Ex-Immofonanz-Chef Karl Petrikovics.

Buwog-Affäre: Einspruch!

Immer mehr Einsprüche im Fall Buwog.

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Wie ausführlich berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ende Juli eine Anklageschrift gegen Karl-Heinz Grasser und 15 weitere Beschuldigte vorgelegt. Diese ist nicht rechtswirksam, der Prozessbeginn damit in weiter Ferne (vor 2017 ist eher nicht damit zu rechnen). Nach Grasser, Meischberger, dem Ex-Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank (RLB) Oberösterreich Ludwig Scharinger und zwei aktiven Raiffeisen-Vertretern hat nun auch der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics das Oberlandesgericht Wien angerufen.

Petrikovics' Anwalt Otto Dietrich bringt inhaltliche und formelle Gründe für den Einspruch vor. "Die Interpretationen der Staatsanwaltschaft sind teils unlogisch, vom Akteninhalt nicht gedeckt und daher angreifbar." Darüber hinaus sei ihm, Dietrich, trotz wiederholter Urgenzen der Zugang zu wesentlichen Aktenteilen verwehrt worden. Konkret handelt es sich um die elektronische Datensammlung ISYS, in welche die Justiz sichergestelltes Datenmaterial zum Fall Buwog einfließen und durch einen Sachverständigen auswerten ließ. "Obwohl mir bis heute keine Einsicht in die beschlagnahmten, für mich relevanten Daten gewährt wurde, hat die WKStA Anklage erhoben", kritisiert Dietrich.

Wie auch andere Juristen stößt sich der Anwalt zudem an der gesetzlichen Einspruchsfrist von nur 14 Tagen. "Für ein Verfahren dieser Dimension ist das viel zu kurz." Dietrich hat namens seines Mandanten zwischenzeitlich den Antrag gestellt, die Einspruchsfrist auf jedenfalls 15 Wochen zu erstrecken. Da dies in der Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen ist, wurde mit Hinweis auf die "Verletzung fundamentaler Rechte des Angeklagten" zusätzlich eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof angeregt.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.