Staatsgewaltbereit
Schenkt man der offiziellen Statistik Glauben, gibt es in Österreich so gut wie keine unangemessene Polizeigewalt. Eine Studie des Austrian Center for Law Enforcement Studies der Uni Wien kam 2018 zum Schluss, dass von 1518 Misshandlungsvorwürfen, die zwischen 2012 und 2015 gegen Wiener und Salzburger Polizeibeamte erhoben worden waren, nur sieben Fälle vor Gericht landeten. Ausnahmslos alle beschuldigten Beamten und Beamtinnen wurden freigesprochen. Alles also halb so wild?
„Strukturelles Problem der Polizei“
Der Experte Tobias Singelnstein widerspricht vehement. Der Kriminologe an der Ruhr-Uni Bochum in Deutschland forscht zum Phänomen der illegalen Polizeigewalt. „Rechtswidriger Gewalteinsatz ist ein strukturelles Problem der Polizei“, sagt Singelnstein. Und möglicherweise sei das Problem viel ernster, als die Zahl der Anzeigen gegen Polizeibeamte vermuten lasse. Aktuelle Zahlen vom ersten Halbjahr 2019 aus dem österreichischen Justizministerium: 193 Anzeigen gegen Polizisten führten zu fünf Verurteilungen. Das Innenministerium registrierte für das Vorjahr zwar 147 „Misshandlungsvorwürfe ohne vorhergegangene Zwangsmaßnahme“, 169 „Vorwürfe offensichtlich unverhältnismäßiger Gewaltanwendung im Rahmen einer Zwangsmaßnahme“ und zwölf „Vorwürfe einer menschenunwürdigen oder erniedrigenden Behandlung“ durch Beamte im Dienst. Die Zahlen sagten jedoch nichts über den weiteren Verlauf der Verfahren und mögliche Verurteilungen aus, so Ministeriumssprecher Christoph Pölzl.
Selbst das im Innenministerium angesiedelte Institut Wissenschaft und Forschung führt keine Untersuchungen zu ungesetzlichen Gewalttaten durch Beamte durch, teilt Pölzl auf profil-Anfrage mit.
Grenzen zwischen zulässiger Gewalt und Körperverletzung fließend
In Deutschland untersucht derzeit ein Team um Singelnstein Körperverletzungen durch Polizeibeamte. Neben einer Einschätzung über die Größenordnung des Problems wollen die Forscher auch errechnen, wie viele Übergriffe durch Beamte gar nicht erst zur Anzeige gebracht werden. Die Erkenntnisse könnten auch für Österreich interessant sein.
„Für Beamte gilt das grundsätzliche Gewaltverbot, es darf nur in Ausnahmefällen ausgesetzt werden“, erklärt der Kriminologe im Gespräch mit profil. Die Grenzen zwischen zulässiger Gewalt und Körperverletzung seien jedoch fließend. Und: „Zu jeder Regel gibt es die Übertretung, auch bei der Polizei. Bei hundertfacher Gewaltanwendung jeden Tag wäre es überraschend, wenn es nicht zu Fehlern, Grenzüberschreitungen und Missbräuchen kommen würde.“
„Widerstandsbeamte“
Übergriffe betreffen nicht alle Polizisten in gleicher Weise. „Es gibt Beamte, die ziehen das besonders an. Das ist ein offenes Geheimnis in der Polizei“, sagt Singelnstein. Diese Beamten gingen offensiver in die körperliche Auseinandersetzung als andere und seien besonders provokant. Singelnstein nennt sie „Widerstandsbeamte“.
Wie hoch die Dunkelziffer der nicht angezeigten Übergriffe ist, kann Singelnstein nicht abschätzen. Das Anzeigeverhalten hänge stark von zwei Faktoren ab: welche Erfolgsaussichten sich Betroffene von einer Anzeige versprechen und wie hoch das Vertrauen in staatliche Behörden ist. Singelnstein: „Unmittelbar nach einer Gewalterfahrung mit der Polizei ist beides naturgemäß niedrig.“