Lovebiirds wurde im Dezember 2021 gegründet, schon damals beteiligte sich die „Wirtschaftsagentur Burgenland Beteiligungs- und Finanzierungs GmbH“ mit 30 Prozent am Unternehmen. Im Zuge dieser Beteiligung zahlte die Wirtschaftsagentur 80.000 Euro ein. Der Gründer selbst hielt damals gut 60 Prozent am Unternehmen. Sein Name wird in diesem Artikel nicht genannt, weil er keine Person des öffentlichen Interesses ist. Ebenfalls Gesellschafterin ist die Acceleration 2 GmbH, die heute 11,76 Prozent hält.
Anteile aufgestockt
Ende 2022 aber stockte die Wirtschaftsagentur ihre Anteile an der Hochzeitsplattform auf 81,17 Prozent auf. Die Wirtschaftsagentur schoss deshalb abermals 96.000 Euro zu. In zwei Jahren sind also 176.000 Euro im Zuge zweier Beteiligungen von der Wirtschaftsagentur in die Hochzeitsplanungs-Website geflossen.
Der Gründer behielt einen Anteil von 7,06 Prozent. Und Geschäftsführer bei Lovebiirds wurde Gerald Ostermayer, gleichzeitig Leiter der Abteilung Förderungen national bei der Wirtschaftsagentur Burgenland. Zum damaligen Zeitpunkt schrieb Lovebiirds schon Verluste. Für das Geschäftsjahr 2021 waren es laut Firmenbuch (Wirtschafts-Compass) 13.416 Euro, und sie stiegen 2022 auf 267.432 Euro. Das Geschäft wollte nicht so richtig anspringen, die Kosten stiegen und stiegen.
Eine Beteiligung an Start-ups ist bei Wirtschaftsagenturen durchaus üblich, sagt ein Sprecher auf Nachfrage. Neben der Rendite seien in diesem Fall auch volkswirtschaftliche und regionale Abwägungen für das Bundesland angestellt worden. Die Aufstockung der Anteile begründet der Sprecher so: „Wir sind vor der Entscheidung gestanden, das Unternehmen zu schließen oder mit einer Marketingkampagne den Markteintritt zu erreichen.“ Die Kosten für die Softwareentwicklung seien viel höher ausgefallen als ursprünglich kalkuliert, und so sei kein Geld mehr für die Marketingkampagne übrig geblieben. Die Anteilsübernahme sei auch nur kurzfristig geplant gewesen und beinhalte eine Rückkaufoption der Geschäftsanteile durch den Gründer. Dieser habe sich allerdings krankheitsbedingt weitgehend aus dem Unternehmen zurückgezogen.
Interessenskonflikt?
Unüblicher ist aber, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens gleichzeitig auch bei der Mehrheitseigentümerin für Förderungen zuständig ist. Und das schon seit gut einem Jahr. Auf Nachfrage sagt ein Sprecher: „Die Geschäftsführerschaft eines Mitarbeiters der Wirtschaftsagentur (oder einer Tochter) stellt eine absolute Ausnahme dar. Dieser Schritt war aufgrund des kurzfristigen Wegfalls des Gründers aus gesundheitlichen Gründen unumgänglich und nicht dauerhaft gedacht.“ Man führe auch schon Sondierungsgespräche mit möglichen Investoren. Außerdem entscheide nicht Herr Ostermayer, sondern eine „unabhängige Expertenkommission“ über die Mittelvergabe. Diese setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung, der Landesverwaltung und den Interessensvertretern Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer zusammen. Und im Fall dieser konkreten Beteiligung samt Aufstockung der Anteile hat sich die zuständige Kommission offenbar für das Investment entschieden und die Geschäftsführerschaft nicht beeinsprucht.
„Eine Befangenheit oder ein Interessenskonflikt ist demnach ausgeschlossen, zumal Herr Ostermayer darüber hinaus ein Angestellter der Wirtschaftsagentur ist und seine Entlohnung nicht vom Erfolg oder Misserfolg von Lovebiirds beeinflusst wird“, sagt sein Sprecher. Das große Geschäft machen derzeit jedenfalls weder Geschäftsführung noch Eigentümer.