Vorwürfe gegen Gerichtsgutachter Karl Mahringer
Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sieht sich der gerichtliche Sachverständige Karl Mahringer mit Kritik an seiner Arbeitsweise konfrontiert. Mahringer ist der erste und bis heute einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für Länderkunde für Afghanistan, Syrien und Irak.
Vor einem Jahr verfasste er für das Bundesverwaltungsgericht, das im Asylverfahren die zweite Instanz darstellt, ein folgenschweres Gutachten. Es soll belegen, dass junge männliche Afghanen, die in Österreich als Asylwerber abgewiesen werden, in Städten wie Kabul, Mazal-e Sharif und Herat problemlos ein neues Leben anfangen können. Viele negative Gerichtsbescheide stützen sich auf seine Expertise.
"Als Entscheidungshilfe komplett untauglich"
profil liegt nun exklusiv ein zwölfseitiges Gutachten vor, das die Flüchtlings- und Deserteursberatung beim Plagiatsprüfer Stefan Weber in Auftrag gab. Weber sollte prüfen, ob sich der umstrittene Sachverständige an die Regeln der wissenschaftlichen Praxis hält. Das Urteil fällt vernichtend aus: profil gegenüber sagt Weber, dass der Autor „Behauptungen grundsätzlich nicht belegt. Wenn er beispielsweise schreibt, die medizinische Versorgung in Afghanistan sei ausreichend, fragt man sich als Leser: ‚Hat er das gelesen, hat er das überprüft?‘“ Das Mahringer-Papier gleiche einem „Reisebericht“, es habe einen „deutlich nichtwissenschaftlichen Charakter“, sei „unterfüttert mit Fakten und Zahlen unklarer Herkunft“ und „als Entscheidungshilfe somit komplett untauglich“.
Der angegriffene Gutachter Mahringer erklärte auf profil-Anfrage, die Grundlagen seiner Gutachten seien „immer nachvollziehbar, sonst würden sie einer gerichtlichen Qualitätsprüfung nicht standhalten“.