Begriff Wirtschaftsflüchtling: Der große Andere
Beginnen wir mit der Austria Presse Agentur (APA), Österreichs größter Nachrichtenagentur. Sie liefert nicht nur Informationen, sondern zeichnet auch wie ein Seismograf gesellschaftliche Wertungen auf. Was darf man zu einem bestimmten Zeitpunkt sagen, was nicht?
Das Wort "Neger“ zum Beispiel taucht (von Zitateninhalten abgesehen) im Jahr 1991 zum letzten Mal in einer APA-Meldung auf. Der "Zigeuner“ hält sich länger, bis 1998. Seither gelten diese Begriffe zu abwertend, um sie noch zu verwenden.
Und der "Wirtschaftsflüchtling“?
Im Duden steht neben dem Begriff zwar die Erläuterung, dieser werde "auch abwertend“ gebraucht. Dennoch taucht der Wirtschaftsflüchtling in APA-Meldungen - genauso wie in allen anderen heimischen Medien, auch im profil - derzeit so häufig auf wie noch nie. Genau 212 Mal kam er in der APA im Jahr 2015 vor. Heuer bereits 104 Mal. Zum Vergleich: Im ganzen Jahr 2014 gab es ihn nur zwölfmal.
Während Neger und Zigeuner der Vergangenheit angehören, bleibt der Wirtschaftsflüchtling nicht nur erhalten, er wird sogar immer salonfähiger.
Der Wirtschaftsflüchtling ist der große Andere, so die gängige Sichtweise. Einer, der, im Gegensatz zum Kriegsflüchtling, kein Recht hat zu fliehen - und vor allem keines, hier anzukommen. Er nützt das System aus; profitiert, wo er nicht profitieren sollte. Er ist der falsche Flüchtling, nicht der echte. Vor ihm müssen wir uns schützen, auch deshalb, damit wir den echten schützen können. Weil alle schützen können wir auch nicht. Am Gegenbild des Wirtschaftsflüchtlings besteht offenbar gerade in Zeiten großer Fluchtbewegungen Bedarf. Sonst würde der Begriff nicht derart häufig auftauchen.
Aber was ist das überhaupt, der Wirtschaftsflüchtling? Erster Versuch einer Definition.
Einer, der aus Armut weggeht, statt vor Krieg zu fliehen.
Das Problem ist, dass sich diese Beschreibung auflöst wie eine Fata Morgana, sobald man genau hinsieht. Krieg, Elend und Gefahr erzeugen und verstärken einander. Ab wann wird ein Mensch vom Kriegs- zum Wirtschaftsflüchtling? Wenn zwar in der Ferne Geschütze grollen, er persönlich aber noch mehr unter leeren Geschäftsregalen und ständig ausfallendem Strom leidet? Wenn er nicht direkt aus dem Kriegsgebiet aufbricht, weil er sich zuvor bereits in ein Elendslager in ein Nachbarland retten hat können? Wenn er sich Jahre in diesem Nachbarland aufhält? Oder gar irgendwo in Europa?
Doch so tragisch müssen die Umstände gar nicht sein. Wenn man so will, ist die ganze Welt voller Wirtschaftsflüchtlinge. Viele Menschen ziehen wegen der besseren wirtschaftlichen Perspektiven in ein anderes Land. Die rumänische Altenpflegerin in Österreich etwa, die zu Hause nur 200 Euro Monatslohn verdienen würde (und deren Tätigkeit hier dringend gebraucht wird). Oder der polnische Koch in Großbritannien, der in seiner Heimat keinen Job findet. Oder, um ein historisches Beispiel zu nennen: Millionen von Wirtschaftsflüchtlingen bauten die USA auf, Iren, Deutsche, Italiener, Engländer.
All diese jedoch würde niemand je als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnen. Eher schon als mutige Auswanderer, die dem verkrusteten Europa in Richtung Neue Welt den Rücken kehrten. Oder, im Fall der Polen und Rumänen: als mobile, dynamische Arbeitskräfte, die ihren Jobs quer über den Kontinent hinterherreisen.
De facto unterscheiden sich Polen, Rumänen und andere Osteuropäer freilich in einem Punkt klar von jenen Afrikanern und Asiaten, die man üblicherweise als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet: Die Osteuropäer beantragen kein Asyl, also Schutz vor persönlicher Verfolgung. Darauf sind sie auch nicht angewiesen, weil ihre Staaten der EU angehören. Und in ihr herrscht Niederlassungsfreiheit.
Die Anderen hingegen, die von draußen hineingelangen möchten, haben meist keine andere Wahl, als Asyl zu beantragen - egal, weshalb genau sie kommen. Denn legale Wege der Migration, etwa zu Arbeitszwecken, sieht Europa kaum vor.
Von Wirtschaftsflucht lässt es sich also nur im Zusammenhang mit Nicht-EU-Ländern sprechen, beispielsweise Ghana, Pakistan oder Kosovo. Der Formalakt des Asylantrags - noch dazu einer, um den der Migrant nicht herumkommt - entscheidet darüber, ob wir etwas als Arbeitskräftemobilität begreifen (eher gut) oder als Wirtschaftsflucht (ziemlich böse).
Fazit all dessen: Nicht jeder, der vor Armut flieht, gilt deshalb auch als Wirtschaftsflüchtling. Bei Weitem nicht. Der Begriff hängt davon ab, wo die jeweilige Person herstammt. Außerdem lässt sich eine klare Grenze zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtling nicht ziehen. Unsere erste Definition taugt nicht. Daher eine andere.
