Hochegger vs. Grasser vs. Steuerzahler
Peter Hochegger hat mehr als nur ein Problem. Seine einst stolze Unternehmensgruppe ist zerbröselt; die Millionen, die ihm für schattige Dienstleistungen aller Art (Buwog-Privatisierung, Telekom-Parteienfinanzierung, Glückspielgesetz, Terminal Tower Linz) zuflossen, wurden von Steuernachzahlungen, Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten aufgezehrt; und erst am 14. Mai dieses Jahres wurde über das Vermögen von Hocheggers Sicon Unternehmensberatung, vormals Valora, der Konkurs eröffnet. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins News will Hochegger nun zivilrechtlich gegen frühere Geschäftspartner und Freunde vorgehen: Ernst Karl Plech, Walter Meischberger und Karl-Heinz Grasser auf der einen Seite, Immofinanz (die ihn umgekehrt geklagt hat) und die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich auf der anderen die Unternehmen hatten 2004 die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften unter Finanzminister Grasser für sich entschieden und in weiterer Folge 9,9 Millionen Euro Erfolgsprovision an Hochegger ausbezahlt, die er mit Meischberger, Plech und Grasser geteilt haben soll. Peter Hochegger fordert nun (auch im Namen seines Bruders Paul) in Summe 32 Millionen Euro Schadenersatz. Unter anderem deshalb, weil ihn die Beklagten zu strafbaren Handlungen angestiftet haben sollen.
Dass KHG etwa am Buwog-Deal mitgenascht hätte (was dieser mit aller Vehemenz bestreitet), vermag Hochegger in seiner Eingabe vor
Gericht zwar nicht zu belegen liefert aber Hinweise, dass es bei der Privatisierung nicht nur mit rechten Dingen zugegangen ist Ähnliches hatte Grassers ehemaliger Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht 2009 gegenüber profil ausgesagt. Rechtlich gesehen gibt es die Klage allerdings noch nicht. Hochegger hat vielmehr einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt. Sollte dieser genehmigt und die Klage tatsächlich eingebracht werden, säße auch der Steuerzahler mit zumindest einem Bein mit im Boot. Unterliegt Hochegger vor Gericht, müssten die Verfahrenskosten allein die Gerichtsgebühren für die erste Instanz würden fast 400.000 Euro ausmachen aus Steuergeldern gedeckt werden.