Strafgesetzbruch

Der Fall Kulterer und die Hypo Alpe-Adria: Strafgesetzbruch

Der Fall Kulterer. Warum ein rechtskräftiges Fehlurteil Banken un ihre Kunden in Bedrängnis bringt

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Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Fürsprecher oder gar Freunde hat Wolfgang Kulterer keine. Jedenfalls nicht in der Berufsgruppe, der er einst angehörte. Als Vorstandsvorsitzender der Klagenfurter Hypo Alpe-Adria-Bank International AG fuhr er den p. t. Mitbewerbern, allen voran denen aus Wien, nachgerade gewerbsmäßig um die Ohren. Blähte gleichsam aus dem Nichts eine "systemrelevante“ Bank auf, machte dem Establishment dies- und jenseits der Landesgrenzen Marktanteile streitig und damit das Erwerbsleben schwer. Längst weiß man, um welchen Preis.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Banker sind keine Gesetzlosen. Jedenfalls nicht per se. Anstand hat man - oder eben nicht. Das ist keine Funktion des Berufs.

Neulich bei einer von profil organisierten Abendveranstaltung: geladene Führungskräfte, kleiner Kreis. Unter ihnen ein Spitzenbanker. Fragt in die Runde: "Habt ihr das Kulterer-Urteil zu Styrian Airways gelesen? Völliger Wahnsinn. Unter den Umständen müsste man mir locker 400 Jahre Schmalz geben.“ Darauf einer der Angesprochenen: "Wenn du dich ordentlich benimmst, lassen sie dich nach 200 Jahren doch eh wieder raus.“

Spaß beiseite. Ein vor wenigen Tagen ergangenes rechtskräftiges Urteil gegen Wolfgang Kulterer und dessen früheren Vorstandskollegen Gert Xander versetzt die Vertreter des österreichischen Geldgewerbes in helle Aufregung. Zu Recht. Es schreibt die Spielregeln im Kreditgeschäft um. Grundlegend. Mit weitreichenden Folgen für Banken - und deren Kunden.

Öffentlich wagte bisher nur keiner dagegen aufzubegehren. Zu sensibel, das Ganze. Und dann auch noch Wolfgang Kulterer - ausgerechnet der. Für den will sich nun wirklich niemand auf die Schienen hauen. Siehe alte Rechnungen.

Am 29. Oktober bestätigte der Oberste Gerichtshof die im Februar dieses Jahres vor dem Landesgericht Klagenfurt ergangenen Schuldsprüche gegen Kulterer und Xander: Untreue im Zusammenhang mit Krediten zu Gunsten der notleidenden regionalen Fluglinie Styrian Airways AG in der Höhe von zusammen zwei Millionen Euro. Einzig die Strafen wurden - Zitat OGH - "maßvoll herabgesetzt“. Kulterer bekam zwei Jahre Haft (auch deshalb, weil er im ersten Teil des "Vorzugsaktien“-Prozesses bereits 3,5 Jahre ausgefasst hatte, Teil zwei ist derzeit gerichtsanhängig), Xander 21 Monate.

Für kollektive Verblüffung sorgt dabei weniger das Strafausmaß an sich als vielmehr die Begründung der Höchstrichter. Sie sahen es als erwiesen an, dass die Hypo-Manager ihre "Vertretungsbefugnis über das Vermögen der Bank missbraucht“ hätten, indem sie "trotz erkannter mangelnder Bonität und fehlender Sicherheiten einen wirtschaftlich unvertretbaren Kredit gewährten“.

Was war geschehen?

