In einer ehemaligen Schottergrube in Pernegg an der Mur wurden rund 488.000 Kubikmeter Gestein abgelagert

Asbest und Schwermetalle: Bei einer Asfinag-Deponie gibt es massive Umweltbedenken

Beim Bau der steirischen Schnellstraße S35 deponierte die Asfinag riesige Mengen Tunnelgestein in einer alten Schottergrube neben der Mur. Jetzt gibt es massive Umweltbedenken. Gutachten und interne Dokumente legen nahe: Autobahnbauer und Behörden haben Probleme mit Asbest und Schwermetallen einfach begraben.

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Auf den ersten Blick sieht die Fläche aus wie eine normale, etwas schüttere Wiese. Auf der einen Seite trennen ein Zaun, eine kleine Böschung und Leitwände aus Beton das flache Feld von der Schnellstraße S35. Am gegenüberliegenden Rand ragen Wipfel von Sträuchern und kleinen Bäumen empor. Irgendwo dahinter fließt die Mur.

Früher war hier eine Schottergrube, die bis ins Grundwasser hinunterreichte. Dann wurde dort so viel Gestein aus dem Bau des nahegelegenen S35-Tunnels abgelagert, dass die Grube nicht nur ausgefüllt wurde, sondern quasi ein Stockwerk draufgesetzt werden musste.

profil liegen umfangreiche Unterlagen zum Bau des mehr als zwei Kilometer langen Tunnels Kirchdorf vor, mit dem die staatliche Autobahnfirma Asfinag im Jahr 2010 die S35 zwischen Bruck an der Mur und Graz vollendete. Die Dokumente werfen Fragen auf, was den Umgang der ausführenden Unternehmen und der Behörden mit einem Kernproblem des riesigen Bauprojekts angeht: Vorkommen von asbest- und schwermetallhaltigem Gestein.

Unvollständiger Prüfbericht

Im Februar 2019 übermittelte das Verkehrsministerium (BMVIT) einen „Endbericht“ über eine gesetzlich vorgesehene Nachkontrolle zum Bau der S35 an andere involvierte Stellen. An der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bruck-Mürzzuschlag fiel einem aufmerksamen Mitarbeiter auf, dass darin etwas Wesentliches fehlte. So geht es jedenfalls aus einem Schreiben der BH ans BMVIT vom 23. April 2019 hervor: „Die Prüfung des Nachkontrollberichtes durch den naturkundlichen Amtssachverständigen hat ergeben, dass dieser Bericht nicht vollständig ist.“ Konkret beinhalte beziehungsweise berücksichtige der Bericht abfallrechtliche Bescheide „im Zusammenhang mit der von der ASFINAG errichteten Bodenaushubdeponie Tieber“ nicht.

Die „Tiebergrube“ ist eine ehemalige Schottergrube der Firma Tieber in der Gemeinde Pernegg, in der die Asfinag ausgebrochenes Gestein vom Südende des Kirchdorf-Tunnels ablagerte. Und zwar in riesigen Mengen: Laut Bescheid ging es um rund 488.000 Kubikmeter. Das Gestein liegt – überdeckt mit einer begrünten Erdschicht – immer noch dort. Gemäß Bescheid durfte nur unbelasteter Tunnelausbruch bzw. Bodenaushub abgelagert werden. In der Nachricht der BH Bruck an das Ministerium heißt es jedoch weiter: „Der zuständige ASV (Amtssachverständige, Anm.) hat überdies in Erfahrung gebracht, dass der Umweltanwältin des Landes Steiermark Gutachten vorliegen, aus denen Grenzwertüberschreitungen hervorgehen sollen.“

Umweltanwältin warnt

Die erwähnte Umweltanwältin Ute Pöllinger wandte sich ihrerseits am 2. Mai 2019 ans BMVIT. Ihr Schreiben, das profil vorliegt, besteht nur aus einem Satz – doch dieser hat es in sich: „Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bezirkshauptmannes von Bruck-Mürzzuschlag vom 23.4.2019 … darf ich Ihnen in der Beilage jenes darin erwähnte Gutachten zu Ihrer weiteren Verwendung übermitteln, welches die Grenzwertüberschreitungen bei der ‚Tieber-Deponie‘ belegt.“

