Wirkungslos

Niederösterreichische Landesregierung setzt sich über Gerichtsurteil hinweg, zugunsten von Novomatic.

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Wenn es um die Interessen des Glückspielkonzerns Novomatic geht, setzt sich das Amt der niederösterreichischen Landesregierung auch über Gerichtsurteile hinweg. Vergangene Woche bestätigte die Behörde innerhalb von nur zehn Tagen, dass Novomatic weiterhin Glückspielautomaten in Niederösterreich betreiben darf, obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Mai 2016 den Bewilligungsbescheid aufgehoben hatte.

Novomatic rechtfertigte den Weiterbetrieb damit, dass laut niederösterreichischem Spielautomatengesetz bei nachträglichem Wegfall der Lizenz der Bewilligungsinhaber für die Dauer von 18 Monaten weiterhin Automatenspiele anbieten darf und sogar dazu verpflichtet ist.

Diese Rechtsauffassung wird hinterfragt: Ein Spieler, der vom Glückspielkonzern sein nach Lizenzentzug verspieltes Geld zurückklagen will, hatte über seine Anwältin Julia Eckhart argumentiert, dass Novomatic inzwischen nur mehr Bewilligungswerber sei und daher die Fortführungs-Klausel für Lizenzinhaber gar nicht anwendbar sei. Das Landesgericht in Korneuburg hatte in einem anderen Fall ähnlich entschieden.

Da Novomatic laut Behörde nun weiterhin Automaten betreiben darf, überlegt der Spieler eine Schadenersatzklage gegen das Land Niederösterreich.