Video: Kickl stellt rechtsstaatliches Prinzip in Frage
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sorgte gestern im ORF-"Report" mit höchst kontroversiellen Aussagen für Aufsehen. Unter anderem stellte er die Europäische Menschenrechtskonvention und das rechtsstaatliche Prinzip in Frage: Das Recht habe der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht, so Kickl. Tatsächlich sieht das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz jedoch vor, dass "die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grundlage der Gestze ausgeübt werden darf".
Desweiteren drängt der Innenminister auf Verschärfungen bei der Aberkennung von Asyl. Kritik weist er zurück. "Wir setzten damit nur das Regierungsprogramm um," verteidigt er seine Pläne.
Report - Innenminister Kickl: "Setzen Regierungsprogramm um"
Verfassungsminister Josef Moser (ÖVP) hat indes Kickls Vorstoß eine Absage erteilt. Die Menschenrechtskonvention habe sich bewährt und sei zu beachten, sagte Moser am Rand des Ministerrats. Außerdem erinnerte er seinen Regierungskollegen an das rechtsstaatliche Prinzip in der Verfassung.
"In einem Rechtsstaat steht das Recht an oberster Stelle", Moser beim Verlassen der Regierungssitzung auf Kickls Äußerungen angesprochen. In der österreichischen Verfassung sei klar geregelt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden dürfe. "Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesminister Kickl sich daran halten wird", so Moser.
Ein Hinterfragen der Europäischen Menschenrechtskonvention hält Moser nicht für notwendig. "Die Menschenrechtskonvention hat sich in der Vergangenheit bewährt", betonte der Minister. Außerdem sei sie auch Grundlage der EU-Grundrechtecharta. Aus Mosers Sicht reichen die darin festgelegten Spielräume aus.
Ohne Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zu erwähnen hat es auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Mittwoch scharf verurteilt, wenn an der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerüttelt wird. Das "wäre eine Aufkündigung des Grundkonsens der Zweiten Republik", schrieb Van der Bellen auf Twitter. Die EMRK stehe seit 59 Jahren in Österreich im Verfassungsrang.