Weiter Hochbetrieb am Privatkonkurssektor

Hochbetrieb an Österreichs Insolvenzgerichten: Seit der Novelle des Insolvenzrechts im November 2017 ist die Zahl der Privatkonkurse in Österreich deutlich gestiegen. 2018 wurden erstmals über 10.000 Privatkonkurse beantragt.

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Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt, daran lassen der sichtbare allgemeine Wohlstand und der Vergleich der Pro-Kopf-Einkommen keinen Zweifel. Der Weltbank zufolge liegt das Bruttonationaleinkommen pro Kopf in Kaufkraft-Parität zum Dollar gut dreimal über dem weltweiten Durchschnitt. (52.660 KKP-$ gegenüber 16.926 KKP$) und auch in Europa gehören die Österreicher zu den Spitzenverdienern, noch vor den Deutschen (51.760 KKP-$).

Reichtum und Wohlstand sind allerdings nicht gleichmäßig verteilt. Die Kehrseite der Medaille ist, dass laut Statistik Austria rund 1,5 Millionen Menschen im Land armutsgefährdet sind und die Schuldenlast jedes Jahr für tausende Österreicher so erdrückend wird, dass für sie ein Privatkonkurs der letzte Ausweg ist.

Das Jahr 2018 brachte einen neuen Negativ-Rekord bei den Privatkonkursen. Zum ersten Mal haben mehr als 10.000 Privatpersonen (10.063) den Gang zum Konkursgericht angetreten, um sich über ein Schuldenregulierungsverfahren aus der Schuldenfalle zu befreien. Und die Insolvenzgerichte, Schuldnerberatungen und Gläubigerschutzverbände haben weiterhin Hochbetrieb, weil die Flut an Privatinsolvenzen nicht abreißt.

Im März 2019 ist die Zahl der Privatkonkurse wieder deutlich gestiegen. Die Privatkonkursinsolvenzstatistik des Alpenländischen Kreditorenverbands zeigt, dass in diesem Monat 946 Privatkonkurse neu eröffnet wurden – nach 806 im Februar 2019.

Im ersten Quartal des Jahres 2019 wurden damit laut AKV bereits 2.498 Anträge auf Eröffnung eines Privatkonkurses eingebracht – ein Wert, der deutlich über dem langjährigen Schnitt liegt und nicht weit vom Höchststand, dem Vergleichsquartal des Vorjahres, entfernt ist (siehe Tabelle).

2016 2017 2018 2019
Jänner 501 555 889 746
Februar 763 598 903 806
März 812 530 987 946
Insgesamt 2.076 1.683 2.779 2.498

Gesetzesnovelle erleichtert Entschuldung

Hintergrund der in den Jahren 2018 und 2019 rasant gestiegenen Zahl der gerichtlich angemeldeten Privatinsolvenzen ist die Neugestaltung des österreichischen Insolvenzrechts (IRÄG 2017), dessen Bestimmungen per November 2017 in Kraft getreten sind.

Der mit dem IRÄG 2017 eingeführte „Privatkonkurs neu“ hat für Privatschuldner zwei erhebliche Erleichterungen mit sich gebracht.

  1. wurde die Dauer des Abschöpfungsverfahrens, bei dem der gerichtlich festgesetzte pfändbare Teil des Einkommens auf die Gläubiger aufgeteilt wird, von sieben auf fünf Jahre verkürzt
  2. wurde die zuvor festgeschriebene gesetzliche Mindestquote von zehn Prozent abgeschafft.

Die Folge: Während Privatschuldner offenbar im Jahr 2017 die Novelle abgewartet und ihre Konkursanträge so weit als möglich hinausgeschoben haben wird die Möglichkeit zur Entschuldung über einen Privatkonkurs seither vermehrt in Anspruch genommen.

Der AKV hat errechnet, dass zwischen dem 1.November 2017 und dem 31. März 2019 bereits 14.077 Schuldner den Gang zum Privatkonkursgericht angetreten haben, das sind durchschnittlich 828 Personen pro Monat.

Im ersten Quartal des Jahres 2019 ist die Zahl der Privatkonkurse gegenüber dem Rekordjahr 2018 zwar um knapp zehn Prozent (-9.69 %)zurückgegangen, gegenüber 2016, dem letzten Jahr vor der Gesetzesnovelle, landeten allerdings um gut ein Fünftel (+20,32 %) mehr Personen vor dem Konkursrichter.

40% der Privatkonkurse entfallen auf Unternehmer

Auffallend ist, dass Privatkonkurse vor allem zwei Personengruppen beantragt werden, nämlich einkommensschwachen Schuldnern und ehemalige Unternehmer mit beträchtlichen Verbindlichkeiten, denen der Entfall der 10%igen Mindestquote im neuen Schuldenregulierungsverfahren zu Gute kommt.

Aus den eingebrachten Privatkonkursen lässt sich auch herauslesen, dass rund 40 Prozent der neuen Privatkonkurse von gescheiterten Unternehmern eingebracht wurden. Aufgrund deren teils sehr hohen Verbindlichkeiten ist auch die Durchschnittsverschuldung bei den eröffneten Privatkonkursen deutlich gestiegen. 2016 lag diese noch bei 107.600 Euro, 2018 bei 160.200 Euro.

Auch die Gesamtschulden aus den Privatkonkursen sind dramatisch gestiegen. Vor der Novelle 2017 lagen die jährlichen Passiva stets bei knapp einer Milliarde Euro. Bei den 2018 eingebrachten Konkursen lagen die Passiva mit rund 1,6 Milliarden Euro um 60 Prozent über dem langjährigen Vergleichswert (1. Quartal 2019: 323,7 Mio €).

Die meisten Schuldner im ersten Quartal 2019, nämlich 1.291 Personen waren im Alter zwischen 40 bis 59 Jahren, 38 waren sogar jünger als 24 Jahre.

Bundesländer-Vergleich

Die meisten Privatkonkurse werden stets in Wien eingebracht. Gegenüber dem Rekordjahr 2018 ging hier die Zahl der Privatkonkurse um knapp fünf Prozent zurück. Besonders deutlich waren die Rückgänge in Vorarlberg, Tirol und im Burgenland. In Kärnten und in der Steiermark wurden dagegen in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 sogar mehr dieser Konkursanträge eingebracht als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (siehe Tabelle).

Quartal 2018 Quartal 2019 +/- %
Burgenland 68 57 - 16,17
Kärnten 174 182 + 4,59
Niederösterreich 415 326 - 21,45
Oberösterreich 367 332 - 9,54
Salzburg 121 109 - 9,92
Steiermark 237 276 + 16,45
Tirol 229 176 - 23,15
Vorarlberg 172 106 - 38,37
Wien 983 934 - 4,99
Österreich 2.766 2.498 - 9,69

Der AKV ist der Meinung, dass die Zahl der Privatinsolvenzanträge weiterhin, zumindest 2019, auf hohem Niveau bleiben wird. Der Grund hierfür ist, dass gut 40 % auf das Konto von ehemaligen Unternehmern geht, die sich auch in Zukunft über das Schuldenregulierungsverfahren entschulden werden. Kurzfristig werden daher auch die Gesamtverbindlichkeiten kaum sinken.

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