Verordnung bringt Aus für Corona-Quarantäne
Die Corona-Quarantäne fällt mit August. Das gab Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz bekannt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Dies bedeutet, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und es sind in zwei Metern Abstand keine anderen Personen unterwegs.
Rauch sprach von einer neuen Phase der Pandemie, in der man mit Impfung und Medikamenten Werkzeuge zur Bekämpfung der Krankheit in der Hand habe. Zu beachten gebe es auch psychische Auswirkungen durch die Krise. Chief Medical Officer Katharina Reich ergänzte, dass Corona in absehbarer Zeit bleiben werde und man sich darauf einstellen müsse Es werde nun ein erster "Step down" vom Krisen- zum Akzeptanz-Modus gesetzt. Sie wies auch darauf hin, dass nur 50 Prozent der Hospitalisierten mit Corona tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus seien.
Rauch mahnte jedoch zur Vorsicht. Klar sei auch angesichts der Lockerung: "Wer krank ist, bleibt zu Hause." Hier gibt es Erleichterungen, denn die elektronische Krankmeldung wird wieder eingeführt.
Ganz ohne Einschränkungen geht es freilich weiter nicht. In der - der APA vorliegenden - Verordnung werden Betretungsverbote definiert. Das betrifft Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind.
Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig - konkret ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August - wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Dies gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.
Auch wird die Risikogruppen-Verordnung wieder in Kraft gesetzt, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bekannt gab. So können Personen freigestellt werden, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Den Arbeitgebern werden die Kosten voll ersetzt. Die Regel ist vorerst bis Ende Oktober befristet.
Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.
Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.
Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.
Aktuell sehen die Regeln ja Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.