Anklagen in der Spenden-Causa um Chorherr
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anklage gegen den früheren Wiener Grün-Kommunalpolitiker Christoph Chorherr erhoben. Der ehemalige Gemeinderat und Planungssprecher der Wiener Grünen soll sich vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (Paragraf 302 Strafgesetzbuch) und Bestechlichkeit (Paragraf 304 StGB) vor Gericht verantworten. Strafandrohung: bis zu zehn Jahre Haft.
Mit Chorherr sind neun weitere natürliche Personen angeklagt, darunter teils sehr prominente Unternehmer aus der Immobilienwirtschaft. Unter ihnen René Benko, Gründer der Signa-Gruppe; Michael Tojner, Gründer der Montana-Gruppe; Erwin Soravia, Gründer der Soravia Group; dazu der Immobilieninvestor Günter Kerbler und der Investmentberater Willi Hemetsberger. Diesen wird eine Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch sowie Bestechung nach Paragraf 307 des Strafgesetzbuches „in unterschiedlichen Beteiligungsformen“ vorgeworfen, darauf stehen je nach Höhe der Zahlung entweder bis zu fünf oder bis zu zehn Jahre Haft. Darüber hinaus sollen auch 20 Unternehmen und ein Verein im Wege der sogenannten Verbandsverantwortlichkeit finanziell in die Pflicht genommen werden.
Ein Verein, viele Spender
Der Richter steht bereits fest: Es handelt sich um Michael Tolstiuk, ein erfahrener Jurist, er hatte unter anderem den Prozess um die Parteispenden der Telekom Austria geleitet. Die Anklagen wurden den Betroffenen am Mittwochnachmittag zugestellt, sie haben ab Erhalt zwei Wochen Zeit, diese zu beeinspruchen. Sie sind damit nicht rechtswirksam. Die Betroffenen bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.
In einer Aussendung skizzierte die WKStA den Tenor der Anklage wie folgt: Der angeklagte damalige Amtsträger Chorherr habe „für die Einflussnahme auf das Zustandekommen von diversen Immobilienprojekten in Wien und das Herbeiführen der jeweiligen Beschlussfassung über diese Projekte im Gemeinderat Spenden an den Verein ,S2Arch‘ gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen. Die weiteren Angeklagten sollen diese Vereinsspenden geleistet haben.“
Die Einbringung der Anklageschrift sei nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Justizministerium und nach Befassung des Weisungsrats erfolgt.
Vereinsfunktionär und Politiker
Über das Ermittlungsverfahren hatte profil in der Vergangenheit immer wieder berichtet. Im Zentrum steht der 2004 von Christoph Chorherr gegründete Wiener Verein „S2Arch - social and sustainable architecture“ (Verein für soziale und nachhaltige Architektur), wo der Politiker bis 2018 auch als Obmann fungierte. Zu einer Zeit, da er Gemeinderat und Planungssprecher der Wiener Grünen war.
Der Vereinszweck von S2Arch war das Einsammeln von Spenden, um damit Projekte im Bildungsbereich zu finanzieren, so unter anderem die Gründung von zwei Schulen in Südafrika („Ithuba Community College“ und „Ithuba Wild Coast Community College“).
Geld war jedenfalls im Spiel: S2Arch flossen über die Jahre insgesamt mehrere Millionen Euro zu. Die Stadt Wien förderte den Verein zwischen 2008 und 2016 mit insgesamt 550.000 Euro. Dazu kamen unter anderem Spenden aus der Privatwirtschaft. Allein die von der Anklageschrift umfassten Zuwendungen machen rund 1,6 Millionen Euro aus.
Die Staatsanwaltschaft sieht es nach vierjährigen Ermittlungen als erwiesen an, dass die betroffenen Spender nur deshalb einzahlten, weil sie sich bei Wiener Immobilienprojekten eine „gewogene Amtstätigkeit“ erhofften – etwa bei Widmungsverfahren. Chorherr soll hier in der Lage gewesen sein, entsprechenden Einfluss auszuüben.
Ein für die WKStA wesentliches Indiz war zunächst die Entwicklung des Spendenaufkommens bei Chorherrs Verein. Mit dem Eintreten der Grünen in die Wiener Stadtregierung Ende 2010 verfügte S2Arch plötzlich über deutlich mehr Geld als in den Jahren davor. Chorherr hat einen Zusammenhang immer bestritten. Die Spender haben immer betont, dass es sich um reguläre Spenden an einen gemeinnützigen österreichischen Verein mit einem klaren Vereinszweck gehandelt habe. Es gibt auch keinen Hinweis darauf, dass das Vereinsvermögen nicht widmungskonform verwendet wurde. Allerdings liegt nach dem Strafgesetzbuch auch dann Bestechung vor, wenn die Zahlung nicht dem bestochenen Amtsträger direkt zukommt, sondern einem Dritten.
