Wehrlos: Der katastrophale Zustand des Bundesheeres
Das oberste Gesetz der Republik steht derzeit hoch im Kurs. „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung“, sagte Bundespräsident Alexander Van der Bellen, als er im Mai die Regierungskrise zu bewältigen hatte. Als Oberbefehlshaber des Bundesheeres ist Van der Bellen gewiss auch der Artikel 79 des Bundes-Verfassungsgesetzes geläufig: „Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung.“ Ein eleganter Satz mit einem großen Schönheitsfehler: Er hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Denn das Bundesheer kann seinen verfassungsmäßigen Auftrag, das Land militärisch zu verteidigen, nicht mehr erfüllen. Eigentlich wäre es schon vor Jahren geboten gewesen, die Verfassung der Realität anzupassen und den Artikel 79 umzuformulieren. Etwa so: „Dem Bundesheer obliegt der Grenzschutz. Die militärische Landesverteidigung entfällt.“
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