Buwog-Affäre: WKStA zweifelt an Echtheit von Verträgen mit Giori-Lhota
Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf die „Buwog“-Anklageschrift berichtet, hegt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) massive Zweifel an der Echtheit von Treuhandvereinbarungen mit und Unterschriften von Karl-Heinz Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota. Demnach könnte es sich bei mehreren Dokumenten, die eine „wirtschaftliche Berechtigung“ von Frau Giori-Lhota etwa an der Briefkastengesellschaft Catherine Participation Corp mit Sitz in Belize belegen sollen, um so genannte Lugurkunden, also fingierte Beweismittel, handeln. Auf einem Schweizer „Catherine“-Bankkonto sollen ab 2009 Teile der „Buwog“-Provisionen gelandet sein. Laut Grasser und dem mitbeschuldigten Schweizer Treuhänder Norbert W., (der dazu mehrere von Giori-Lhota unterschriebene Dokumente vorlegte) ist diese Gesellschaft Grassers Schwiegermutter zuzurechnen.
„Die Authentizität der … angeführten und vermeintlich von Marina Giori-Lhota unterzeichneten Dokumente stellt sich als nicht gegeben dar“, schreibt dagegen die WKStA in der Anklageschrift. Die WKStA stützt sich unter anderem auf in der Schweiz sichergestellte Bankunterlagen, wonach die tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte bei Catherine seit Gründung der Gesellschaft 2008 Grassers Frau Fiona war (und ist). Die fraglichen Schriftstücke sollen demnach erst im Nachhinein aufgesetzt worden sein, um „die aus ihrer wirtschaftlichen Berechtigung resultierende Nahebeziehung dieser Gesellschaft zu Mag. Karl-Heinz Grasser zu verschleiern.“
Grasser Anwalt Manfred Ainedter stellt das gegenüber profil in Abrede: „Die Dokumente sind zu hundert Prozent echt.“