Hartwig Löger (ÖVP)

Digitalsteuer: An dem groß beworbenen Projekt ist kaum was dran

Klein, kleiner, Digitalsteuer. Die schwarz-blaue Regierung verkauft eine winzige neue Abgabe als mutigen Schritt gegen die Tricks der Internet-Konzerne. Über politische Blockaden in Brüssel und politisches Marketing in Wien.

Drucken

Schriftgröße

Man stelle sich vor, eine Gruppe von Politikern will ein gesellschaftliches Übel bekämpfen. Also entwirft sie einen großen Reformplan. Doch er lässt sich nicht realisieren, weil die Uneinigkeit in der Gruppe zu groß ist und fundamentale Regeln geändert werden müssten. Also macht die Gruppe einen zweiten, bescheideneren Plan. Bald stellt sich aber heraus, dass dieser ebenfalls an Streitigkeiten scheitert. Also gibt es einen dritten, nochmals viel kleineren Plan. Er ist inzwischen derart winzig, dass es sich eigentlich nur noch um die Realisierung einer Detailmaßnahme handelt, die ohnehin bereits seit Jahren geplant war.

Nichtsdestotrotz: ein hübscher Titel drauf, ein paar Randmaßnahmen als Garnitur, einige starke Ansagen zur Präsentation. Und fertig ist Österreichs Digitalsteuer.

Es ist ein Prestigeprojekt der schwarz-blauen Bundesregierung. Auf EU-Ebene ist das Vorhaben einer neuen Steuer gegen die Tricks großer Internet-Konzerne im März gescheitert, also hat sich die Regierung in Wien einer ebensolchen auf nationaler Ebene verschrieben. „Das Ziel ist klar: eine Besteuerung von Konzernen, die online große Gewinne erzielen, aber kaum Steuern bezahlen – wie etwa Facebook oder Amazon“, erklärte ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz Ende vergangenen Jahres. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger sekundierte: Die geplante Abgabe sorge für „Steuergerechtigkeit“. Man werde sich nicht länger „von Bedenkenträgern bremsen lassen“.

Polit-PR der österreichischen Regierung

Inzwischen ist der Gesetzesentwurf fertig. Ein genauer Blick darauf offenbart zweierlei. Erstens zeigt er, wie notwendige Reformen in der EU schlicht scheitern, sogar als dünne Kompromisse. Zu zerspragelt sind die Interessen der Staaten, zu starr die vorhandenen Strukturen. Zweitens erlaubt die Geschichte der Digitalsteuer einen Einblick in die geschickte Polit-PR der österreichischen Regierung. Diese interpretiert das europäische Scheitern prompt zum eigenen Erfolg um. Und mascherlt ein Mini-Vorhaben – einen fast bedeutungslosen Restbestand des vormals europäischen Plans – umstandslos zur mutigen österreichischen Lösung im Kampf gegen die Abgründe des internationalen Steuersystems auf.

Der Hintergrund: Normalerweise zahlen Unternehmen auf ihre Gewinne die sogenannte Körperschaftssteuer (KÖSt), in Österreich 25 Prozent. Global tätige Konzerne jedoch reduzieren diese Steuerlast gern. Sie nutzen dafür einen Grundsatz des internationalen Steuerrechts aus: dass Gewinne stets dort besteuert werden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat – unabhängig davon, wo Kunden wohnen und Verkäufe stattfinden. Also verschieben die Konzerne ihre steuerpflichtigen Gewinne mittels gefinkelter (legaler) Konstruktionen oft zu Tochterfirmen in Steueroasen, in denen kaum Körperschaftssteuer anfällt.

Besonders wild treiben es die großen US-Digital-Konzerne, allen voran Alphabet (Google), Apple, Facebook und Amazon. Google beispielsweise gelang es jahrelang, durch ein raffiniertes Steuervermeidungsmodell zwischen Irland, den Niederlanden und den Bermudas lediglich 0,2 Prozent Steuern auf seine Gewinne in Europa zu bezahlen. In Summe führen die Internet-Konzerne, die zu den finanzstärksten und mächtigsten weltweit zählen, laut Berechnungen der EU-Kommission im Europa-Durchschnitt lediglich eine Körperschaftssteuer von 9,5 Prozent ab. Also viel weniger als jeder mittelständische Betrieb.

Groß gedachter Plan

Was tun? Im März 2018 legte Jean-Claude Junckers EU-Kommission einen groß gedachten Plan vor. Ein neues steuerrechtliches Konstrukt, die „digitale Betriebsstätte“, sollte den Missständen einen Riegel vorschieben. Der Grundgedanke: Wenn ein Digital-Konzern in einem bestimmten Land hohe Klickzahlen verbucht und bestimmte Schwellenwerte bei der Nutzer-Anzahl überschreitet, wird ihm eine virtuelle Betriebsstätte in diesem Land zugewiesen – unabhängig davon, ob er dort über physische Büros verfügt. Diese digitale Betriebsstätte liefert den Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Je nachdem, wie viel sie dann im Land erwirtschaftet, muss sie auch Gewinnsteuern entrichten. Der Konzern kann seine Gewinne also nicht mehr offiziell etwa in der Karibik machen.

