Wien schickt Mindestsicherungsgesetz freiwillig in Begutachtung

Grüne Sozialsprecherin Hebein: "Wichtig, dass wir nichts übersehen". Keine generellen Kürzungen, jedoch strengere Voraussetzungen geplant.

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Der Gesetzesentwurf zur Reform der Wiener Mindestsicherung wurde am Dienstag in Begutachtung geschickt – und zwar freiwillig. "Es war uns enorm wichtig, dass alle aus der Praxis mitreden können, damit wir auch nichts übersehen", sagte die Grüne Sozialsprecherin Birgit Hebein am Dienstag zur APA. Deshalb habe man sich für eine dreiwöchige Begutachtung entschieden.

Der Weg zur Gesetzwerdung sieht in diesem Fall keine verpflichtende Begutachtung vor. Die Mindestsicherung habe im vergangenen Jahr aber immerhin fast 200.000 Menschen betroffen, begründete Hebein die nun gewählte Vorgangsweise. Nach der Begutachtungsfrist soll der Entwurf gegebenenfalls adaptiert und im November im Landtag beschlossen werden. Damit könne das Gesetz wie geplant am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

Bereits jetzt gebe es viele Rückmeldungen von Experten aus der Praxis, sagte Hebein. Auch mehrere Anregungen für mögliche Abänderungen gebe es bereits - beispielsweise dahingehend, welche konkrete Leistungen Menschen mit befristeter Arbeitsunfähigkeit erhalten sollen.

Keine generellen Kürzungen, jedoch strengere Voraussetzungen

"Die meisten Rückmeldungen sind sehr positiv. Es ist eine Welle der Erleichterung, dass wir einen anderen Weg gehen und nicht bei den Ärmsten kürzen." Das "Hintreten auf Schwächere" sei auch jetzt im Wahlkampf Thema, kritisierte Hebein. Die von ÖVP-Chef Sebastian Kurz vorgeschlagene Deckelung der Mindestsicherung auf maximal 1.500 Euro würde in Wien etwa mehr als 10.000 Kinder in Wien treffen. "Es gibt für mich kaum etwas Schäbigeres als auf Kosten von Kindern Politik zu machen", empörte sich Hebein.

Das im Juni von der rot-grünen Stadtregierung präsentierte neue Modell sieht keine generellen Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung vor, enthält jedoch strengere Voraussetzungen – etwa für jüngere Bezieher. Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger.

Zahl der Bezieher 2016 um 8,1 Prozent gestiegen

Die Zahl der Bezieher von Mindestsicherung ist im Vorjahr um 8,1 Prozent gestiegen. Insgesamt bezogen 307.533 Personen (+23.159) bzw. 182.173 Bedarfsgemeinschaften (+13.726) diese Unterstützung.

Mehr als die Hälfte der Bezieher (56 Prozent der Personen) lebte 2016 in Wien. Seit 2012 ist die Zahl der Unterstützten in der Bundeshauptstadt um 37,1 Prozent gestiegen. Deutlich stärker war der Zuwachs in den letzten fünf Jahren allerdings in Niederösterreich mit einem Plus von 61,2 Prozent und in Vorarlberg mit einem Plus von 52,4 Prozent.

0,49 Prozent der Staatsausgaben für Mindestsicherung

Die Ausgaben der Bundesländer für die Mindestsicherung betrugen 2016 insgesamt 872,4 Millionen Euro. Das ist gegenüber dem Jahr davor eine Steigerung um 14 Prozent. Damit entfielen im Jahr 2016 0,49 Prozent der Staatsausgaben auf die Mindestsicherung. Analog zu den Beziehern entfiel der Großteil der Ausgaben für laufende Geldleistungen auf Wien (555,2 Mio. Euro bzw. rund 64 Prozent).