Brisantes Gutachten

Beigelegt war eine sogenannte Plausibilitätsprüfung ausgewählter Unterlagen zur Tieber-Deponie von August 2018, erstellt vom beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Christian Scholler im Auftrag der Umweltanwältin. Darin heißt es: „Die Bodenaushubdeponie Tieber ist den Genehmigungsbescheiden, Daten und Fakten sowie Untersuchungen und Publikationen zufolge für die darin befindlichen Ablagerungen nicht genehmigt und den Unterlagen und Auswirkungen zufolge scheint sie dafür derzeit auch technisch nicht geeignet zu sein. Aufgrund gutachterlich festgestellter, prognostizierter und amtlich dokumentierter, grenzwertüberschreitender Chrom-, Nickel- und Kobaltwerte, möglicher Freisetzung von Asbestfasern und zu hoher pH-Werte sowie einer Nitritauswaschung geht eine potenzielle und auch aktuelle Gefährdung für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Grundwasser von der Deponie aus.“

Tunnel Kirchdorf. Hier führt die S35 nach Bruck an der Mur. Der Abschnitt wurde 2010 für den Verkehr freigegeben

Das ist nicht nur besorgniserregend, sondern wirft auch die Frage auf, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Scholler hält dazu fest: „Es ist des Weiteren sehr plausibel bzw. als sicher anzunehmen, dass die Genehmigungsverfahren, der Betrieb, die Kontrolle und das Schließungsverfahren sehr unüblich durchgeführt wurden. … Es ist unverständlich, dass entgegen dem in den Behördenunterlagen eindeutig dokumentierten Wissen keine adäquate Kontrolle stattgefunden hat und dass lediglich die (wiederum behördlich dokumentiert) unvollständigen und zum Teil fehlerhaften Informationen der Betreiber als Informationen herangezogen wurden.“

Behörde jetzt aktiv

Auf profil-Anfrage teilt die Umweltanwältin mit, sie habe die zuständige Abteilung der Landesregierung beziehungsweise das BMVIT damit konfrontiert. „Der Ball liegt nun bei den Behörden.“ Und die graben nun wieder: Zuletzt wurden auf der Deponie Proben entnommen. Ein abschließendes Ergebnis liegt laut der zuständigen Referatsleiterin des Landes noch nicht vor. Sie hält aber fest: „Unbestritten ist, dass im Serpentinitgestein Asbestfasern enthalten waren. Dies ergibt sich auch aus dem laufenden Akt.“ Asbest ist – in entsprechender Menge eingeatmet – krebserregend.

profil hat bei der Asfinag nachgefragt. Der Autobahnbauer teilt schriftlich mit: „Für die Bodenaushubdeponie … gibt es vorhandene rechtskräftige abfallrechtliche Bescheide des Landes Steiermark. Diesen Bescheiden gingen detaillierte Verwaltungsverfahren voraus. Die Behörde war über die Gesteinszusammensetzung und die Untersuchungen voll informiert. Alle Werte sind also bekannt und entsprechend in den Bescheiden berücksichtigt. Die Deponie ist genehmigt, konsensgemäß hergestellt und es liegt auch ein Stilllegungsbescheid vor. Eine langjährige Nachsorgephase sowie Grundwassermessungen haben keinerlei Hinweise auf Umwelt- oder sonstige Gefährdung ergeben.“ Die Asfinag habe immer alle Fakten auf den Tisch gelegt. Man sei „selbstverständlich“ an einer „restlosen Aufklärung interessiert, die vom Land Steiermark bereits eingeleitet wurde. Wir gehen aber jedenfalls davon aus, dass diese Deponie mit dem geogenen, also natürlich vorkommenden, Material keinerlei Gefährdung für die Umwelt darstellt.“

Interne Unterlagen

Im Dezember 2011 hat die Asfinag das Vorhandensein von Asbest gegenüber diversen Behörden übrigens grundsätzlich infrage gestellt. In einem Anwaltsschreiben wurde damals behauptet, dass es „keinen einzigen analytischen Nachweis für Asbestanteile im Gestein selbst“ gebe. Das überrascht: Der Projektleiter der Asfinag hatte im Jahr 2009 selbst einen Fachartikel veröffentlicht, in dem stand: „Relativ rasch nach Antreffen des ersten Serpentinits (Anm.: eine spezielle Gesteinsart) wurde auch tatsächlich Asbest festgestellt …“

profil liegen zudem zahlreiche interne Projektunterlagen vor, die klar zeigen, welch großes Problem Asbest, aber auch Schwermetalle bei diesem Tunnelbau darstellten. Man musste mehrere Hundert Meter des erwähnten Serpentinit-Gesteins durchbrechen. Serpentinit jedoch kann Asbestfasern freisetzen – und das ist auch geschehen.