Zwischen September und Oktober 2005 hatte die Hypo Alpe-Adria Styrian Airways Kreditlinien über insgesamt zwei Millionen Euro eingeräumt - wohl wissend, dass die Airline kurz vor dem Abschmieren stand. Blanko. Ohne jedwede Sicherheiten. Auf Anordnung von Kulterer, der wiederum auf ausdrücklichen Wunsch des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider handelte, der dafür eine öffentliche Garantie in Aussicht stellte - die nur nie kam. Das Land Kärnten war dazumal nicht nur der größte Aktionär der Bank, sondern auch der Fluglinie (noch so eines von Haiders Spielzeugen). Wenige Monate später, im März 2006, brach Styrian Airways tatsächlich auseinander, die Hypo fiel um ihr Geld um. 2010 verteidigte Kulterer sein Vorgehen in einem profil-Interview wie folgt: "Ich habe von Herrn Haider eine Ausfallshaftung verlangt, die er mir zugesichert hat. Mehrfach habe ich diese Garantie eingefordert, doch sie hat sich ständig verzögert. Jeder andere Chef einer Landesbank, der von seinem Landeshauptmann mit solch einer Situation konfrontiert wird, würde sagen: Okay, dieser Kredit geht in Ordnung.“ Sein Resümee: "Auf dieser Basis hätte keine Bank dieser Welt die Kreditvergabe abgelehnt. Ich würde es als Bank auch genauso wieder machen.“ (profil 48/10).

Die Justiz fand das nur eben nicht okay. Sie verknackte Kulterer auf Grundlage des Paragrafen 153 Strafgesetzbuch. Untreue also. Laut diesem macht sich schuldig, wer das Geld anderer Leute - vorsätzlich - verschleudert. Worauf, je nach Höhe des Schadens, Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren stehen. Oder wie es Kurt Kirchbacher, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes, in einem Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Presse“ vom Oktober vergangenen Jahres präzisierte: "Diese strafbare Handlung liegt nur dann vor, wenn neben wissentlichem Missbrauch der Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, auch ein Schädigungsvorsatz festgestellt wird. Strafbarkeit setzt also voraus, dass der Täter bei der wissentlich missbräuchlichen Kreditvergabe ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, dass die ausgezahlten Mittel verloren sein werden.“ Wer dagegen "fahrlässig“ handle, also bei der Kreditvergabe "wenn auch leichtgläubig davon ausgeht, dass die Mittel wieder zurückgezahlt werden“, habe keine Untreue begangen, so Kirchbacher. Er replizierte damit auf die kurz davor veröffentlichten Reflexionen der Wiener Rechtsanwältin Liane Hirschbrich, welche die - damals noch nicht rechtskräftigen - Urteile kritisiert hatte: "Schon Risikokredite sind strafbare Untreue

Willkommen in der Unschärfe. Was ist noch fahrlässig, was vorsätzlich? Oder, um den OGH zu zitieren: Ab wann ist ein Kredit "wirtschaftlich unvertretbar“? Hatte Wolfgang Kulterer wirklich den Vorsatz, die Bank und damit deren Eigentümer (das Land Kärnten, also die Steuerzahler) zu schädigen, weil er eine Weisung des Eigentümervertreters (Jörg Haider) befolgte? Sicher, er hätte sich abgrenzen können, wenn nicht müssen. Laut Gesetz ist der Vorstand einer AG ja weisungsfrei. Doch gerade dieser Paragraf 70 des Aktiengesetzes gilt in staatlichen und staatsnahen Unternehmen - leider - als totes Recht.

Die Justiz scheint sich übrigens selbst nicht ganz so sicher zu sein, wie der Tatbestand der Untreue nun auf bisweilen hochsensible Kreditentscheidungen umzulegen ist. Tatsächlich standen Kulterer und Xander bereits 2011 vor Gericht, wurden aber vom Erstrichter freigesprochen - kein Schädigungsvorsatz. Die Staatsanwaltschaft erhob Nichtigkeitsbeschwerde, ehe der OGH die Freisprüche 2012 aufhob und eine Neuaustragung des Prozesses anordnete. Mit bekanntem Ausgang.

Wenn die Höchstrichter nun die "generalpräventive Bedeutung der Hintanhaltung wirtschaftlich unvertretbarer Kreditvergaben“ betonen, dann tun sie das aus sicherer Distanz.

Denn längst nicht alle Kredite, die Österreichs Banken in den Büchern haben, halten diesen harten Kriterien stand. Sicherheiten? Naiv ist, wer glaubt, dass jede Finanzierung (gewerblich oder privat) mit adäquaten Vermögenswerten unterlegt ist. Wer als Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten beibringen kann, muss höhere Risikoaufschläge, also Zinsen, zahlen. Mangelnde Bonität? Das Bankgeschäft kennt sogar eine Reihe von Fachbegriffen für eben diese Art der Kundenbindung. Man spricht dann von "Risikokrediten“, "Sanierungskrediten“ oder auch "Überbrückungskrediten“. Auch hier gilt: Je schlechter die Bonität des Schuldners, umso höher die Risikoaufschläge. Anders gesagt: Jede österreichische Bank führt Kunden im Range einer Styrian Airways auf der Sollseite der Bilanz.

