Titelgeschichte

Warum sich der Staat (zu) rasch unsere Handys krallen kann

Strafverfolgungsbehörden dürfen derzeit Mobiltelefone recht schnell einkassieren und haben somit Einsicht in das Intimste der Betroffenen. Populistisch geführte Diskussionen blockieren die nötige Justizreform. Das geht auf Kosten von Grundrechten und Pressefreiheit.

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„Unser Leben liegt in unserer Hand“, ist nicht nur ein buddhistischer Spruch, mit dem Esoterik-Retreats zum Thema „Selbstfindung“ werben – das darf durchaus auch im juristischen Sinne wörtlich genommen werden: Smartphones sind unsere ständigen Begleiter und dokumentieren dementsprechend unser ganzes Leben. Die Handys speichern, mit wem wir kommunizieren, was wir im Internet gesucht haben, wohin wir gegangen sind – oder mit wem. Es gibt wohl kaum etwas Intimeres als das Handy – und dementsprechend nackt ist man, wenn es einem abgenommen wird. Für den Staat ist das derzeit erstaunlich einfach: Dafür muss man nicht einmal Beschuldigter oder Verdächtiger sein. Die Staatsanwaltschaft kann es einfach ohne richterliche Genehmigung anordnen, wenn sie glaubt, es sei der Beweisführung dienlich.

Handysicherstellungen sind zum Lieblingsspielzeug der Strafverfolgungsbehörden geworden – und immer öfter stellt sich die Frage, ob die aktuelle Praxis verfassungsrechtliche und grundrechtliche Grenzen überschreitet.

Wie schnell die derzeit laxe Gesetzeslage gefährlich werden kann, zeigte diese Woche ein Fall eindrücklich – die Pressefreiheit wurde mit Füßen getreten.

Der Fall Miklautz

Anfang der Woche standen Beamte des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung (BAK) bei unserem Kollegen Franz Miklautz in Kärnten vor der Türe. Sie hatten eine Sicherstellungsandordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt mitgebracht Die Polizei sollte sein Handy und seinen Laptop mitnehmen, um herauszufinden, ob Miklautz wirklich so straffällig geworden war, wie die Staatsanwaltschaft bis dahin annahm. Miklautz wurde nämlich von der Justiz als Beschuldigter geführt. Es ging um den Verdacht der Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch.

Miklautz hat in seinen Aufdeckerartikeln über Selbstbereicherung im Klagenfurter Rathaus geschrieben. Wenig überraschend wird er diese Informationen wohl von einem Insider aus der Verwaltung bekommen haben. Und weil der Grat zwischen Whistleblower und Verräter in Österreich ein sehr schmaler ist, sucht die Justiz nun nach jener Person, die Miklautz bei seinen Recherchen unterstützt hat. Man wirft dem „Unbekannten Täter“ Verrat des Amtsgeheimnisses vor – und Miklautz wurde der Beitragstäterschaft verdächtigt; obwohl es diesen Tatbestand so eigentlich gar nicht gibt, wie die Oberstaatsanwaltschaft mittlerweile bestätigt.

Investigativjournalist Franz Miklautz

Der Kollege hat nur seine Arbeit gemacht - und wurde dafür von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt verfolgt.

Journalisten sind eine besonders geschützte Berufsgruppe – so wie Anwälte oder Steuerberater. Das hat damit zu tun, dass wir mit Informanten arbeiten, die sich bei uns sicher fühlen müssen. Wir müssen Quellenschutz garantieren können. Ein demokratisches Land, das die vierte Macht als demokratisches Korrektiv ernst nimmt, sollte viel Wert auf Pressefreiheit legen. Darum hat uns der Gesetzgeber diesen besonderen Schutz des Redaktionsgeheimnisses gewährt. Wir müssen über unsere Informanten keine Auskunft geben und haben ein Entschlagungsrecht gegenüber der Justiz.

Wenn das Schule gemacht hätte, hätten alle im Journalismus einpacken können.

Franz Miklautz

Investigativ-Journalist

Das wurde im Fall Miklautz mit Füßen getreten – schon ab März führte ihn die Staatsanwaltschaft als Beschuldigten wegen des Verrats des Amtsgeheimnisses, wie profil vorliegende Unterlagen zeigen. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde mit der Umsetzung der Hausdurchsuchung beauftragt. Eine junge Staatsanwältin ordnete das Vorgehen an, die Gruppenleitung segnete es ab. Die Fachaufsicht, also die Oberstaatsanwaltschaft Graz, wurde nicht involviert. Auch im Justizministerium wusste man nichts davon, bis der Fall publik wurde.

