Was passiert, sobald die Wahlkarte im Briefkasten ist?

Fast jede dritte Stimme bei der Wien-Wahl wird dieses Jahr per Briefwahl abgegeben. Aber wie kommen die Wahlkarten zurück in die Bezirksämter und wo werden sie bis zur Auszählung aufbewahrt? profil hat nachgefragt.

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Über 356.000 Wahlkarten wurden dieses Jahr für die Wien-Wahl ausgegeben - ein Rekordwert. 311.000 der ausgestellten Wahlkarten wurden von der Post bearbeitet. Für das gestiegene Aufkommen wegen des Coronavirus sei man gut gerüstet gewesen, so Pressesprecherin Kathrin Schrammel. Doch was passiert eigentlich mit dem Stimmzettel, sobald man ihn eingeworfen hat?

Wie normale Postsendungen auch, kommt die Wahlkarte vom Postkasten zunächst ins Briefzentrum Wien-Inzersdorf, das größte Verteilzentrum der Post. Dort wird sie von der Sortieranlage aussortiert und, so Schrammel, einem "gesonderten und mit der Stadt Wien vereinbarten Zustellprozess zugeführt". So bekommen die jeweiligen Bezirksämter täglich per Sonderzustellung die Stimmzettel geliefert.

Dort wird es dann hochoffiziell, so Oliver Birbaumer, Bezirkswahlleiter, gegenüber profil. Die Rücksendungen werden von den Mitarbeiten des Bezirksamtes "verdatet", also ihr Einlangen registriert. Angesichts Corona wurde das Personal dafür aufgestockt. Anschließend werden die Wahlkarten in einem Raum verwahrt, zu dem nur wenige Mitarbeiter Zugang haben. Dabei gilt das "Vier-Augen-Prinzip", es darf also niemand alleine in den Raum, immer nur mit einer zweiten Kontrollperson. Für all diese Tätigkeiten haben die Bezirksämter die Befugnis von der Bezirkswahlbehörde erhalten, also jenem Team, das die Stimmen später auszählt.

Sie erhalten die Wahlkarten dann am Montag und sind die einzigen, die sie öffnen dürfen. Dabei kann sich jedoch herausstellen, dass die Wahlkarte nicht gültig ist, zum Beispiel wenn der Stimmzettel ohne dem Kuvert mit der Nummer darauf in der Wahlkarte steckt oder die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte nicht unterschrieben wurde. Ist die Wahlkarte stark beschädigt, kann auch das ein "Nichtigkeitsgrund" sein und die Stimme wird nicht gezählt, so Birbaumer.

Bis Sonntag 9 Uhr Früh können die Wahlkarten noch in den Briefkasten geworfen werden, damit sie rechtzeitig zur Auszählung ankommen.