubt."

Das bedeutet, dass beispielsweise eine Touristin, die heute mit Burka oder Nikab die Mariahilfer Straße entlang geht, könnte gestraft werden – jemand der sich mit einer Burka auf einer Halloween-Party verkleidet, jedoch nicht. Laut Grundböck müsse dies die Polizei in jedem einzelnen Fall prüfen. Im Rahmen einer Halloween-Party ist jedoch alles erlaubt: Horror-Clowns, Burka oder eine Maske über dem Kopf.

"Burka-Chaos" zu Halloween?

Für die Polizei bedeutete Halloween schon in den Vorjahren einen Mehraufwand. Heuer könnte der nächtliche Einsatz wegen des Verbotes noch etwas komplizierter werden. "Es droht totales Burka-Chaos", schrieb das Gratisblatt "Österreich" vor Kurzem. Vor allem in Wien scheint das durchaus denkbar, zumal sich die Hauptstadt-Exekutive in den vergangenen Wochen bei der Durchsetzung des neuen Gesetzes äußerst tollpatschig anstellte. Beanstandet wurden unter anderem ein Hai-Darsteller, das Maskottchen der Demokratiewerkstatt und ein als Lego-Ninja verkleideter Mitarbeiter eines Spielzeuggeschäfts.

Zu Halloween werde es aber keine Probleme geben, versichert der Wiener Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger. "Es wurde ganz klar kommuniziert, dass Brauchtumsveranstaltungen vom Verhüllungsverbot ausgenommen sind." Dass die Kollegen in Wien das Gesetz mit Absicht falsch auslegen, um es zu boykottieren, dementiert Greylinger entschieden. Es habe sich jedes Mal um Anzeigen aus der Bevölkerung gehandelt, denen man nachgehen musste. "Außerhalb Wiens gibt es so etwas vielleicht seltener", mutmaßt der Gewerkschafter.

Weitere Ausnahmen: Gesundheitliche oder berufliche Gründe

Das Verhüllungsverbot in Österreich sieht neben Veranstaltungen im Rahmen von Traditionen wie Halloween, Fasching oder Advent, ebenso Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns, vor.

Verhüllungsverbot anderswo

Wie ist das Verhüllungsverbot in anderen Ländern geregelt?

Besonders früh dran mit ihrem "Burkaverbot" waren in Europa Frankreich und Belgien. In beiden Ländern gilt seit 2011 ein Verbot der Vollverschleierung.

"Niemand darf in der Öffentlichkeit Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen", heißt es im französischen Gesetz. In Belgien ist es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Diese weit gefassten Formulierungen machen die Verbote erst zulässig. Denn eine explizite Fokussierung auf Burkas (Ganzkörperschleier) oder Nikabs (Gesichtsschleier) würde wohl gegen Grundrechte verstoßen. Frankreichs Gesetz wurde in einem maßgeblichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als rechtens erachtet, auch wenn das Verbot angesichts der wenigen Betroffenen "unverhältnismäßig erscheinen" könnte.

Auch in Bulgarien darf man sich seit 2016 öffentlich nicht mehr verhüllen. In den Niederlanden ist die Vollverschleierung in öffentlichen Gebäuden verboten. In Deutschland gibt es das Verhüllungsverbot bisher für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Beamte oder Soldaten, aber auch für Kraftfahrer. In der Schweiz gibt es im Kanton Tessin ein Gesichtsverhüllungsverbot, im Gesetzestext dazu wird zusätzlich auf das Geschlecht Bezug genommen: "Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen."

Das "älteste" Verhüllungsverbot hat Italien, dort gibt es bereits seit 1975 ein Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit.

Auch außerhalb Europas ist die Vollverschleierung ein Thema: Sowohl Niger, der Tschad, der Kongo, Kamerun und auch Gabun verboten Burka und Nikab zumindest teilweise. Die Gesetze sollen dort vor allem der Vorbeugung von Selbstmordanschlägen durch verschleierte Menschen dienen. Marokko hat den Handel mit Burkas verboten.