Der Aufschrei der Medien war groß – Miklautz arbeitet immerhin für mehrere namhafte Medienhäuser, darunter auch profil oder „Falter“. Auch unser Redaktionsgeheimnis ist durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Gefahr. „Wenn das Schule gemacht hätte, hätten alle im Journalismus einpacken können“, sagt Miklautz zu profil. Übrigens: Wäre das Amtsgeheimnis endlich abgeschafft, wie das von der Politik schon ewig versprochen wird, hätte es gar nie ein Problem geben können.

Versehen oder System?

Dass es sich um einen „dummen Fehler“ einer unerfahrenen Staatsanwältin handelt, wie nun darzustellen versucht wird, ist wenig glaubwürdig. Denn es ist nicht das erste Mal, dass ein derartiger versuchter Anschlag auf die Pressefreiheit in letzter Minute vereitelt wurde.

Mir wollte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) im Mai 2019 das Handy abnehmen. Der Vorschlag dazu kam vom damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), über das ich in meiner damaligen Funktion als Chefreporterin der „Presse“ ausführlich berichtete. Der heutige FPÖ-Chef Herbert Kickl war der damals zuständige Innenminister.

Es war evident, dass meine Informanten aus dem Herzen des Apparates berichteten. Um herauszufinden, wer das ist, wollte man die Hintertür über mein Handy nehmen und es beschlagnahmen. Anders als Kollege Miklautz hatte ich Glück, die Justiz funktionierte. Die zuständige Staatsanwaltschaft Wien lehnte das Begehren der Exekutive in Abstimmung mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien ab. Medial wurde der unzulässige Vorstoß damals breit diskutiert – die gesamte Branche stemmte sich gegen diesen bis dato beispiellosen Versuch, das Redaktionsgeheimnis über die Hintertür zu umgehen. Das sollte auch in Klagenfurt angekommen sein, trotzdem versuchte man dort nun wieder etwas Ähnliches.

Die Justiz wollte auch dieses Handy

"Die Exekutive wollte auch mir im Jahr 2019 das Handy abnehmen. Seitdem achte ich penibel auf Datensicherheit, um Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis garantieren zu können", Chefredakteurin Anna Thalhammer

Die Fachaufsicht der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, die Oberstaatsanwaltschaft Graz, wusste laut eigenen Angaben gar nichts von dem Kamikaze-Vorhaben ihrer Behörde. Die Grüne Justizministerin Alma Zadić reagierte nach Bekanntwerden des Falles zuerst zögerlich, aber schließlich doch. Am vergangenen Donnerstag wurde die Notbremse gezogen, die Ermittlungen gegen Miklautz wurden eingestellt. „Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen“, hieß es in einer Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft. „Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie“, unterstrich auch Alma Zadić: „Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren.“ Das alles wäre wahrscheinlich nicht passiert, wenn es strengere Regeln für die Beschlagnahmung von digitalen Datenträgern gäbe. Wenn es Berichtspflichten gäbe und richterliche Genehmigungen einzuholen wären.

Die Justizministerin zog die Notbremse

„Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie“, sagte Justizministerin Alma Zadić: „Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses – gerade auch in Ermittlungsverfahren.“ Die Ermittlungen gegen Miklautz wurden am Donnerstag eingestellt.

Der Schaden ist jedenfalls angerichtet. Whistleblowern wurde einmal mehr ausgerichtet, dass ihre Informationen bei uns vielleicht doch nicht bombensicher sein können, weil der Staat schon wieder Rechte von Journalisten mit Füßen zu treten versuchte.

Seit meinen Erfahrungen aus dem Jahr 2019 wäre es heute übrigens kein Problem mehr für mich, wenn mir mein Handy abgenommen würde. Ich achte penibel auf Datensicherheit. Ich kommuniziere verschlüsselt. Sensible Daten werden in verschlüsselten Containern abgelegt. Kopien davon so versteckt, dass sie niemand finden würde. Sensible Recherchen betreibe ich über das Darknet, um meine Spuren zu verwischen. Dass all das notwendig geworden ist, ist für Österreich keine Auszeichnung.

Fall für den Verfassungsgerichtshof

Am vergangenen Mittwoch verhandelte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) (auch) über die Frage, ob man weiterhin Handys ohne richterliche Genehmigung sicherstellen darf. Anlass war eine Beschwerde eines Kärntner Managers, dem Untreue vorgeworfen wurde. Er musste im Juli 2021 sein Handy auf Wunsch der Staatsanwaltschaft abgeben. Wenig später legte er bei Gericht Protest ein: Handys können bereits „unter geringsten Voraussetzungen“ sichergestellt werden, die Ermittlungsmaßnahme erlaube aber einen umfassenden Eingriff in die Privatsphäre, beklagte der Manager. Er war der Meinung, die aktuelle Rechtslage sei verfassungswidrig, weil sie gegen sein Recht auf Privatleben und gegen den Datenschutz verstoße.

