Wegen Wegscheider: Medienbehörde leitet Verfahren gegen ServusTV ein

Der Sender war immer wieder mit irreführenden und unbelegten Behauptungen zur Corona-Pandemie aufgefallen. Die KommAustria prüft, ob ServusTV damit gegen die gesetzlichen Grundsätze der Objektivität und journalistischen Sorgfalt verstieß.

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ServusTV gerät wegen der Sendung „Der Wegscheider“, die vom Senderindentanten Ferdinand Wegscheider selbst gestaltet wird, ins Visier der Medienbehörde KommAustria. Die Behörde hat ein Verfahren gegen den Sender eingeleitet, das wurde profil und der Tageszeitung „Kurier“ auf Nachfrage bestätigt.

Auslöser für das Verfahren war eine elfseitige Sachverhaltsdarstellung zu ServusTV, die vom Presseclub Concordia im Dezember des Vorjahres an die Medienbehörde gerichtet wurde. Die Journalistenorganisation vermisste bei der Sendung „Der Wegscheider“ die Grundsätze der Objektivität, Meinungsvielfalt und journalistischen Sorgfalt und vermutete somit eine Verletzung des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G). Dort heißt es wörtlich, dass Nachrichten vor ihrer Verbreitung „auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen“ sind. Das habe Wegscheider nach Ansicht der Concordia nicht ausreichend getan.

Falschbehauptungen zu Ivermectin und Impfung 

Wegscheider hatte etwa faktenwidrig behauptet, dass das Mittel Ivermectin in mehreren Ländern „erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung findet” oder dass das Ablaufdatum von Impfstoffen „still und heimlich verlängert“ worden sei. Beides ist falsch.

Die KommAustria sieht nach einer monatelangen Vorprüfung der Sachverhaltsdarstellung nun offenbar ausreichend Verdachtsmomente, dass ein Rechtsverstoß vorliegen könnte – wobei der Ausgang des Verfahrens völlig offen ist. Der Sender ServusTV, der zum Red Bull Media House gehört, betonte in einem knappen Statement an profil und „Kurier“: „Wir halten uns an den Rechtsweg und geben unsere Stellungnahme zunächst einmal an die Behörde ab.“

TV-Sender müssen verantwortungsvoll handeln

Für Daniela Kraus, Chefin des Presseclub Concordia, zeigt die Einleitung des Verfahrens durch die KommAustria, „dass TV-Sender gerade in so heiklen Zeiten und bei so sensiblen Themen wie der Corona-Krise verantwortungsvoll handeln müssen“. Rundfunk sei eine „öffentliche Aufgabe“, so sei es in der Bundesverfassung festgeschrieben. Mit der Sachverhaltsdarstellung gehe es der Concordia um „professionellen, verantwortungsvollen, sachlich korrekten Journalismus, nicht um Servus TV als Einzelfall“. In seiner Sachverhaltsdarstellung stützte sich der Presseclub Concordia unter anderem auf einen Faktencheck von profil zu Wegscheiders Behauptungen bezüglich Corona.

Für eine Entscheidung hat die KommAustria sechs Monate Zeit. Im Falle einer Verurteilung könnte ServusTV das Bundesverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz anrufen. 

Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv. Derzeit in Karenz.