Diese Lösung hätte Potenzial – ist aber undurchführbar. Nicht nur innerhalb Europas würden sich manche Regierungen per Vetorecht querlegen, weil sie vom derzeitigen System profitieren: In Irland etwa sitzen die Europa-Verwaltungen vieler Digital-Konzerne. Auch Staaten außerhalb der EU müssten der Reform zustimmen. Immerhin würden Gewinne, die derzeit noch zu ihnen fließen, dann europäischen Staaten zugerechnet werden. Wenn die EU aber eigenmächtig Steuereinnahmen von Nicht-EU-Staaten einbehält, wäre das ein Bruch des Völkerrechts. Internationale Zerwürfnisse wären die Folge. „Das könnte schnell in einen ausgewachsenen Handelskrieg mit den USA münden“, sagt Gottfried Schellmann, Experte für Steuerfragen in Wien.

Auftritt der europaweiten „Digitalsteuer“. Sie wurde von der Kommission vergangenes Jahr als Zwischenlösung präsentiert, weil die digitale Betriebsstätte nicht durchzubringen war. Nächster Grundgedanke: Hier werden nicht mehr die Gewinne der Konzerne besteuert, sondern deren Einnahmen. Aus diesem Grund hätten die Nicht-EU-Staaten formell kein Mitspracherecht. Von diesen Einnahmen sollte eine dreiprozentige Steuer abgezwackt werden: konkret beispielsweise von Geldern aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen, aus dem Handel mit Nutzerdaten und von Vermittlungsgebühren (etwa an Plattformen wie die Zimmerbuchungs-Website Airbnb).

Im Gegensatz zur digitalen Betriebsstätte galt die Digitalsteuer als realisierbar. Österreichs Regierung kämpfte während der EU-Ratspräsidentschaft 2018 durchaus entschlossen für sie. Allerdings scheiterte auch dieser Plan. Irland, Schweden, Dänemark, Estland und zuletzt Deutschland waren dagegen.

Lobbying der Digitalwirtschaft

Warum der Widerstand? In einigen Ländern war das Lobbying der Digitalwirtschaft daran schuld – in Schweden beispielsweise kampagnisierte Daniel Ek, Gründer des Musik-Streaming-Dienstes Spotify, gegen die geplante Steuer. In anderen Staaten jedoch, etwa Deutschland, gab es grundsätzlichere Einwände: Angenommen, ein Staat wie Indien käme auf die Idee, dass auf deutsche Autos, die in Indien verkauft werden, in Indien Steuern bezahlt werden muss – in einem solchen Fall wären die exportstarken Staaten Europas die Verlierer. Denn bisher fließen die Steuern stets in die Heimatstaaten der Konzerne. Dadurch füllen sich in Ländern wie Deutschland die Staatssäckel. Die Digitalsteuer durchbricht erstmals das Prinzip, indem sie auf den Wohnort des Kunden abzielt. Wenn also ein Modell à la Digitalsteuer international Schule macht, könnte sich dies für Europas exportstarke Länder rächen, so die Sorge der Regierungen.

Die EU-Digitalsteuer ist demnach tot. Damit könnte diese Geschichte auch schon zu Ende sein. Ist sie aber nicht. Denn an dieser Stelle beginnt ein Schelmenstück österreichischer Polit-PR.

Infolge des Scheiterns präsentierte die Regierung nämlich ihre nationale Digitalsteuer. Stolze 200 Millionen Euro pro Jahr werde sie bringen, prognostiziert Finanzminister Löger. Wie genau? Zunächst enthält das Paket, das die Regierung in den vergangenen Wochen unter dem Schlagwort Digitalsteuer präsentiert hat, einige kleinere Vorschläge. Unter anderem müssen sich etwa Airbnb-Vermieter künftig behördlich registrieren lassen. Dies ist zwar streng genommen keine steuerliche Maßnahme, könnte aber dennoch die Steuermoral manch Airbnb-Vermieters heben.

Eine weitere Maßnahme: Bestimmte bisher geltende Umsatzsteuerbefreiungen bei Paketversendungen aus Ländern außerhalb der EU werden künftig abgeschafft. Weil dies die Pakete etwas kostspieliger macht und daher unter anderem Amazon-Lieferungen leicht verteuern dürfte, hat es auch diese Maßnahme unter das Dach des Digitalsteuerpakets geschafft. Von der Änderung der Umsatzsteuerregeln erhofft sich Löger den Großteil der erwarteten Einnahmen, fast drei Viertel der 200 Millionen. Allerdings: Die Maßnahme ist ohnehin durch ein neues EU-Gesetz bis zum Jahr 2021 verpflichtend vorgeschrieben. Heißt: Jener Teil der Digitalsteuer, der die höchsten Einnahmen bringen wird, wäre sowieso gekommen.

