Winken oder Hitlergruß: Verteidigungsstrategie aus dem Innenministerium?

Jener Burschenschafter, der bestreitet, im Jänner 2019 einen Hitlergruß gezeigt zu haben, erhielt laut dem Grünen-Politiker Karl Öllinger Unterstützung aus dem Innenministerium.

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Die Causa, in der Justizministerin Alma Zadić in einem medienrechtlichen Verfahren wegen übler Nachrede verurteilt wurde (sie ging in Berufung), zieht weitere Kreise.

Die Vorgeschichte: Im Rahmen einer Donnerstagsdemo, die im Januar des vergangenen Jahres vor dem Haus der Burschenschaft „Gothia“ vorbeizog, zeigte ein Mann am Fenster mit der rechten Hand eine Geste, die von vielen Beobachtern als Hitlergruß interpretiert wurde. Ein Fotograf hielt die Szene fest, die Bilder wurden in den sozialen Medien von zahlreichen Menschen geteilt – unter anderem auch von Alma Zadić, damals noch Nationalratsabgeordnete für die Liste Pilz, und dem Grünen-Politiker Karl Öllinger. Beide wurden wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz verurteilt und gingen in Berufung. Öllingers Berufungsverhandlung findet kommende Woche statt.

Der Burschenschafter wandte sich kurz nach dem Vorfall selbst an die Öffentlichkeit und behauptete, lediglich Freunden zugewunken zu haben. Ermittlungen wegen Wiederbetätigung wurden daraufhin eingestellt. In einer weiteren Verhandlung gegen den Verantwortlichen des Mediums „Die Jüdische“ im November 2019 gab der Burschenschafter an, dass ihm „Bekannte im Innenministerium“ geraten hätten, sich damit zu verteidigen, dass er nur Freunden zugewunken habe, berichtet Öllinger. Damals stand noch FPÖ-Politiker Herbert Kickl dem Ministerium vor. Öllinger, der bei der Verhandlung als Zuschauer anwesend war, ließ profil Auszüge aus dem Verhandlungsprotokoll zukommen:

Richter: Haben Sie sonst noch eine öffentliche Stellungnahme abgegeben? Zeuge: Es gab eine APA-OTS-Aussendung. Richter: Wer hat das gemacht? Zeuge: Bekannte aus dem Innenministerium. Richter: Wer? Zeuge: Ich weiß es nicht mehr. Richter: Aber den Text haben Sie verfasst? Zeuge: Ja, gemeinsam mit den Freunden.

Die betreffende OTS-Aussendung ist nicht mehr verfügbar. In derselben Verhandlung wurde der Mann laut Öllinger vom Gericht aufgefordert zu winken, was er auch tat – jedoch mit der linken Hand.