Ein Blick zurück: Am 15. Dezember 2006 startete von Süden her der sogenannte Vortrieb der Tunnelröhren. Es dauerte keine zwei Monate, bis ernste Schwierigkeiten auftraten. In einem internen Leistungsbericht der begleitenden Baukontrolle steht: „Antreffen von Asbestfasern … am 14.02.2007, erhöhte Messwerte am 19.02.2007 …“ In der Folge wurde der Vortrieb für neun Monate eingestellt.

Hohe Asbestfaserkonzentration

Teilweise wurden sehr hohe Asbestfaserkonzentrationen in der Luft gemessen. Im Tunnel selbst konnte man mit Schneekanonen die Luft befeuchten und andere Gegenmaßnahmen treffen. Die Hauptfrage war jedoch: Was dann?

In einem Zwischenbericht vom 9. März 2007 schrieb das mit der begleitenden Kontrolle beauftragte Ingenieurbüro: „Im Zuge der Diskussionen betreffend die Entsorgung des Tunnelausbruchmaterials aus dem Serpentinit/-Asbestbereich beim Tunnel Kirchdorf Süd ist dringend die Frage zu klären, ob das Material in die Tiebergrube (ins Grundwasser) verbracht werden darf.“

Schwermetalle im Gestein

Tatsächlich befand sich in der ehemaligen Schottergrube ein Grundwassersee. Man fragte einen Professor der Montanuniversität Leoben. Der antwortete per E-Mail: „Asbest im Tunnelausbruch-Material ist gefährlicher Abfall … Eine angedachte Ablagerung in einem Schotterteich unter der Grundwasseroberfläche ist definitiv nicht möglich und wäre strafbar.“

Asbest war beim Tunnelbau nicht das einzige Problem. Laut vorliegenden Unterlagen wurden am 6. März 2007 erstmals Schwermetalle festgestellt. In eine Beurteilung des „Tunnelausbruchs Kirchbach (sic!) Süd“ schrieb ein Sachverständiger am 9. März 2007: „Die Ablagerung des untersuchten Abfalls ist auf Grund der Bestimmungen der Deponieverordnung … wegen des erhöhten Gesamtgehaltes an Chrom, Nickel und Kobalt sowie des erhöhten pH-Wertes im Eluat in einer Bodenaushubdeponie nicht zulässig.“

Termin im Ministerium

Bodenaushubdeponie“ ist das entscheidende Wort. Hätte man von der Schottergrube auf eine besser abgesicherte, höherwertige Deponieform ausweichen müssen, wäre das teuer geworden. Außerdem hätte ein Altlastenbeitrag (Alsag) fällig werden können. In einem Aktenvermerk vom 19.3.2007 kam der Projektleiter auf Kosten von 15 bis 20 Millionen Euro. Die Asfinag hatte natürlich ein Interesse daran, sich diese zu ersparen.

Am 25. April 2007 nahm der Asfinag-Projektleiter einen Termin bei zwei hochrangingen Beamten im Umweltministerium wahr. In einer Aktennotiz eines weiteren Sitzungsteilnehmers heißt es: „Beide Herren vertreten die Ansicht, dass Serpentinit – asbesthältig – als gefährlicher Abfall anzusehen ist. … Die ALSAG-Frage wird angesprochen, das Ministerium vertritt die Ansicht, dass asbesthältiger Serpentinit auf einer Baurestmassendeponie zumindest abzulagern ist.“ Im letzten Satz der Aktennotiz heißt es: „Des weiteren wird zugesichert, dass man in das Verfahren der steiermärkischen Landesregierung nicht eingreifen wird.“

Ein Sprecher der Umweltministerin bestätigt auf profil-Anfrage, dass die Besprechung stattgefunden hat. Die erwähnte Zusicherung bestreitet er jedoch: Ein solcher Eingriff wäre gar nicht möglich gewesen. Die Asfinag hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die ALSAG-Pflicht mittlerweile zwei Mal geprüft und seitens der zuständigen Behörden rechtskräftig verneint worden sei.