Ausweitung der Werbeabgabe

Bleibt schließlich das Herzstück der österreichischen Digitalsteuer: die Ausweitung der sogenannten Werbeabgabe. Diese Sondersteuer zahlen Österreichs konventionelle Medien bereits heute, Fernsehen, Radiosender und Print. Von ihren Werbeeinnahmen liefern sie jährlich fünf Prozent an den Fiskus ab. Diese Abgabe wird nun auf Internet-Werbung ausgedehnt, sofern sie von Online-Konzernen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro geschaltet wird. In der Praxis heißt das: Auch Facebook und Google müssen auf ihre Werbeeinnahmen künftig Abgaben entrichten.

Dass bei dieser begrenzten Ausweitung der Werbeabgabe nicht viel Geld herausschaut, räumt sogar der Finanzminister selbst ein. Konkret rechnet Löger mit jährlich 30 Millionen Euro. Zum Vergleich: Das entspricht ungefähr der Summe, welche Österreichs Parteien für den letzten Nationalratswahlkampf 2017 ausgegeben haben. Doch selbst die 30 Millionen könnten zu hoch gegriffen sein, glauben Experten. Der Ökonom Josef Baum etwa, Professor an der Universität Wien, schätzt das Aufkommen auf lediglich 15 Millionen. Wäre hingegen die EU-weite Digitalsteuer durchgegangen, die deutlich mehr Bereiche als nur Online-Werbung umfasst, hätte der österreichische Steuerzahler mit mindestens 70 Millionen profitiert, errechnete das Münchner Forschungsinstitut ifo im Rahmen einer EU-Vergleichsstudie.

Die Ausweitung der Werbeabgabe in Österreich hingegen bringt nicht nur wenig, sie ist auch nicht neu. Schon die vorangegangene österreichische Bundesregierung – jene unter SPÖ-Kanzler Christian Kern und ÖVP-Vize Reinhold Mitterlehner – hatte sich, ehe ihr der eigene Zerfall in die Quere kam, auf die Maßnahme verständigt. „Die Werbeabgabe wird auf den Online-Bereich ausgeweitet“, liest man im letzten Regierungsprogramm jener alten SPÖ-ÖVP-Koalition, die heute vom schwarz- blauen Nachfolger gern als Inbegriff politischen Stillstands gedisst wird. Einziger Unterschied zwischen damals und heute: Kern und Mitterlehner nannten ihre kleine steuerliche Zurechtrückung noch nicht großspurig „Digitalsteuer“.

Instrument der „verstärkten Zusammenarbeit“

Österreichs Digitalsteuer besteht also im Wesentlichen aus einem Projekt, das bereits in rot-schwarzen Tagen anstandslos durchgegangen ist – verbunden mit einem zweiten, das aufgrund von EU-Vorgaben ohnehin kommen muss. Angesichts dessen wäre es vielleicht doch besser gewesen, wieder auf die europäische Ebene zurückkehren: Dort gäbe es beispielsweise das Instrument der „verstärkten Zusammenarbeit“ – gedacht für Projekte, bei denen nicht alle Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen, die aber einige dennoch einführen wollen. Mindestens neun EU-Staaten können sich zusammentun, um ein Vorhaben im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit durchzuziehen. „Es gibt zahlreiche Regierungen in Europa, welche die EU-Digitalsteuer befürworten. Mit ihnen hätte Österreich eine Koalition der Willigen bilden können“, sagt Dominik Bernhofer, Steuerexperte der Arbeiterkammer. „Auf diese Weise ließe sich eine deutlich breitere Digitalsteuer einführen, die mehr Bereiche umfasst und weit höheres Aufkommen bringt.“

Aus dem Finanzministerium heißt es, ein derartiger Schritt sei nicht vom Tisch. Die Digitalsteuer österreichischer Machart sei nur „der Beginn des Weges“, so Jim Lefèbre, Sprecher von Minister Löger. „Wir werden uns nach wie vor mit anderen Ländern abstimmen, um eine Digitalsteuer auf breiter Basis einzuführen. Der Finanzminister wird sich auch für weitere Maßnahmen wie die Ausweitung der Digitalsteuer auf andere Umsätze einsetzen.“ Allerdings: Zwischenstaatliche Prozesse wie eine verstärkte Zusammenarbeit bräuchten eben Zeit und erfordern mühsame Kompromisse, so Lefèbre. „Wir hingegen wollen bewusst sofort handeln.“

Seit vergangener Woche können also Experten und Interessierte zum Entwurf der österreichischen Digitalsteuer Stellung nehmen. Bisher dreht sich die Kritik vor allem um den Datenschutz. Nach einigen zu erwartenden Reparaturen wird das Gesetz voraussichtlich vor dem Sommer durch das Parlament gehen. Kommendes Jahr schließlich sollen die Maßnahmen in Kraft treten.

Danach sind immerhin sämtliche Medien in Österreich derselben Werbeabgabe unterworfen, egal ob klassisch oder online. Insofern wird Österreichs Steuersystem durch die Digitalsteuer tatsächlich gerechter. Zumindest ein sehr, sehr kleines Stück. Und weitere Reformschritte? Wieder einmal vertagt.