Sicherungshaft: "Man weiß heute nicht, wer morgen zum Mörder wird"

Die Regierung will die Einführung einer Haft auf Verdacht für Asylwerber, die SPÖ ringt noch um eine Linie. Kriminalsoziologin Veronika Hofinger über die Sinnhaftigkeit der präventiven Haft und die "Dämonisierung des gefährlichen Asylwerbers".

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profil: Wie schätzen Sie die Notwendigkeit einer "Sicherungshaft" nach Vorschlag von Innenminister Herbert Kickl ein? Gibt es hier eine gesetzliche Lücke? Veronika Hofinger: Es gibt gute Gründe, warum wir Menschen nicht einsperren, bevor sie eine Straftat begangen haben. Denn wir wissen nicht, ob jemand in der Zukunft eine Straftat begehen wird. Es gibt keine Prognoseinstrumente, die menschliches Verhalten so zuverlässig voraussagen können. Wir würden mit so einer neuen Haftform immer auch Menschen einsperren, die gar keine Straftat begangen hätten, die vielleicht nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe inhaftiert würden. Das darf aber keine Grundlage für Freiheitsentzug sein.

profil: Welche Möglichkeiten gibt es momentan, jemanden "präventiv" zu inhaftieren? Hofinger: Derzeit gibt es durchaus Möglichkeiten, jemanden in Haft zu nehmen, wenn er akut und ernsthaft eine Bedrohung darstellt. Wir haben die Untersuchungshaft, die bei "Tatbegehungsgefahr", also beispielsweise bei einer gefährlichen Drohung, zum Einsatz kommt. Wir haben im Unterbringungsrecht Möglichkeiten, jemanden gegen seinen Willen in einer Psychiatrie anzuhalten, wenn er sich selbst oder andere gefährdet. Wir haben das Maßnahmenrecht, das es ermöglicht, Straftäter aufgrund ihrer Gefährlichkeit einzusperren – und zwar so lange, wie die Gefährlichkeit besteht. Und es gibt gewisse Deliktsbereiche, in denen schon Vorbereitungshandlungen unter Strafe stehen, etwa bei Terrorismusdelikten. Da muss man nicht erst warten, bis etwas passiert.

profil: Wäre die Verhängung einer Haft ohne Involvierung eines Richters für Sie vertretbar? Hofinger: Nein. Freiheitsentzug ist ein massiver Grundrechtseingriff und muss durch ein geordnetes Verfahren abgesichert sein. Es braucht unabhängige Richter und Verfahrensrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Verteidigung. Das sind eigentlich Selbstverständlichkeiten in einem Rechtsstaat.

profil: Würden Sie darin einen rechtlichen Paradigmenwechsel sehen? Hofinger: Absolut. Der Wunsch, Verbrechen zu verhindern, bevor sie passieren, ist nicht neu. Aber unser Rechtssystem basiert darauf, dass man entsprechend der Straftat, die man begangen hat, bestraft wird. Das hat gute Gründe, denn präventive Haft kann allzu leicht willkürlich eingesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen – siehe Maßnahmenvollzug – stellen wir auf die Gefährlichkeit ab.

profil: Wie sehen Sie die Ausweitung einer solchen "Sicherungshaft" auf alle Bürger, wie es Teile der SPÖ vorgeschlagen haben? Hofinger: Die genannten Probleme, die sich mit so einem Instrument ergeben, werden nicht geringer, wenn man es auf alle Bürger ausdehnt. Und auch wenn alle potenziell betroffen sind, werden bestimmte Gruppen eher als verdächtig angesehen werden und leichter in Haft landen als andere. Die Haft zunächst nur für Asylwerber einzuführen, ist offenbar rechtlich leichter möglich. Und es passt in einen Diskurs, in dem ständig der gefährliche Asylwerber thematisiert und dämonisiert wird.

profil: Könnte so eine Haft nachhaltig von Straftaten abhalten, also präventiv wirken? Hofinger: Man darf Kriminalfälle nicht von hinten lesen. Mit dem Wissen, das wir heute haben, wäre niemand dagegen, wenn die Mörder von Dornbirn und Wiener Neustadt vor ihrer Tat eingesperrt worden wären und diese schrecklichen Verbrechen dadurch verhindert werden hätten können. Aber man weiß heute nicht, wer morgen zum Mörder wird. Auch wenn es das Instrument der Präventivhaft gibt, wird es weiterhin Kriminalität, auch schwere, geben.

Dr. Veronika Hofinger, geboren 1972, ist Kriminalsoziologin am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) in Wien. Seit 2015 ist sie Mitglied des Leitungsteams (wissenschaftliche Geschäftsführung).