Prominente Angeklagte
Unter den zahlreichen S2Arch-Spendern sind längst nicht alle angeklagt, in einigen Fällen waren Sachverhalte verjährt, in anderen konnte kein Zusammenhang zwischen Spenden und Immobilienprojekten hergestellt werden. Übrig blieben besagte neun Spender und die mitinvolvierten 21 "Verbände."
Unter den zentralen Angeklagten sind neben Christoph Chorherr:
+ René Benko, Gründer des Immobilien-, Handels- und Medienkonglomerats Signa. Der gebürtige Tiroler übt in der Unternehmensgruppe seit 2013 keine Organfunktion mehr aus. Angelastet wird eine Signa-Spende 2011 in einer Höhe von 100.000 Euro. Laut Anklage sei diese in einem Zusammenhang mit dem Signa-Projekt „Hauptbahnhof Business Center“ zu sehen. Wie in der Anklage ausgeführt, ist Benko bereits einmal strafrechtlich verurteilt, 2012 bekam er in erster Instanz ein Jahr bedingter Haft wegen „versuchter verbotener Intervention“, das Urteil wurde 2013 rechtskräftig, wobei diese Strafe bereits getilgt ist.
+ Michael Tojner, der vielbeschäftigte Unternehmer soll über das umstrittene „Heumarkt“-Projekt mit Christoph Chorherr in Berührung gekommen sein. Laut Anklageschrift zahlte Tojner 2017 und 2018 insgesamt 40.000 Euro an s2arch. Daneben rechnet die WKStA Tojner auch eine Zahlung aus dem Jahr 2013 zu, die über eine Auktion im „Dorotheum“ an den Verein geflossen sein soll. Außerdem soll Tojner gemäß Anklageschrift zu mutmaßlichen Bestechungszahlungen des Investmentberaters Wilhelm Hemetsberger von insgesamt 779.000 Euro beigetragen haben, die von Hemetsbergers Ithuba Capital AG geleistet wurden. Das umstrittene Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt spielt in Zusammenhang mit den Chorherr-Ermittlungen eine wichtige Rolle: Das Verfahren war 2017 durch eine Anzeige des auf Umweltthemen spezialisierten Rechtsanwalts Wolfgang List ins Rollen gekommen. List war aufseiten von Gegnern des Projekts tätig, das vom Immobilieninvestor Michael Tojner vorangetrieben wurde.
Update, 11. November: Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein hat profil eine Stellungnahme übernittelt, die wir vollständig am Textende veröffentlichen. Liebenwein weist die Vorwürfe namens seines Mandanten zurück. Er legt unter anderem Wert auf die Feststellung, dass Tojner „im bisherigen Ermittlungsverfahren durch die WKStA nicht einvernommen" worden sei, „sodass ihm keine Möglichkeit zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe gegeben wurde".
Tatsächlich wurden Beschuldigte einvernommen, wenn auch nicht alle. Im Gerichtsakt finden sich allerdings schriftliche Stellungnahmen von Anwälten, verfasst im Namen der Klienten oder der Firmen. So hat auch Karl Liebenwein namens Michael Tojner und seiner Unternehmensgruppe entsprechende schriftliche Äußerungen zur Verdachtslage an die Justiz geschickt.
+ Wilhelm Hemetsberger, einst viele Jahre Manager der Bank Austria, heute Investmentberater. Er ist Gründer der Ithuba Capital AG, die nicht zufällig so heißt, wie die beiden von S2Arch betreuten Schulprojekte in Südafrika. Ithuba Capital spendete zwischen 2011 und 2017 insgesamt 779.000 Euro an Chorherrs Verein, auch hier stellt die WKStA einen Konnex zum Projekt „Heumarkt“ und zu nicht näher bezeichneten „weiteren Projekten“ her. Außerdem soll Hemetsberger einen „vorsatzlos handelnden“ Milliardär dazu veranlasst haben, ebenfalls 400.000 Euro an den Chorherr-Verein zu überweisen.
+ Erwin Soravia, ein Gründer der im Immobiliengeschäft tätigen Soravia Group. Soravia und seine Gruppe sollen 2017/2018 in mehreren Tranchen (und in Zusammenhang mit mehreren Projekten) insgesamt 45.000 Euro an S2Arch überwiesen haben. Neben Soravia sind zwei weitere Manager der Unternehmensgruppe angeklagt.
+ Günter Kerbler. Der Immobilienunternehmer, Gründer der (mittlerweile nach Deutschland verkauften) conwert-Gruppe ist ebenfalls einer der Angeklagten. Ihm werden 100.000 Euro Spenden an S2Arch angelastet – diese sollen in einem Konnex zu jedenfalls zwei Bauvorhaben in Wien stehen.
Das steht in der Anklageschrift
Die inklusive Beilagen 55-seitige Anklageschrift der WKStA wurde den Betroffenen vom Landesgericht zugestellt, diese liegt profil vor – sie wurde von einem der Verfahrensbeteiligten ohne Auflagen übermittelt.
