Waffenverbotszonen: Wien wünscht Umsetzung im gesamten Stadtgebiet

Bürgermeister Michael Ludwig will ganz Wien zur Waffenverbotszone machen, die Polizei ist skeptisch.

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Wien fordert, die gesamte Stadt zur Waffenverbotszone zu machen. Eine entsprechende Stellungnahme sei an die Landespolizeidirektion ergangen, teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Montag der APA mit. Die Stadt spricht sich damit dagegen aus, nur einzelne Flächen als Verbotszonen auszuweisen.

Derzeit prüfen die Landespolizeidirektionen auf Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Einrichtung derartiger Bereiche - die es in manchen Städten schon gibt. Möglich würde die Verhängung eines Waffenbanns durch eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.

Das Verbot beschränkt sich nicht bloß auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und "den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben", wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

Wiener Polizei skeptisch

Die Wiener Polizei hat sich am Montag auf Anfrage der APA skeptisch bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit gezeigt, eine Waffenverbotszone im gesamten Wiener Stadtgebiet einzurichten. Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sei dies "an bestimmten rechtlichen Orten zulässig".

Das ist weiter näher dadurch definiert, "wenn befürchtet werden kann, dass es zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird", wie es in einer Stellungnahme der Landespolizeidirektion (LPD) Wien. Dementsprechend ist bei der Prüfung laut LPD "insbesondere zu berücksichtigen, ob es bereits zu vorangegangenen gefährlichen Angriffen gekommen ist".

Die Polizei versicherte, dass alle Vorschläge der Politik inhaltlich und rechtlich in die Prüfung einfließen werden. Aber: "Die Erlassung einer Verordnung für das ganze Landesgebiet Wien wird aber aufgrund der derzeit gültigen Gesetzesformulierung 'an bestimmten öffentlichen Orten' wohl rechtlich nicht zulässig sein."