EU-Kommission rügt Österreich betreffend Geldwäsche
Wie profil in seiner kommenden Ausgabe auf Grundlage gemeinsamer Recherchen mit der ORF-ZiB2 berichtet, beanstandet die EU-Kommission die europaweit schleppende Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie aus dem Jahr 2015. Die Kommission hat gegen alle 28 Mitgliedsstaaten so genannte Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ein mehrstufiger Prozess, an dessen Ende eine Klage vor dem Gerichtshof der EU stehen kann. Vier Staaten wurden bereits geklagt, Österreich steht gemeinsam mit 15 anderen Staaten knapp davor.
Zahlreiche Defizite
In einer „begründeten Stellungnahme“ vom 7. März, die profil vorliegt, führt die Kommission 110 Mängel in österreichischen Bundes- und Landesgesetzen mit Bezug zu Geldwäsche an. Laut dem vertraulichen Dokument entsprechen die nationalen Vorschriften für Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zwar weitgehend dem EU-Standard, die Kommission beanstandet an dem seit 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz nur Kleinigkeiten. Im Gegensatz dazu werden zahlreiche Defizite bei den Anti-Geldwäsche-Bestimmungen für Wettanbieter, Betreiber von Automatensalons, Juweliere Kunsthändler, Immobilienmakler, Notare und Rechtsanwälte aufgelistet.
Aus dem ÖVP-geführten Finanzministerium heißt es gegenüber profil, die Kritik der EU-Kommission sei „in einigen Bereichen nicht gänzlich nachvollziehbar“: „Soweit die Beanstandungen nicht mit 100% Sicherheit entkräftet werden können, wurden legistische Adaptierungen vorgenommen, die sich aktuell bereits in Begutachtung befinden und die rasch mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden sollen.“
Die Kommission hat Österreich zwei Monate Zeit gegeben, um auf die „begründete Stellungnahme“ zu reagieren.