Causa Eurofighter: Geldwäschefall verjährt
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat im Jänner 2021 in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen einen Linzer Steuerberater eingestellt. Wegen einer – vermeidbaren – Verjährung. Im Zentrum des Verfahrens stand der Verdacht der Geldwäscherei. Der Mann soll zwischen 2005 und 2007 rund 17 Millionen Euro aus dem Vermögen des Rüstungskonzerns EADS Deutschland (heute Airbus) zu mehreren Empfängern verschoben haben. Unter diesen fanden sich die einst von Jörg Einst initiierte Lakeside Technologie Privatstiftung (rund vier Millionen Euro) sowie Firmen aus dem Umfeld des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly (2,2 Millionen Euro).
Der Steuerberater soll die Herkunft des Geldes mit Hilfe einer Offshore-Konstruktion rund um zwei Briefkastenfirmen („Columbus Trade“ und „Scientific Research“) verschleiert haben. Laut der profil vorliegenden Einstellungsbegründung vom 5. Jänner dieses Jahres hatte es der Beschuldigte „zumindest ernstlich für möglich“ gehalten, „dass es sich beiden zu transferierenden Beträgen um Vermögensbestandteile handelte, die aus einem Verbrechen herrühren“.
Dennoch muss der Mann nicht vor Gericht. Denn das Delikt der Geldwäscherei war (nach damaliger Rechtslage) bereits verjährt, als die lange fallführende Staatsanwaltschaft Wien die ersten Ermittlungsschritte setzte. Die letzte nachweisbare „Tathandlung“ des Steuerberaters datierte die WKStA auf den 10. Juni 2007. Der erste formelle Ermittlungsschritt gegen den Steuerberater war am 18. Oktober 2012 gesetzt worden, knapp mehr als fünf Jahre später. Damals betrug die Verjährungsfrist für Geldwäsche fünf Jahre. Die seinerzeit zuständige Staatsanwaltschaft Wien war somit um vier Monate zu spät dran. Dies, obwohl der Behörde bereits ein Jahr davor, im Oktober 2011, eine detaillierte – und teilweise auf italienische Ermittlungsakten gestützte – Anzeige des damaligen Grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz vorlag, in der es nicht zuletzt um „Columbus“ und um die Involvierung des Linzer Steuerberaters in das Firmengeflecht ging.
Ein Anwalt von Alfons Mensdorff-Pouilly wollte mit Verweis auf das – gegen seinen Mandanten noch laufende – Ermittlungsverfahren keine Stellungnahme abgeben. Der Lobbyist selbst hat in der Vergangenheit sämtliche Vorwürfe immer bestritten.