Arzt biegt Kammer
Wie profil im September berichtete, hatte der niedergelassene Wiener Chirurg Robert Mach (Foto) seit 2010 versucht, seine Kassenordination für Endoskopie und ambulante Chirurgie in ein selbstständiges Ambulatorium mit Kassenvertrag umzuwandeln - scheiterte jedoch fortgesetzt am Widerstand der Wiener Ärztekammer (Nr. 39/16). Die Standesvertretung hatte eine 2015 ergangene Bewilligung der Wiener Landesregierung zur Errichtung dieses Ambulatoriums (rechtlich gesehen eine Krankenanstalt) vor dem Verwaltungsgericht Wien bekämpft, verloren, und anschließend den Verwaltungsgerichtshof im Wege einer sogenannten außerordentlichen Revision angerufen. Dieser wies das Vorbringen der Ärztekammer nun als unbegründet ab. Causa finita. Der Chirurg muss nun unter anderem noch eine Betriebsgenehmigung und vor allem die angestrebte Einzelvereinbarung mit der Wiener Gebietskrankenkasse erlangen, um das chirurgische Ambulatorium - das erste seiner Art - tatsächlich zu eröffnen.
"Bezüglich der Einspruchsmöglichkeiten der Ärztekammer ist der Weg nun frei", so Robert Mach, "ich bin dem Ziel ein gutes Stück näher." Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Ordinationsstruktur: Mach kann über seine bereits bestehende GmbH fortan Ärzte anstellen, ohne diese auch zu Gesellschaftern machen zu müssen. Das war niedergelassenen Medizinern bisher faktisch verwehrt - und könnte Schule machen. Was den Standesvertretern gar nicht behagt. Nicht zuletzt deshalb, weil ihr Einfluss dadurch geschwächt würde. "Die Judikatur des Höchstgerichts ist für uns inhaltlich nicht nachvollziehbar ", so Wiens Ärztekammeramtsdirektor Thomas Holzgruber. Er weist - nicht zum ersten Male - darauf hin, dass GmbH-Anteile an Ambulatorien (im Gegensatz zur Ordinationen) "frei handelbar" seien und also auch an "in- und ausländische Großkonzerne verkauft" werden könnten.