Ulrike Sima genießt am "Copa Beach" die Sonne.

Strandgut: Ulrike Sima und die Baubehörde

Strandgut: Ulrike Sima und die Baubehörde

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Aus der Reihe: Was in Wien so alles möglich ist, wenn Mittel und Möglichkeiten zusammentreffen. Im Juli dieses Jahres nahm die Stadtverwaltung, vertreten durch SPÖ-Stadträtin Ulrike Sima, an der Neuen Donau den Gastronomiepavillon "Copa Beach“ in Betrieb - viel Chic, Glas, Lärchenholz, Stahlbeton, Steuergeld. Ein Geb2,5 Millionen Euro kostete die Errichtung des hochwasserabweisenden Objekts, in dem nunmehr zwei Restaurants untergebracht sind.

Das Bemerkenswerte daran: Das Gebäude hat ein Ablaufdatum. Ende des Vorjahres, also noch vor dem Spatenstich, ereilte den stadteigenen Bauträger Wiener Gewässer Management GmbH ein Bescheid der Magistratsabteilung 37/Baupolizei.

Wir werden das Gebäude selbstverständlich nicht abreißen.

Der fünfseitige Schriftsatz, datiert mit 11. Dezember, liegt profil vor. Darin heißt es: "Das Betriebsgebäude konnte … nur bis 31.12.2019 bewilligt werden, da es der derzeitigen Widmung … nicht entspricht.“ Und weiter: "Das … Bauwerk ist mit Ablauf der Bewilligung ohne Anspruch auf Entschädigung oder den Ersatz irgendwelcher Kosten abzutragen.“

Tatsächlich limitiert der geltende Flächenwidmungsplan die Gebäudehöhe auf vier Meter, der Pavillon ist aber deutlich höher. Soll heißen: Die Stadt Wien hat 2,5 Millionen Euro in die Errichtung eines Objekts investiert, für das bereits vor dem Spatenstich ein behördlicher Abbruchbescheid vorlag. "Wir werden das Gebäude selbstverständlich nicht abreißen“, versichert die zuständige Stadträtin Sima.

Die Stadt habe vor dem Hintergrund der fortgesetzten Auseinandersetzungen mit dem langjährigen Generalpächter des Areals Norbert Weber "Tatsachen schaffen wollen“. "Die Situation an der Copa Cagrana war deplorabel, jetzt haben wir ein herzeigbares Pilotprojekt“, sagt Sima. Im Übrigen sei es bei Großprojekten durchaus üblich, die Flächenwidmung erst hinterher anzupassen. "Das war bei der Kunsthalle am Karlsplatz auch so“, ergänzt Sima.

Ich habe allerdings keine Statistik darüber, in wie vielen Fällen diese Bestimmung herangezogen wurde.

Nachfrage beim Leiter der Baupolizei, Senatsrat Gerhard Cech: "Es handelt sich um ein Projekt, das im Zuge des Gesamtkonzepts für die Neugestaltung der Copa Cograna die Grundlage für eine spätere Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes darstellen soll. Daher wurde eine Befristung bis zu einem Zeitpunkt vorgesehen, wo neue Bebauungsbestimmungen bereits beschlossen sein sollten.“ Aus diesem Grunde habe die Behörde das Projekt unter Verweis auf die Ausnahmebestimmungen des Paragrafen 71 der Wiener Bauordnung (BO) bewilligt.

Ob derartige Ausnahmen tatsächlich üblich seien? "Es gibt durchaus vergleichbare Fälle, etwa die Kunsthalle am Karlsplatz, die 1992 nach Paragraf 71 BO bewilligt wurde. Erst 2005 wurden dann die Bebauungsbestimmungen entsprechend angepasst.“ Nachsatz: "Ich habe allerdings keine Statistik darüber, in wie vielen Fällen diese Bestimmung herangezogen wurde.“

Um Flächenwidmungen zu ändern, bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses mit einfacher Mehrheit.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.