Zehn Verdächtige vor IS-Prozess enthaftet
Im Fall eines spektakulären Grazer Terrorverfahrens nehmen die Turbulenzen kein Ende. Wie profil am Freitag erfuhr, wurde die Untersuchungshaft gegen insgesamt zehn Beschuldigte aufgehoben. Lediglich eine Person – der Prediger Nedzad B. – befindet sich demnach noch in Haft. Bei den Freigelassenen handelt es sich um Mitglieder des früheren Grazer Glaubensvereins TAQWA.
Seinen Anfang nahm der Fall im Jänner 2017 (profil berichtete ausführlich), als im Zuge einer groß angelegten Razzia insgesamt dreizehn Männer und Frauen verhaftet wurden, weil sie angeblich einen „Gottesstaat“ in Österreich errichten wollten. Innenminister Wolfgang Sobotka wertete die Aktion als deutliches „Zeichen gegen den radikalisierten Islamismus“. Wenige Tage später waren manche der Beschuldigten wieder frei, und nachdem es im Juli 2018 immer noch keine Anklage gab, wurden auch die übrigen enthaftet.
Im Mai dieses Jahres brachte die Staatsanwaltschft Graz eine 300-seitige Anklageschrift ein, was Ende Juli zu einer weiteren Verhaftungswelle führte. Das Oberlandesgericht Graz gab der Beschwerde von Anwalt Wolfgang Blaschitz, der sechs Beschuldigte vertritt, nun statt und legt auf 63 Seiten dar, warum die Haft „unter mehrfachen Gesichtspunkten nicht mit dem Gesetz in Einklang steht“. Blaschitz nennt die Vorwürfe der Grazer Staatsanwaltschaft „völlig absurd” und sieht sich durch den Spruch des OLG Graz bestätigt. Für den einzigen noch in Haft verbliebenen Beschuldigten erwägt der Verteidiger eine Grundrechtsbeschwerde. (Zwei weitere Angeklagte waren vor der Verhaftungswelle Ende Juli untergetaucht.) Die Voraussetzungen für den Prozess, der ursprünglich für November anberaumt war, werden jedenfalls immer chaotischer.