Der Verfassungsgerichtshof nimmt den Fall als Triebfeder, um eine seit Monaten politisch heiß geführte Debatte zu klären: Sind die Hürden für Handyabnahmen zu gering? Dürfen Chats und Bilder nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen ausgelesen werden? Das forderte etwa zuletzt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler – wie vor ihr etliche andere ÖVP-Politiker. Die Partei erlebt gerade am eigenen Leib, was Chatauswertungen bewirken können. Seit Veröffentlichung des Ibiza-Videos 2019 laufen umfangreiche Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen zahlreiche ÖVP-Politiker und Personen im Dunstkreis der Partei. Vieles davon fußt auf Annahmen, die die WKStA aus Handyauswertungen gestrickt hat. Sebastian Kurz verlor den Kanzlerstuhl, weil er über auf Chats basierende Ermittlungen stolperte. Etliche Ex-Spitzenbeamte sind Beschuldigte. In zwei U-Ausschüssen zur „ÖVP Korruption“ wurden Tausende Chats in aller Öffentlichkeit breitgetreten – übrigens auch jene, die keine strafrechtliche Relevanz hatten.

Thomas Schmids Handy, die Büchse der Pandora

Der Ex-Finanz-Generalsekretär schrieb für sein Leben gerne SMS. Diese Leidenschaft führte zu umfangreichen Ermittlungen und etlichen Beschuldigten.

U-Ausschuss-Oppositionsabgeordnete hatten nämlich vor dem Verfassungsgerichtshof erwirkt, dass die aktenliefernde Strafverfolgungsbehörde für sie auch Chats auswerten muss, die „politisch abstrakte Relevanz“ haben könnten. Nur, was bedeutet eigentlich „politisch abstrakt relevant“? Das ist ungefähr alles, wo Personen ab einer bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Flughöhe involviert sind. Dass sich Spitzenpolitiker in solchen Kreisen bewegen, ist nur wenig verwunderlich.

Diese U-Ausschuss-Rechtssprechung führte auch zu vollkommen absurden Situationen: Prinzipiell dürfen Staatsanwaltschaften ex lege nur Beweismittel auswerten, die auch zu ihrem Tatverdacht passen. Wenn sie „zufällig“ über etwas stolpern, darf das natürlich nicht ignoriert werden. Im Strafakt darf nur Niederschlag finden, was zumindest strafrechtlich relevant sein könnte und damit einer näheren Betrachtung unterzogen werden soll. Dank VfGH-Urteil mussten diese Ermittler, die per Berufsbild dazu angehalten sind, unparteiisch zu sein, nun plötzlich bewerten, was politisch relevant sein könnte. Damit geht eben auch einher, dass sie auch Daten sichten, die sie für ihre eigenen Ermittlungen außer Acht lassen müssten.

Verhärtete Fronten

Am Ende der großen Chat-Show ist die Republik jedenfalls um ein paar einst hochrangige Persönlichkeiten ärmer: Die gesamte türkise Riege, die unter Sebastian Kurz in die erste Reihe aufgestiegen war, ist heute in der Versenkung verschwunden. Auch andere einst hochrangige ÖVP-Funktionäre ducken sich vor der Öffentlichkeit weg. Sektionschefs aus Justiz und Finanz sind weg von der Bühne – andere Persönlichkeiten trauen sich aus Scham kaum noch auf die Straße. Es muss betont werden: Es gilt die Unschuldsvermutung.

Schäden an Image und finanzieller Natur haben die Betroffenen bereits genommen, auch wenn gerichtliche Urteile noch ausstehen; vieles wird wohl gar nicht erst vor Gericht landen. Andere von Chat-Ermittlungen betroffene Personen waren sogar nie Beschuldigte, trotzdem werden sie aufgrund publik gewordener Peinlichkeiten geächtet. Meinung wird via Social Media oder in Medien-Foren gebildet – das wird von einer populistischen Politik, die mit Chats Kleingeld wechselt, angeheizt.

Ex-Kanzler Sebastian Kurz musste zurücktreten

Grund dafür waren Ermittlungen, die auf Chats basierten. Auch viele seiner Vertrauten werden als Beschuldigte geführt. Erste Anklagen werden bald erwartet.

