Wirtschaft

Causa Eurofighter: Anklage gegen Unternehmer Siegfried Wolf

Auch ein zweiter Unternehmer muss vor Gericht. Der Vorwurf lautet unter anderem: Geldwäsche.

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Im Eurofighter-Komplex gibt es nun eine Anklage gegen Manager und Investor Siegfried Wolf, den ehemaligen CEO von Magna International. Das Straflandesgericht Graz bestätigte entsprechende Medienberichte. Auch ein zweiter Unternehmer wird laut einer Aussendung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeklagt. Die Anklagen erfolgen demnach unter anderem wegen Geldwäscherei-Vorwürfen, allerdings ohne Namensnennung.

Laut WKStA soll der erstangeklagte Unternehmer (welche der beiden Personen damit gemeint war, ließ sich nicht eindeutig klären, Anm.) Vermögensbestandteile in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro verborgen sowie deren Herkunft verschleiert haben, und sich so der Geldwäscherei schuldig gemacht haben. Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die Vector Aerospace LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen gewesen seien.

Die Gelder sollen ursprünglich aus Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen, und durch Scheinverträge von der EADS Deutschland GmbH über die VECTOR AEROSPACE LLP an mehrere Gesellschaften und Privatstiftungen bzw. Trusts überwiesen worden sein, die dem Erstangeklagten teilweise wirtschaftlich zuzurechnen waren. Der zweitangeklagte Unternehmer wiederum habe Teile dieser Gelder in Gold erhalten - beziehungsweise in bar oder als Scheck, und dann in Gold umgetauscht. Bis zur Rückgabe an den Erstangeklagten wurden die Gelder in der Schweiz verwahrt, heißt es in der Aussendung der WKStA.  

Dem Erstangeklagten wird weiters vorgeworfen, vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Nationalrates als Auskunftspersonen zur Sache falsch ausgesagt zu haben. 

Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen drei namentlich bekannte Beschuldigte wegen Untreue zum Nachteil der EADS Deutschland GmbH und Geldwäsche ist laut WKStA ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.