Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer

Buwog-Richterin: Dieter Böhmdorfer ruft Generalprokuratur an

Ex-FPÖ-Justizminister will allfällige „objektive Befangenheit“ von Marion Hohenecker vom OGH klären lassen.

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Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat sich rund um das Buwog-Verfahren nun Dieter Böhmdorfer eingeschaltet. Der Wiener Rechtsanwalt und frühere FPÖ-Justizminister regte bei der Generalprokuratur am 5. Jänner eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ beim Obersten Gerichtshof an – wegen einer vermuteten „objektiven Befangenheit“ von Buwog-Richterin Marion Hohenecker in Zusammenhang mit Twitter-Nachrichten ihres Ehemannes. Manfred Hohenecker, selbst Richter am Landesgericht Korneuburg, hatte zwischen 2015 und 2017 eine Reihe von Tweets abgesetzt, die auf eine Abneigung gegenüber Karl-Heinz Grasser schließen lassen. Grassers Anwälte hatten dazu kürzlich zwei Ablehnungsanträge gegen Marion Hohenecker gestellt, einmal beim Landesgericht unmittelbar vor Prozessbeginn, ein weiteres Mal beim Schöffensenat zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Beide Anträge wurden abgewiesen, weshalb Böhmdorfer nun die Generalprokuratur anruft.

"Keine Parteinahme"

"Seit vielen Jahren erlebe ich, dass die österreichische Justiz mit eigenen Befangenheitsfragen alles andere als konsequent umgeht“, so Böhmdorfer gegenüber profil. Zugleich legt er Wert auf die Feststellung, dass er mit dem Buwog-Prozess oder Grasser selbst nichts zu tun habe: „Das ist keine Parteinahme. Weder beurteile ich die Aktenlage, noch den bisherigen Verfahrensverlauf. Der Anlassfall berührt vielmehr eine grundsätzliche rechtswissenschaftliche Frage, die ich gerne geklärt hätte.“ In seinem Schriftsatz verweist Böhmdorfer unter anderem darauf, dass bei Richtern schon der „Anschein der objektiven Befangenheit bzw. des Fehlens der Verfahrensgarantien“ ausreichten, um die Ausschließung von einem Verfahren zu rechtfertigen.

Generalanwalt Martin Ulrich, Mediensprecher der Generalprokuratur, bestätigte profil den Eingang des Schriftsatzes: „Wir prüfen das.“ Sollte die Generalprokuratur sich Böhmdorfers Rechtsmeinung anschließen, eine entsprechende Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH adressieren und dieser die behauptete „Anscheinsbefangenheit“ bejahen, müsste die Richterin aus dem laufenden Verfahren ausgeschlossen werden. Damit stünde der Buwog-Prozess wieder am Anfang.