Seitens der ÖVP kamen in der Vergangenheit mehrfach Vorschläge zu Justizreformen, die Handyauswertungsrechte beschneiden sollten – das Justizministerium war viele Jahre lang in der Verantwortung der Partei. Dass die plötzliche Motivation für Reformforderungen im Lichte der Ermittlungen wohl eigeninteressengetrieben ist, löste bei der Opposition einen massiven Abwehrreflex aus. Eine konstruktive Diskussion war darum bisher nicht möglich.

Neben politischen Scharmützeln bleiben aber berechtigte Fragen, die jeden Bürger betreffen: Schützt die aktuelle Gesetzeslage die Grundrechte im digitalen Zeitalter gut genug? Ist die Balance zwischen berechtigtem Interesse an Aufklärung und Eingriffen in das Leben der Bürger noch gewahrt? Dass die Sicherstellung von Mobiltelefonen der Aufklärung von Sachverhalten und Korruption dienlich und zeitgemäß ist, ist gänzlich unbestritten.

Chance für notwendige Reformen

Der Verfassungsgerichtshof fällte am Mittwoch nach Anhörung etlicher Experten jedenfalls noch kein Urteil, das wird im Herbst erwartet. Aber was würde es bedeuten, wenn die aktuelle Regelung gekippt wird? Für die aktuellen Verfahren rund um die türkise ÖVP hätte das wohl wenig Auswirkungen. Die meisten Mobiltelefone wurden im Zuge von Hausdurchsuchungen – und somit richterlich genehmigt – einkassiert. Die Chats dürfte man also wohl weiterverwenden.

Ex-Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek

Der suspendierte Ex-Justizgeneralsekretär Christian Pilnacek wurde ebenfalls sein Handy abgenommen. Er war jahrelang für die Strafprozessordnung zuständig - und kritisiert nun genau diese in Dingen Verwertung von digitalen Beweismitteln.

Der VfGH könnte den Auftrag geben, Gesetze zu reparieren, somit hätte die Legistik im Justizministerium alle Hände voll zu tun. Das wäre auch ein guter Anlass für eine größere Reform der Strafprozessordnung. Denn Handys juristisch isoliert zu betrachten, ist eigentlich zu wenig. Es sollte ein generelles Regelwerk zur Auswertung von digitalen Datenträgern erarbeitet werden. Denn von Handys über Staubsauger, Fitnesstracker bis hin zu Laptops werden zur modernen Aufklärung von Straftaten Daten in vielfältiger Form sichergestellt. Wie hilfreich das sein kann, zeigte exemplarisch eine vor Kurzem gelungene Lösung eines Mordfalles: Über ein gechiptes Hundehalsband konnte das Bewegungsprofil des Täters erstellt und somit die Straftat nachgewiesen werden.

Die aktuelle juristische Auseinandersetzung böte sich an, für verschiedene Träger und Qualität von Daten, unterschiedliche juristische Hürden für Sicherstellung und Auswertung einzuziehen. Die Auswertung von Word-Dokumenten oder pdf-Dateien könnte einer anderen Voraussetzungen und Genehmigungen als die Auswertung von Kommunikationsdaten bedürfen.

Justiz

Die Strafprozessordnung regelt, wie Verfahren laufen müssen, was der Staat darf und welche Rechte die Beschuldigten haben. Das Regelwerk ist veraltet und noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

Es sollte Grundhausaufgabe von Strafverfolgungsbehörden sein, ihre Anträge derart detailliert zu formulieren, dass möglichst wenig Zweifel bestehen, welche Daten man haben möchte – und wofür. Richter sollten nicht nur die Ablehnung dieser Anträge (so ist es derzeit), sondern auch ihre Zustimmung argumentieren müssen. Damit wäre eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Einzelfall sichergestellt.

Damit kein Missbrauch passieren kann, und wirklich nur die genehmigten und angesuchten Daten ausgewertet werden, braucht es eine bestmögliche Dokumentation des Suchvorgangs, damit Betroffene auch wissen, was der Staat nun von ihnen weiß. Damit das nicht aus dem Ruder läuft, sollte auch über Beweismittelverbote diskutiert werden.

Klar ist, wenn die Debatte um digitale Beweismittel zu eng und politisch aufgeheizt geführt wird, stehen wir bald wieder vor denselben Problemen: Wir leben in einem digitalen Zeitalter, dort muss auch die Gesetzeslage langsam ankommen.

Anna  Thalhammer

Anna Thalhammer

ist seit März 2023 Chefredakteurin des profil. Davor war sie Chefreporterin bei der Tageszeitung „Die Presse“.