Kaum Strafen für Hoteliers: Die volle Milde des Gesetzes
Harte Strafen bis zu 30.000 Euro – davor warnte die Bundesregierung jene Hotelbetreiber, die trotz Beherbergungsverbot ihre Zimmer an Touristen vermieten. Eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zeigt nun: Das war eine leere Drohung. Die Bußgelder für die Gesetzesbrecher fielen ziemlich niedrig aus.
Die Vorgeschichte: Groß war die Aufregung im Jänner, als öffentlich wurde, dass mehrere Hoteliers in den Wintertourismusregionen auf die Corona-Sperren pfiffen – und Gäste beherbergten, die teils sogar aus dem Ausland angereist waren. Eine Redakteurin des ORF Tirol buchte damals undercover acht Unterkünfte: Hotelzimmer, Ferienwohnungen und Appartements. Drei Gastgeber verlangten keine zusätzlichen Informationen, sondern erklärten bereitwillig den Weg in das nächste Skigebiet. Vier Gastgeber gaben sich damit zufrieden, dass „gerne etwas Schriftliches vorgelegt werden könne“, obwohl die Redakteurin explizit darauf hinwies, eigentlich Ski fahren zu wollen. Nur eine Unterkunft lehnte die Buchung ab. Später machten auch noch Berichte über ausgelassene Partys britischer Gäste und über Skilehrerkurse im Sechsbettzimmer die Runde. Andere Hotels gründeten Vereine, boten potenziellen Gästen eine Vereinsmitgliedschaft und damit Zugang zum Vereinslokal – dem Hotel – an. Es kam, wie es kommen musste: Mit den Touristen und Skilehrer-Gruppen stiegen auch die Corona-Fälle in den Tourismusregionen wieder stark an.
Die Bundesregierung und der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter mussten reagieren. Mitte Jänner kündigten sie an: Ab jetzt werde strengstens kontrolliert und rigoros gestraft. „Die Rechtslage ist vollkommen klar, da gibt es nicht den geringsten Spielraum. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist im Lockdown verboten. Jeder Betrieb und jeder Gast, der sich nicht an dieses Verbot hält, hat mit strengen Strafen zu rechnen“, sagte etwa Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Es werde „keine Toleranz für schwarze Schafe“ geben, warnte sie.
profil liegt nun die erste Zwischenbilanz der Kontrollen für das Bundesland Tirol vor. Die Zahlen stammen aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers an NEOS-Nationalrat Johannes Margreiter.
Die Beantwortung nährt den Verdacht, dass vor dem öffentlichen Aufschrei gar nicht kontrolliert wurde – denn für den Zeitraum vor dem 16. Jänner liegen den Behörden keine Aufzeichnungen zu Überprüfungen bei Hoteliers vor. Immerhin: Ab 16. Jänner nahm die Polizei ihre Aufgabe ernst. Allein in Tirol wurden seither 10.000 Überprüfungen durchgeführt.
Das Ergebnis: 61 Gäste wurden gestraft und 29 Hoteliers angezeigt, einige der Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Gesamthöhe aller bisher ausgesprochenen Strafen fiel aber mickrig aus: Sie beläuft sich auf 3880 Euro – insgesamt. Dabei beträgt die gesetzliche Maximalstrafe für Hoteliers 30.000 Euro und für Gäste 1450 Euro. Die Behörden ließen also Milde walten.
Die Zahlen zeigen: Die überwiegende Mehrheit der Unterkunftsgeber dürfte sich an die Betriebssperren gehalten haben. Sie zeigen aber auch: Die wenigen Gesetzesübertreter kamen vergleichsweise billig davon.
Für NEOS-Abgeordneten Margreiter, der die Anfrage an den Gesundheitsminister einbrachte, ist das unverständlich: „Die Strafen, die da dokumentiert sind, sind geradezu lächerlich. Das sind bestenfalls Trinkgelder – selbst wenn das alles Ersttäter gewesen sein sollten. Tirol steht international sehr in der Auslage und wäre besser beraten gewesen, härter gegen diese Missbräuche vorzugehen. Denn sonst sind am Ende all jene die Blöden, die sich an die Regeln halten.“