Buwog-Anwaltshonorare aus Steuergeldern
Wie profil in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, wird der Buwog-Prozess die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehrere hunderttausend Euro an Anwaltshonoraren kosten. Vier der 14 Angeklagten (darunter Walter Meischberger und Peter Hochegger) beanspruchen Verfahrenshilfe. Ab dem 11. Verhandlungstag haben Strafverfahrenshelfer Anspruch auf eine 75-prozentige Honorarvergütung, als Bemessungsgrundlage dienen dabei die „Allgemeinen Honorar-Kriterien“ (und hier die Sätze für Schöffenverfahren erster Instanz). Der Anspruch besteht gegenüber der jeweiligen Anwaltskammer, in letzter Konsequenz trägt die Kosten jedoch der Bund.
Anspruch auf „Erfolgsbeteiligungen“
Nach Berechnungen von profil hätten die vier Buwog-Verfahrenshelfer bei mehr als 100 noch zu erwartenden Verhandlungstagen zu jeweils (sehr konservativ geschätzten) zwei Stunden Anspruch auf zusammen gut 300.000 Euro. Die für den Instanzenzug vorgesehenen (und im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren höheren) Vergütungen sind hier nicht eingerechnet. Im Falle rechtskräftiger Freisprüche hätten die Verteidiger obendrein Anspruch auf „Erfolgsbeteiligungen“ von bis zu 50 Prozent ihres jeweiligen Honorars, die ihrerseits aus Steuergeld bezahlt werden müssten. Nach Angaben von Bernhard Hruschka, Sprecher des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, erstattete der Bund den Rechtsanwaltskammern 2016 insgesamt 18 Millionen Euro an Zivil- und Strafverfahrenshilfen, diesen standen anwaltliche Leistungen im Gegenwert von 40 Millionen Euro gegenüber.