Verfassungsgerichtshof musste sich mit Pandemiemaßnahmen befassen
Corona-Verordnungen

VfGH: Ausgangsbeschränkungen teilweise gesetzeswidrig

Die coronabedingten Ausgehregeln werden als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Auch die ungleiche Behandlung bei Geschäftsöffnungen lässt das Höchstgericht nicht gelten.

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Der Verfassungsgerichtshof gab am Mittwoch bekannt, dass die Verordnungen zu den Ausgangsbeschränkungen, die anlässlich der Corona-Pandemie bis zum 30. April galten, teilweise gesetzeswidrig waren. Auch die frühere Öffnung kleinerer Geschäfte wird nicht als verfassungskonform angesehen. Das Covid-19-Gesetz selbst jedoch schon.

Die besagten Verordnungen von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sind seit Ende April nicht mehr in Kraft. Nun dürfen die Bestimmungen aber auch nicht mehr in laufenden Verwaltungsverfahren angewendet werden.

Keine gesetzliche Grundlage
Konkret geht es bei den Verstößen um das Betreten des öffentlichen Raums und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dabei handelte es sich um ein Ausgehverbot, das mit der Ausnahme der bekannten vier Gründen (Berufsarbeit, Hilfeleistung, dringende Besorgungen, Spaziergänge), allgemein galt. Dafür habe es keine gesetzliche Grundlage gegeben, so der VfGH. Anschober hätte nur Verbote für bestimmte Orte aussprechen dürfen.

Das Urteil des VfGH dürfte auch Auswirkungen auf bereits Bestrafte haben. Wie viele Strafen unter den nun unzulässig erklärten Regelungen verhängt wurden, ist nicht bekannt. Automatisch hinfällig sind die Strafen jedoch nicht.

Das Land Niederösterreich hat etwa bereits entschieden, unrechtmäßig verhängte Strafen für Privatbesuche während des Lockdowns zurückzuzahlen. Die Regierung hat eine von der Opposition geforderte, österreichweite Generalamnestie für alle Bestraften bisher abgelehnt.

Öffnung kleiner Geschäfte auch gesetzeswidrig
Verfassungswidrig ist auch die Ungleichbehandlung der schrittweisen Öffnung der Geschäfte: Ab 14. April durften Betriebe mit einer Fläche bis zu 400 Quadratmetern und Baumärkte aufsperren.  Geschäfte, die aufgrund dieser Regelung erst später öffnen konnten, haben keinen vollen Entschädigungsanspruch.

Kogler verteidigt Coronagesetze
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) verteidigt die beanstandeten Gesetze. Die Juristen der Regierung hätten „alles nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt“. Die Opposition hingegen übt Kritik: Die SPÖ wirft der Regierung einen „schlampigen Umgang“ mit dem Rechtsstaat vor, die FPÖ Überforderung.