Darin heißt es unter anderem: „Die Einzahler leisteten oder veranlassten über vorsatzlos handelnde Dritte … die Zahlungen an den Verein S2Arch, wo sie vom weiters vorsatzlos handelnden Kassier des Vereins entgegengenommen wurden. Diese Zahlungen waren Mag. CHORHERR bekannt und wurden von ihm teilweise auch explizit angefragt. Ungeachtet ihrer Bezeichnung als Sponsoring, Spenden, Versteigerungserlös, Lizenzgebühr etc standen sie jeweils – für alle Beteiligten erkannt – mit der Person des Mag. CHORHERR als Gemeinderat und Mitglied der Wiener Stadtregierung, mit den … Projekten und der Erwartung einer diesbezüglich oder hinsichtlich späterer Projekte gewogenen Amtstätigkeit im Zusammenhang. Sie beruhten auf keinem (zulässigen) wirtschaftlichen Austauschverhältnis. Die überwiesenen Beträge behielt der Verein S2Arch und damit Mag. CHORHERR, sie wurden für Vereinszwecke verwendet.“
Und weiter: „Mag. CHORHERR wirkte als Gemeinderat und Mitglied der Wiener Stadtregierung an den im Tenor angeführten oder gleichartigen Projekten der Einzahler hinsichtlich ihrer Flächenwidmung mit. Dies umfasste die Vorbereitung, Begleitung, Bearbeitung und Umsetzung dieser Projekte im Rahmen der schlichten Hoheitsverwaltung, die Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung und die Einflussnahme auf das Zustandekommen sowie das Herbeiführen der jeweiligen Beschlussfassung über diese Projekte im Gemeinderat bzw dessen zuständigem Ausschuss … Dabei unterließ er es bei den Verfahren zu diesen Projekten die Vorteilsgewährungen der an diesen Verfahren Beteiligten offen zu legen und seine Befangenheit anzuzeigen.“
„Einzahler begünstigt“
Die WKStA wirft Chorherr vor, bei seiner Tätigkeit auch „vergangene oder zukünftig versprochene Zahlungen an den Verein S2Arch“ berücksichtigt zu haben. Er habe „Projekte von Einzahlern“ begünstigt behandelt und mithin „die Leistung von ‚Schmiergeld‘ seiner Tätigkeit zu Grunde“ gelegt. In der Anklageschrift heißt es, die „Entgegennahme von Schmiergeldern“ erwecke „nicht bloß den Anschein, dass eine parteiische Entscheidung möglich ist, sondern vielmehr, dass eine unparteiische Entscheidung unmöglich ist“.
Die WKStA nimmt die Einzahler genauso in die Pflicht: „Sämtliche Beteiligten wussten, dass ein rechtlich zulässiges Austauschverhältnis zwischen der Leistung des Mag. Chorherr oder des Vereins S2Arch nicht vorliegt.“ Sie hätten auch gewusst, dass Chorherr seine Befugnisse missbraucht habe.
Chorherr selbst hat einen Einfluss der Spenden auf seine Tätigkeit immer bestritten. In einem Antrag auf eine Diversion räumte der Ex-Politiker zuletzt allerdings ein, dass „seine Tätigkeit als Amtsträger zeitgleich mit seiner Vereinsobmannschaft aufgrund der an den Verein ergangenen Spenden vor dem Hintergrund der geltenden Korruptionsbestimmungen ein Fehler“ gewesen sei. Auch alle anderen Beschuldigten haben strafrechtliches Fehlverhalten immer bestritten.
Das sagen die Beschuldigten
Die ersten Reaktionen der Betroffenen auf die – nicht rechtswirksame – Anklageschrift.
Für Michael Tojner und dessen Unternehmensgruppe antwortete Rechtsanwalt Karl Liebenwein: "Wir können bestätigen, dass die zuständige Ermittlungsbehörde dem Landesgericht für Strafsachen Wien eine Anklageschrift in Sachen Chorherr übermittelt hat. Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, sind jedoch überzeugt davon, dass die von unseren Mandanten geleisteten Spenden nicht strafbar sind und vertrauen auf eine für unseren Mandanten positive Klärung durch die Gerichte. Unser Mandant - DDr. Michael Tojner - wurde im bisherigen Ermittlungsverfahren durch die WKStA nicht einvernommen, sodass ihm keine Möglichkeit zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe gegeben wurde. Das Widmungsverfahren zum Projekt ,Heumarkt Neu‘ ist in einem rund 6 Jahre dauernden Prozess unter Einbindung aller zuständigen Behördeninstanzen ordnungsgemäß und ohne jegliche Beeinflussung erfolgt. Dies hält auch die WKSta selbst fest, die nach durchgeführtem Ermittlungsverfahren und Einvernahme von 20 Zeugen in der Anklageschrift schreibt: ,Sämtliche Sachbearbeiter der MA 21, die mit der Bearbeitung der Projekte zu tun hatten, gaben an, alles sei ordnungsgemäß verlaufen und es sei ihrer Ansicht nach zu keiner Intervention gekommen.‘“