Die einen überleben, die anderen nicht.

Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: Alpine Bau, seit wenigen Monaten ganz offiziell die größte Pleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. profil-Recherchen haben längst belegt, dass der Baukonzern schon 2009 vor dem Ruin stand und nur mittels immer neuer - teils unbesicherter - Kredite vor nämlichem bewahrt werden konnte (wiewohl das Ausfallsrisiko der Banken mittels Anleihen und Staatshaftungen begrenzt wurde). Sind die Banker hier nur fahrlässig mit dem ihnen anvertrauten Vermögen umgegangen? Oder haben sie nicht vielmehr wissentlich und also vorsätzlich ihre Befugnisse missbraucht?

Noch im September 2012 gewährte ausgerechnet die Hypo Alpe-Adria Alpine einen unbesicherten "Überbrückungskredit“ in der Höhe von 25 Millionen Euro, der jetzt Teil der mageren Konkursmasse ist (und natürlich Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, Stichwort: Untreue). Die Hypo stand zu diesem Zeitpunkt bereits im Einflussbereich der Republik Österreich, den Vorstandsvorsitz hatte Gottwald Kranebitter inne, dem nicht eben der Ruf vorauseilt, ein Hasardeur zu sein. Haben Kranebitter und seine Vorstandskollegen den Baukonzern à fonds perdu finanziert - in der einzigen Absicht, den Eigentümer Republik Österreich zu schädigen? Das darf bezweifelt werden. Handelten sie fahrlässig? Schon eher. Aber das ist, wie ausgeführt, kein Verbrechen im Sinne des Paragrafen 153.

Die Wahrheit ist jenseits des Strafrechts zu suchen. Hätte die Hypo diesen Kredit nicht gewährt, wäre Alpine bereits im Herbst vergangenen Jahres kollabiert - und nicht erst im Sommer 2013. Man warf also gutes Geld schlechtem nach - in der trügerischen Hoffnung, die Sanierung würde gelingen. Auch deshalb, weil die Geldgeber sich längst in eine Art Geiselhaft hineinfinanziert hatten. Frei nach dem Stehsatz: Hast du eine Million Schulden, hast du ein Problem. Hast du zehn Millionen Schulden, hat die Bank das Problem. Stockholm-Syndrom für Fortgeschrittene, quasi.

"Als Manager muss man mit dem Risiko der Strafbarkeit leben“, sagt der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Stefan Prochaska. "Aber es darf nicht so sein, dass jegliches Eingehen von Risiko, das eben wesensmäßig zur unternehmerischen Tätigkeit gehört, den Manager auf die Anklagebank führt.“ Er wähnt - wie zahlreiche seiner Standeskollegen auch - "die Gefahr, dass jedes noch so geringe Ausfallsrisiko zur Untreue führt, mit der Folge, dass die Fälle möglicher Untreue uferlos zunehmen werden“.

Es wird wohl anders kommen: Die Banken werden die im Lichte neuer Eigenkapitalvorschriften ohnehin schon restriktiven Kreditbedingungen noch prohibitiver gestalten. Das wird Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, den Zugang zu Fremdmitteln zu vertretbaren Konditionen weiter erschweren (dies an die Adresse all jener, die das Kulterer-Urteil reflexartig beklatschten - weil, mal ehrlich, der hatte sich ja nichts anderes verdient).

Wenn Banker ohne jede Bereicherungsabsicht Fehlentscheidungen treffen, dann sollen sie dafür zivilrechtlich belangt werden und Schadenswiedergutmachung leisten. Doch dafür allein sollte man sie nicht kriminalisieren. Ganz nebenbei stellt sich auch die Frage, ob der Untreue-Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft ab einem Schaden von 50.001 Euro überhaupt angemessen ist.

Der Rechtsstaat hat den Banker Kulterer von der Last der Unschuldsvermutung befreit.

Dafür gilt sie jetzt für alle anderen.