Einer, den die Genfer Flüchtlingskonvention nicht als Flüchtling klassifiziert.
Diese Konvention aus dem Jahr 1951 ist das wichtigste Dokument der internationalen Asylpolitik. Erstmals sichert sie Flüchtlingen das einklagbare Recht auf Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang zu. Sie haben jetzt Ansprüche, nicht nur Bitten. Zu einem derart epochalen Beschluss rangen sich die Staatschefs vor allem angesichts der schlimmen Erfahrungen durch, die ihre Völker gerade hinter sich hatten: die Judenvernichtung in Hitler-Deutschland und seinen besetzten Gebieten, die Massendeportationen in Stalins Sowjetunion. Dazu kamen neuerdings zahlreiche Dissidenten, die dem gerade entstandenen Ostblock entflohen.
Vor diesem Hintergrund legte man nun in der Konvention die Kriterien fest, wer als Flüchtling gilt: alle, denen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sozialer Gruppe oder politischer Überzeugung staatliche Verfolgung droht. Juristen, Aktivisten und Politiker führen bis heute gern die Genfer Flüchtlingskonvention im Mund. Anhand dieses grundlegenden Papiers müsste sich wohl leicht der Unterschied zwischen Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlingen feststellen lassen. Sollte man meinen.
Ist aber nicht so. Denn von Anfang an erfüllten zahlreiche Flüchtlinge nicht die Kriterien der Konvention. Zum Beispiel solche, die wegen ihrer Homosexualität verfolgt werden - an sie dachte man in den 1950er-Jahren schlicht nicht. Oder an Deserteure. Oder an alle, die von privaten Milizen verfolgt werden statt von staatlichen Regimes. Vor allem aber: Der normale, klassische Kriegsflüchtling fällt auch nicht unter die Konvention. Selbst wenn er möglicherweise aus seiner zerbombten Stadt fliehen muss - er wird nicht persönlich verfolgt.
Viele Lücken in der Konvention wurden später repariert. Höchstgerichte entschieden, dass der Geist des Dokuments auch auf Gruppen anzuwenden ist, die sein Wortlaut nicht erfasst. So gelten Homosexuelle und Deserteure heute als Konventionsflüchtlinge. Allerdings: Der Kriegsflüchtling fällt nach wie vor raus (für ihn gibt es andere, weniger weitgehende Schutzpflichten in anderen Dokumenten, etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention, in welcher der sogenannte "subsidiäre Schutz“ verankert ist). Außerdem verliert die Genfer Flüchtlingskonvention über eine weitere wichtige Frage kein Wort: Wer ist zuständig? Stehen einem Flüchtling etwa auch dann noch seine Rechte zu, wenn er auf seinem Fluchtweg bereits sichere Länder durchquert hat?
In der Praxis gehen die Asylbehörden heutzutage mitunter weniger strikt vor. So gelten syrische Flüchtlinge in Österreich und Deutschland gern pauschal als asylberechtigt im Sinn der Konvention. Trotzdem ergibt sich aus all dem: Die Genfer Flüchtlingskonvention lässt viele Fragen offen, die von Bedeutung wären. Es ist ein Dokument aus einer anderen Zeit; notdürftig hat man es an die Gegenwart angepasst. Es umfasst nicht einmal Kriegsflüchtlinge, geschweige denn grenzt es sie gegenüber etwaigen Wirtschaftsflüchtlingen ab.
Könnte man die Konvention nicht abändern? Die alten Mängel ausgleichen? Könnte man nicht beispielsweise Kriege, persönliche Verfolgung, Naturkatastrophen und Hungersnöte gleichstellen - und all jenen, die davon bedroht sind, Asyl zusichern? Und dabei auch gleich die Zuständigkeit möglicher Aufnahmeländer klären? Bei einer solchen Reform ließe sich endlich klar definieren, was ein Wirtschaftsflüchtling ist - und ab welchem Grad er ebenfalls des internationalen Schutzes bedarf. Doch diese Idee ist "politisch nicht durchsetzbar“, sagt der Wiener Fremdenrechtsanwalt Georg Bürstmayr. "Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht, zumindest für einen Teil der Schutzbedürftigen, relativ strikte Instrumente vor. Das ist schon viel. Bei der derzeitigen internationalen Lage würden sich die Regierungen auf weitergehende Schritte wohl nicht einigen können.“
Im Asylrecht, national wie international, kommt der Wirtschaftsflüchtling also nicht vor. Weder ist er jemand, der manchmal ebenfalls Schutz brauchen könnte, etwa bei einer Hungersnot. Noch ist er jemand, den das Gesetz gegenüber dem Kriegsflüchtling abgrenzt, damit die Gruppe der Asylberechtigten klarer umrissen ist. Der Wirtschaftsflüchtling bleibt eine rein moralische Zuschreibung. Ein Begriff, der uns das Gefühl vermittelt, dass manche Menschen ein Recht haben und andere nicht. Indem wir sie - vorgeblich streng und rational - in Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge teilen.
Solange es Flüchtlinge gibt, muss es daher auch die Anderen geben. Jene, die es angeblich nicht sind. Im Gegensatz zum "Neger“ und "Zigeuner“ wird uns der "Wirtschaftsflüchtling“ deshalb noch lange erhalten bleiben.