Arbeitsrecht: Darf ich im Büro online einkaufen?
Die Hälfte der Berufstätigen nutzt den Computer im Büro auch für private Zwecke, 19 Prozent davon auch um online einzukaufen. Das ergab eine Studie des deutschen Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, Bitkom. Was man beim Onlineshoppen während der Arbeitszeit beachten sollte:
Darf ich im Büro online shoppen?
Jein.
Ein Recht auf private Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann diese sogar gänzlich untersagen, zumindest aber Regeln dafür vorgeben. Gibt es keine Vereinbarung, ist laut Arbeiterkammer eine maßvolle Nutzung erlaubt.
Ob privates Surfen zum Problem wird, hängt vom Einzelfall ab. Exzessive Nutzung kann durchaus zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur fristlosen Entlassung führen. Ausschlaggebend dafür ist, ob die eigene Arbeitsleistung durch das Surfen beeinflusst wird bzw. ob dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entsteht, zum Beispiel durch den Download großer Mengen an Dateien.
Wie lange ein Mitarbeiter das Internet tatsächlich privat genutzt hat, ist für den Arbeitgeber aber meist schwer nachzuweisen.
Darf mein Chef die Internetnutzung also überwachen lassen?
Ja.
Ist die private Nutzung verboten, darf der Arbeitgeber sporadisch kontrollieren. Er darf auch die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen überprüfen und konkreten Verdächtigungen nachgehen. Einer lückenlosen Kontrolle muss in den meisten Fällen aber der Betriebsrat bzw. der Arbeitnehmer zustimmen. Private E-Mails dürfen aber auf keinen Fall gelesen werden.