Die Rolle des BMVIT

Auch das Verkehrsministerium spielt eine spannende Rolle: Am 6. September 2007 – damals lief in der Steiermark gerade das Genehmigungsverfahren für die Bodenaushubdeponie – fand eine Präsentation bei der Asfinag statt. Auch eine Vertreterin des BMVIT war anwesend. Im diesbezüglichen Aktenvermerk heißt es in Bezug auf die Einstellung der Vortriebsarbeiten: „Diese Maßnahme wurde erforderlich, da die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Asbestfaserkonzentration beim Ausbruch der Serpentinitschichten sehr hohe Werte ausgewiesen haben. Hinzugekommen ist neben dem Auftreten von Asbest das Ergebnis einer Beprobung (Feststoffanalyse) bei Tunnelmeter 180, wobei die gemäß Deponieverordnung zulässigen Werte für Chrom, Nickel und Kobalt überschritten wurden.“

Am 15. November 2007 – bereits nach der Genehmigung der Deponie – gab es laut einem weiteren Aktenvermerk erneut eine Besprechung, bei der BMVIT-Vertreter anwesend waren. Im Vermerk steht: „Von Seiten der BK-Bau (Anm.: BK steht für Begleitende Kontrolle) wurde dazu festgestellt, dass sie schon wiederholt vorgeschlagen habe, zu überlegen, das Serpentinit-Material nicht in der Tiebergrube zu lagern, sondern in andere Deponien, die dafür geeignet sind, zu verbringen. Dem werden von Seiten der BMG (Anm.: Asfinag Bau Management) voraussichtlich höhere Deponiekosten entgegengehalten.“

Das BMVIT betont auf Anfrage, dass abfallrechtliche Bewilligungen nicht in seinen Kompetenzbereich fielen. Der Projektleiter der Asfinag habe seinerzeit angemerkt, dass ein Deponieverfahren bei der zuständigen Behörde des Landes Steiermark „abgeführt wurde“, deshalb habe seitens des BMVIT kein Handlungsbedarf bestanden.

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung erklärt, man sei gesetzmäßig vorgegangen: „Im konkreten Fall wurden seitens des bestellten Aufsichtsorgans weit über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus Kontrollen vor Ort durchgeführt.“ Grundwasser-Messungen würden zeigen, dass es „in den letzten Jahren keine Hinweise auf eine Gefährdung der öffentlichen Interessen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes gegeben hat und gibt.“

Anzeige eingebracht

Die Tieber-Deponie beschäftigt längst die Justiz. In einem Gerichtsstreit zwischen der Firma Tieber und einer früheren Grundeigentümerin um einen allfälligen Rückkauf der Liegenschaft spielt auch das Thema Asbest eine Rolle. Die Firma Tieber, die ihrerseits jedes Fehlverhalten bestreitet, hat am Handelsgericht Wien eine Feststellungsklage gegen die Asfinag eingebracht, damit diese – im Fall des Falles – für Schäden geradesteht.

Nun gibt es auch eine mögliche strafrechtliche Komponente: Wie der – auf Umweltthemen spezialisierte – Rechtsanwalt Wolfgang List auf profil-Anfrage bestätigt, hat er vor wenigen Tagen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Leoben eingebracht. Diese richtet sich gegen zwei ehemalige Asfinag-Manager. Der Verdacht lautet auf vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180 StGB). List schreibt: „Zusammenfassend ergibt sich der begründete Verdacht, dass Verantwortliche der Asfinag AG durch die angeführten Handlungen eine konkrete, aktuelle Gefährdung von Mensch und Umwelt durch die Einbringung von asbesthaltigem Tunnelausbruchmaterial, welches auch grenzwertüberschreitende Schwermetallkonzentrationen aufweist, in die gegenständliche Bodenaushubdeponie Tieber, teilweise auch in das Grundwasser, verursacht haben.“

List schreibt, er könne nicht beurteilen, ob tatsächlich eine strafbare Handlung gesetzt wurde, und fordert die Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf. Das noch ausstehende Ergebnis der aktuellen Deponieüberprüfung wird nun wohl auch in Leoben mit Interesse verfolgt werden.

Stefan   Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.